Nationale Kontaktstelle Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz (NKS Widening)

Das Forschungs- und Innovationspotenzial ist in Europa sehr ungleich verteilt. Als Maßnahme dagegen sollen die Exzellenz und die Beteiligung von Widening-Ländern in Forschung und Innovation gestärkt und ausgeweitet werden.

Eine Frau im Laborkittel tippt in ein Laptop, das vor einigen, mit bläulicher Flüssigkeit gefüllten Bechergläsern liegt. Im Hintergrund steht ein Mann im Laborkittel neben einem Mikroskop.

 Thinkstock

Ziele des Programmteils Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz in Horizont Europa

  • Die Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten und Regionen in Europa schließen;
  • Das in der gesamten Union vorhandene Potenzial für exzellente Forschung und Innovation nutzen;
  • Die Beteiligung an Horizont Europa (gegenüber Horizont 2020) in den Mitgliedstaaten ausweiten;
  • Zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraum mit fairem Zugang für alle Akteure in Europa beitragen.

Ausrichtung der Maßnahmen

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf den forschungs- und innovationsschwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Durch die Anforderung der Partnerschaftsbildung mit exzellenten Forschungs- und Innovationseinrichtungen spielt der gegenseitige Nutzen eine große Rolle, so dass ein echter europäischer Mehrwert vorhanden ist. Im Fokus der Ausschreibungen zu Teaming, Twinning, Excellence Hubs und ERA Chairs stehen die "Ausweitungsländer" oder "Länder mit geringer FuI-Leistung" (Widening-Länder).

Die Grafik stellt in einer Europakarte den Teilnahmestatus der einzelnen Länder im Widening-Arbeitsprogramm dar. Eine Auflistung der Länder und deren Status erfolgt in textlicher Form in der sich anschließenden Infobox.

Horizont Europa Widening - Teilnahmestatus

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Kurz definiert: Was sind Widening-Länder?

Widening-Länder - im Arbeitsprogramm als Widening Countries beschrieben - sind: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (sogenannte EU-13), sowie Griechenland und Portugal und alle assoziierten Länder mit gleichwertigen Merkmalen in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsleistung und die Regionen in äußerster Randlage (definiert in Artikel 349 AEUV).

Die spezifischen Maßnahmen in Destination 1 und 2

Die beträchtlichen Unterschiede bei den Forschungs- und Innovationsleistungen in Europa sollen durch spezifische Maßnahmen verringert werden. Mit diesen Maßnahmen sollen das Exzellenz- und Innovationspotenzial freigesetzt werden. Sie sollen sich von den Strategien und Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds unterscheiden, diese aber ergänzen und mit ihnen zusammenwirken. Die Maßnahmen gliedern sich in zwei Destinationen. Destination 1 "Verbesserter Zugang zu Exzellenz" umfasst unter anderem:
 

Teaming: Partnerschaften zwischen exzellenten Forschungseinrichtungen und forschungs-, entwicklungs- und innovationsschwachen Regionen

Ziel von "Teaming" (deutsch: Teambildung) ist die Schaffung neuer (oder die umfassende Aufwertung bestehender) Exzellenzzentren in forschungs- und innovationsschwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Der Schwerpunkt wird auf der Vorbereitungsphase für den Aufbau oder die Modernisierung solcher Einrichtungen liegen, die durch einen Prozess der Teambildung mit einem führenden Partner in Europa erleichtert werden soll. Ein Teaming-Projekt muss dementsprechend mindestens zwei Begünstigte umfassen. Zum einen die Hauptantragstellerorganisation aus einem Widening-Land welche die koordinierende Einrichtung darstellt und zum anderen mindestens eine führende Einrichtung aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land als fortgeschrittenen Partner. Voraussetzung ist, dass das Projekt über eine 100-prozentige, ergänzende Finanzierung verfügt, welche beispielsweise aus der nationalen, regionalen oder europäischen Förderung (Strukturfonds) erfolgen kann. Neu in Horizont Europa ist, dass das Antragsverfahren für Teaming zweistufig abläuft. Das heißt, zur im Arbeitsprogramm genannten Frist wird in der ersten Stufe ein Kurzantrag eingereicht. Nur die Anträge, die besonders gut bewertet wurden, werden eingeladen in Stufe 2 einen Vollantrag zu stellen.

In der ersten Stufe erfolgt die Bewertung des konzeptionellen Ansatzes für die Exzellenzzentren anhand folgender Kriterien:

  • Was ist der Inhalt der strategischen Vision zur Entwicklung der Forschung und Innovation?
  • Wie können die Forschungs- und Innovations-Exzellenz über den aktuellen Stand im gewählten Bereich hinaus entwickelt werden
  • Wie wird der Zugang zu ergänzender Finanzierung aus anderen Quellen unter Berücksichtigung nationaler, regionaler und/oder europäischer Strategien oder politischer Prioritäten sichergestellt?
  • Wie werden die Selbständigkeit des geplanten Zentrums gewährleistet und die erforderlichen Personalressourcen vorgehalten?

Die Konsortien die zur Antragstellung in der zweiten Stufe eingeladen werden, müssen einen Investitionsplan für das gesamte Projekt aufstellen, einschließlich einer verbindlichen Zusage für die erforderliche Zusatzfinanzierung. Die Laufzeit eines Teaming-Projekts beträgt sechs Jahre. Die Fördersumme liegt bei 8 bis 15 Millionen Euro bei einer gleichwertigen komplementären Finanzierung (zum Beispiel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung).

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden.

Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbau eines Konsortiums unter dem Aufruf Teaming. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass ein Center of Excellence unter der Koordinierung einer Einrichtung aus Polen entstehen könnte. Mögliche denkbare Kooperationspartner wären Einrichtungen aus den Widening-Ländern Litauen und Lettland und den teilnahmeberechtigen Staaten Deutschland und Schweden.

Exemplarischer Aufbau: Teaming

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Twinning Bottom-Up und Twinning Green Deal: Partnerschaften von Forschungseinrichtungen

Die Calls "Twinning Bottom-Up" und "Twinning Green Deal" zielen darauf ab, die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Forschungseinrichtungen der Widening-Länder und führenden Partnern auf EU-Ebene zu verbessern. Die beiden Calls unterscheiden sich einzig und allein darin, dass der Twinning-Green-Deal-Aufruf sich auf mindestens einen der in der europäischen Green-Deal-Strategie aufgeführten Maßnahmen beziehen muss. Hierzu zählen die Bereiche Verkehr, Industrie, Energie, ökologische Effizienz von Gebäuden, Natur- und Gesundheitsschutz sowie Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen. Das Konsortium muss mindestens eine Institution aus einem Widening-Land und mindestens zwei führende Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, können nur Einrichtungen in den Widening-Ländern das Projekt koordinieren. Außerdem müssen mindestens 50 Prozent des Budgets für Forschungstätigkeiten der koordinierenden Einrichtung zugewiesen werden. Um die Zusammenarbeit zu fördern werden zum Beispiel

  • Personalaustausch,
  • Expertenbesuche,
  • kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet,
  • Workshops,
  • Teilnahme an Konferenzen,
  • Organisation gemeinsamer Aktivitäten (etwa summer schools),
  • Informationsweitergabe
  • und allgemein Aktivitäten aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit

gefördert. Im Zuge des Antrags ist ein Arbeitspaket und Plan zu erstellen, in dem die wissenschaftlichen Ziele, Aufgaben und Rollen der Partner aufgeführt sind. Die Förderung des Twinning-Projekts läuft bis zu drei Jahre bei einer Fördersumme von 0,8 bis 1,5 Millionen Euro pro Projekt.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal (Twinning Bottom-Up / Twinning Green Deal) oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden (Twinning Bottom-Up / Twinning Green Deal).

Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Twinning. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass unter der Koordination einer Einrichtung aus Polen ein Twinning Projekt entstehen könnte. Mögliche denkbare Kooperationspartner wären Einrichtungen aus den teilnahmeberechtigten Staaten Deutschland und Schweden.

Exemplarischer Aufbau: Twinning

 Bundesministerium für Bildung und Forschung

Excellence Hub

Ziel des "Excellence Hub" ist es, nachhaltige und ortsbezogene Innovationsökosysteme ("place based ecosystems") in den Widening-Ländern durch konkrete Aktionspläne und gemeinsamen Forschungs- und Innovationsstrategien zu initiieren. Im Gegensatz zu den Teaming-Projekten, die sich nur auf einzelne Begünstigte konzentrieren, handelt es sich bei dem Excellence Hub um einen multiplen Kooperationsansatz. Innovations-Ökosysteme in einem spezifischen, territorialen, das heißt regionalen oder lokalen Kontext agieren hier gemeinsam und profitieren von geografisch engen Verbindungen zwischen Akteuren. Dabei handelt es sich um miteinander kooperierende Unternehmen, Forschungseinrichtungen, staatliche Stellen und gesellschaftliche Akteure. Gemeinsam verkörpern sie das "quadruple helix principle" und erhöhen das Niveau der Innovationsexzellenz in ihrem regionalen oder nationalen Gefüge.

Das neu entstehende Excellence Hub muss dabei mindestens aus zwei verschiedenen „place based ecosystems“ entstehen, welche aus mindestens zwei unterschiedlichen Widening-Ländern stammen müssen. Derweilen sind Partner abseits von Widening-Ländern teilnahmeberechtigt, wenn ein spezifischer Wissenstransfer stattfindet, der entscheidend für den Aufbau des Excellence Hub in den Widening-Ländern ist. So kann eine führende Universität oder ein Unternehmen abseits von Widening-Land teilnehmen, sofern die Mindestvoraussetzung von zwei vollständigen Ökosystemen aus den Widening-Ländern erfüllt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Fördermittel (rund 70 Prozent) in den Widening-Ländern verbleiben sollen. Die Fördersumme des Excellence Hub beläuft sich auf 2 bis 6 Euro Millionen pro Projekt.

Im Laufe des Projektes ist ein Arbeitsplan zu erstellen, der aus fünf zusammenhängenden Kernkomponenten besteht.

  • Die grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsstrategie, die in dem regionalen Kontext auf der Grundlage des "quadruple helix pinciple" mit allen involvierten Partnern unter Berücksichtigung der regionalen und europäische Prioritäten (intelligente Spezialisierung, Green Deal) abgestimmt werden muss.
  • Das gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekt, welches ein Unterstützungsprojekt innerhalb des Projektes darstellt und im Rahmen einer gemeinsamen Strategie, die aktive Einbeziehung der Geschäftspartner bei der Erarbeitung marktfähiger Lösungen zum Ziel hat.
  • Der Aktions- und Investmentplan, der dazu dient, eine diversifizierte Strategie zu erarbeiten und perspektivisch zusätzliche finanzielle Mittel zu akquirieren (zum Beispiel aus Kohäsionsmitteln, nationalen Mitteln, Banken, Unternehmen).
  • Das konzeptionelle Design und die Vorplanung für Piloten und Demonstranten, welche die Planungsphase für kommende Pilotprojekte darstellen, die wiederum im Aktions- und Investmentplan berücksichtigt werden müssen.
  • Die flankierenden Maßnahmen, die auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades, bürgerschaftliches Engagement, Technologietransfer, Ausbildung von unternehmerischen Fähigkeiten, Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenseitiges Lernen im Hinblick auf die Schaffung einer Innovationskultur abzielen.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Excellence Hubs. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass ein Place Based Ecosystem verortet in Polen mit einem Place Based Ecosystem verortet in Lettland-Polen ein Excellence-Hub bilden könnte. Diese stellen im Projekt das Center of Excellence da. Mögliche denkbare zusätzliche Partner wären zum Beispiel Akteure aus teilnahmeberechtigten Ländern Schweden und Deutschland.

Exemplarischer Aufbau: Excellence Hubs

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hop On Facility

Die "Hop-On"-Maßnahme sieht vor, dass berechtigte Antragsteller aus Widening-Ländern die Möglichkeit besitzen, sich an bereits ausgewählten kooperativen Forschungs- und Innovationsprojekten (Research and Innovation Action, RIA) zu beteiligen. Zu den Bedingungen zählt, dass das jeweilige Konsortium zustimmt und die beteiligten Akteure aus den Widening-Ländern bislang noch nicht an einer Hop-On-Maßnahme beteiligt sind. So wird im Rahmen der Hop-On-Maßnahme ein zusätzlicher Teilnehmer aus einem Widening-Land in ein laufendes Projekt von Horizont Europa (Säule 2 und vorrausichtlich ab 2023 auch EIC Pathfinder) integriert. Dabei wird ein bestehendes Projekt um ein relevantes Arbeitspaket für den neuen Partner aufgestockt. Anträge mit Aktivitäten, die zum politischen Ziel des Übergangs zu einer grünen und digitalen Wirtschaft beitragen, werden dabei besonders berücksichtigt. Die Budgeterhöhung kommt ausschließlich dem neuen Partner zugute. Indessen kann die koordinierende Einrichtung des Konsortiums eine zusätzliche Koordinierungsgebühr von bis zu 10 Prozent des erhöhten Budgets zugewiesen werden. Die Förderung pro Hop On Facility beläuft sich auf 0,1 bis 0,6 Millionen Euro.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

Auf der Website des Funding & Tenders Portals kann ein Konsortium mit einem Projekt im Rahmen von Säule 2 und EIC Pathfinder nach Widening-Ländern mit entsprechender Expertise suchen, die sich einem bestehenden Projekt anschließen möchten.

Andererseits kann ein Widening-Land auf dem Funding & Tenders Portal nach einem bestehenden passenden Projekt unter Säule 2 und auch EIC Pathfinder suchen.

Pathways to Synergies

Synergien zwischen Horizont Europa und den kohäsionspolitischen Programmen, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sind von entscheidender Bedeutung für die Steigerung der F&I-Leistung und zur Verringerung der Innovationskluft in Europa. Da Synergien eher zufällig entstehen und zumeist ohne strategische Ambitionen, sind besondere Anstrengungen und Anschubfinanzierungen erforderlich.

Derl Call "Pathways to Synergies" zielt darauf ab, nach- oder vorgelagerte Synergien für erfolgreiche Empfänger von Regionalfonds oder Horizont-Europa- / Horizont-2020-Mitteln zu generieren. Folglich wird innerhalb des Aufrufs in "upstream synergies" (vorgelagerte Synergien) und "downstream synergies" (nachgelagerte Synergien) unterschieden. Weitere Informationen zum Thema Synergien können auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa abgerufen werden. Die Fördersumme liegt bei 0,5 bis 1,2 Millionen Euro.

"Upstream synergies" legt den Fokus auf Personalentwicklung, Internationalisierung, Reputation und Sichtbarkeit. Begünstigte von F&I-Fonds sollen im Rahmen der Kohäsionspolitik in die Lage versetzt werden, in Horizont Europa wettbewerbsfähiger zu werden.

Vorgesehene Aktionen für "upstream synergies":

  • gemeinsame Internationalisierungsstrategie für F&I;
  • Strategie zur Entwicklung der Humanressourcen;
  • verbesserter Zugang zu exzellenten europäischen F&I-Netzwerken und -Gemeinschaften;
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Ansehens bei Bewerbungen um europäische und internationale Forschungsmittel;
  • Überwindung von Locked-in-Effekten für ehemalige Monoförderer, die aus dem EFRE (oder ähnlichem) finanziert werden
  • Erwerb neuer übertragbarer Fähigkeiten für F&I-Mitarbeitende, insbesondere in den Bereichen Wissenstransfer, F&I-Management und Kommunikation;
  • bessere Nutzung der aus dem EFRE (oder ähnlichen Fonds) finanzierten F&I-Infrastruktur durch die Gewinnung neuer Talente.

Dem gegenüber stehen die "downstream synergies" – hier steht die Valorisierung und Übernahme von Horizont-Ergebnissen durch verbesserten Zugang zu regionalen Fonds für Begünstigte von Horizont-Projekten im Fokus. Dies kann durch Valorisierung von Wissen, Beteiligung von KMU, Etablierung von Piloten und Demonstratoren basierend auf Ergebnissen von Horizont-Projekten geschehen.

Vorgesehene Aktionen für "downstream synergies":

  • Valorisierung der Ergebnisse von Horizont-Europa- / Horizont-2020-Projekten in einem regionalen Kontext;
  • verbesserter Wissenstransfer und Technologieübernahme in Regionen mit geringerer F&I-Leistung;
  • Nutzung und Verbreitung von F&I-Ergebnissen auf dem Markt in Übereinstimmung mit nationalen / regionalen intelligenten Spezialisierungsprioritäten;
  • Vorbereitung von Pilot- und Demonstrationsprojekten in dem gewählten F&I-Bereich für eine Finanzierung durch den EFRE;
  • verbessertes Management des geistigen Eigentums und Technologieübernahme;
  • Aktivierung von KMU und regionalen Behörden / Agenturen.

Es wird erwartet, dass durch die Unterstützung von Synergien zwischen den verschiedensten Finanzierungsinstrumenten die Internationalisierung, Valorisierung und Technologieübernahme gefördert wird und es somit zu einem beschleunigtem Wissenstransfer und Innovationszyklus für Begünstigte aus EFRE, Horizont 2020 und Horizont Europa kommt.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

European Excellence Initiative (EEI): Capacity building to strengthen networks of higher education institutions and cooperation with surrounding ecosystems

Ziel der Europäischen Exzellenzinitiative (EEI) ist es, durch eine integrierte und längerfristige Zusammenarbeit zwischen Partner-Hochschuleinrichtungen einen besseren Beitrag zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Diese Fortschritte sollen mit der institutionellen Umgestaltung und Modernisierung von Hochschuleinrichtungen und durch Pilotprojekte oder Fallstudien gelingen. Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen mindestens zwei Organisationen aus dem Hochschulbereich in einem oder mehreren Widening-Ländern, indem sie mit mindestens zwei international führenden Einrichtungen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern verbunden werden. Die EEI-Strategie sollte hierbei Regelungen für den institutionellen Wandel gemäß einer gemeinsamen Agenda enthalten, sowie eine Reihe von geplanten, förderfähigen Aktivitäten (kurzfristiger Personalaustausch, Workshops und so weiter). Die Förderlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, die Fördersumme 2 bis 5 Millionen Euro pro Projekt.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

In der Destination 2 "Gewinnung und Mobilisierung der besten Talente" werden Maßnahmen mit dem Ziel, die Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften zu steigern und attraktive Karrierechancen zu schaffen, gefördert.

ERA Chairs (EFR-Lehrstühle)

Mit der Einrichtung von EFR-Lehrstühlen werden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen aus förderfähigen Ländern bei der Gewinnung und Aufrechterhaltung von hochqualifiziertem Personal unter der Leitung einer herausragenden Forscherin oder eines herausragenden Forschers (EFR-Lehrstuhlinhaberin oder EFR-Lehrstuhlinhaber) unterstützt. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist die Teilnahme als Koordinator auf Einrichtungen mit Sitz in den Widening-Ländern beschränkt. Die koordinierende Einrichtung bewirbt sich zusammen mit dem oder der künftigen Inhaber oder Inhaberin des EFR-Lehrstuhls, bei dem es sich um eine herausragende Forscherin oder herausragenden Forscher in einem wissenschaftlichen Bereich handeln muss. Die Zusammensetzung, die Höhe der Vergütung und der Zeitplan für die Durchführung des Forschungsteams des EFR-Lehrstuhls sind vom Antragsteller darzulegen. Des Weiteren müssen die Teammitglieder im Rahmen eines offenen, transparenten und leistungsorientierten Einstellungsverfahrens ernannt werden, wobei nicht mehr als 50 Prozent der Teammitglieder in einer früheren vertraglichen Beziehung zur koordinierenden Einrichtung stehen dürfen. Die Förderung pro EFR-Lehrstuhl liegt bei 1,5 bis 2,5 Millionen Euro und die Förderung hat eine voraussichtliche Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

ERA Fellowships

Im Rahmen der "ERA Fellowships" werden Stipendien an exzellente Forschende vergeben, die eine grenzüberschreitende Mobilität zu einer Gastgeberorganisation in einem Widening-Land durchführen. Es wird erwartet, dass die Forschenden die Anträge gemeinsam mit der Gastgeberorganisation aus dem akademischen oder nichtakademischen Bereich stellen. Die Stipendien stehen Forschenden jeder Nationalität offen, die sich an Forschungs- und Innovationsprojekten beteiligen möchten, indem sie entweder aus einem beliebigen Land der Welt nach Europa kommen oder innerhalb Europas in ein Widening-Land umziehen. Um sich für ein ERA Fellowship zu bewerben, müssen die Forschenden ihre Zustimmung bei der Antragstellung zu den (MSCA) Postdoctoral Fellowships geben. Der Antrag wird dann automatisch für diese Aufforderung erneut eingereicht, falls die gastgebende Institution in einem Widening-Land ansässig ist und der Vorschlag keinen angemessenen Platz in der Rangliste erreicht. Die Musterfinanzhilfevereinbarung für die MSCA-Postdoktorandenstipendien wird auch für die ERA-Stipendien verwendet. Das Gesamtbudget der ERA Fellowships beläuft sich auf 8 Millionen. Voraussichtlich können damit rund 50 Projekte unterstützt werden.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden. 

ERA Talents

Im Rahmen der EFR-Talente wird die Ausbildung und Mobilität durch Entsendung und / oder Aufnahme von Forschenden, Innovatorinnen und Innovatoren sowie anderen Forschungs- und Innovationstalenten sektorübergreifend gefördert. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist die Teilnahme als Koordinatorin / Koordinator auf Einrichtungen mit Sitz in den Widening-Ländern beschränkt. Das Konsortium besteht maximal aus 3 Mitglieds- oder Assoziierten Staaten wovon mindestens 2 Widening-Länder sein müssen. Teilnehmende können Organisationen aus dem akademischen und nicht-akademischen Bereich sein. Die voraussichtliche Dauer beträgt 4 Jahre.

Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:

  • Stärkung der Widening-Länder durch mehr unternehmerisch denkenden und besser ausgebildeten Forschenden, Innovatorinnen und Innovatoren sowie anderen F&I-Talenten;
  • ausgewogenere Talentzirkulation, sowohl geografisch als auch sektorübergreifend;
  • eine besser strukturierte und wirkungsvollere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen;
  • mehr forschungsbezogene, unternehmerische und andere übertragbare Fähigkeiten und Kompetenzen;
  • verbesserte Beschäftigungsfähigkeit und nachhaltige Karriereaussichten für verschiedene Talente in der Wissenschaft, Industrie und darüber hinaus.

Was wird gefördert?

Es wird Mobilität von F&I-Personal innerhalb einer (oder mehrerer) der teilnehmenden Organisationen gefördert. Entsendungen für einzelne Mitarbeitende können für 3 - 24 Monate vorgesehen werden. Die Aufenthalte können zwischen einem oder mehreren Begünstigten aufgeteilt werden.

Förderfähige Kosten sind Ausgaben im Zusammenhang mit den teilnehmenden Organisationen und einzelnen Talenten, die aufgenommen / abgestellt werden:

  • Verwaltungskosten, Fortbildungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Gehälter für entsandtes Personal
  • sowie Kosten im Zusammenhang mit der Verbreitung und Kommunikation und dem Wissenstransfer.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Funding & Tenders Portal oder können der Infoveranstaltung der Europäischen Kommission entnommen werden.