Geschlossene Ausschreibungen

Hier finden Sie im Kurzüberblick die Maßnahmen des Arbeitsprogramms 2023–2025, die bereits beendet wurden.

Detailaufnahme von Registern in einem Aktenschrank

piyapong01 / stock.adobe.com

Wir haben wir die Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm 2023-2025 zusammengefasst, die bereits beendet wurden. Wenn Sie Fragen zu diesen Ausschreibungen oder zur Bewertung ihres Antrags haben, wenden Sie sich bitte an die NKS Widening.

Twinning Bottom-Up und Twinning Green Deal: Partnerschaften von Forschungseinrichtungen

Die Calls "Twinning Bottom-Up" und "Twinning Green Deal" zielen darauf ab, die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Forschungseinrichtungen der Widening-Länder und führenden Partnern auf EU-Ebene zu verbessern. Die beiden Calls unterscheiden sich darin, dass der Twinning-Green-Deal-Aufruf sich auf mindestens eine der in der europäischen Green-Deal-Strategie aufgeführten Maßnahmen beziehen muss. Mögliche Themen wären nachhaltiger Verkehr, Industrie, Energie, ökologische Effizienz von Gebäuden, Natur- und Gesundheitsschutz sowie Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen. Jedes Konsortium muss mindestens eine Institution aus einem Widening-Land und mindestens zwei führende Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, können nur Einrichtungen in den Widening-Ländern das Projekt koordinieren. Gefördert werden Maßnahmen von Personalaustausch über kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet bis hin zur Organisation gemeinsamer Aktivitäten (etwa Summer Schools oder Workshops).

Im Zuge des Antrags ist ein Arbeitspaket und Plan zu erstellen, in dem die wissenschaftlichen Ziele, Aufgaben und Rollen der Partner aufgeführt sind.

  • Letzte Einreichfrist: 28. September 2023 (zur Ausschreibung: Twinning Bottom-Up / Twinning Green Deal)
  • Projektbudget: 0,8 bis 1,5 Millionen Euro
  • Dauer: bis zu drei Jahre
  • Deutsche Einrichtungen können als führende Partner beteiligt werden.
Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Twinning. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass unter der Koordination einer Einrichtung aus Polen ein Twinning Projekt entstehen könnte. Mögliche denkbare Kooperationspartner wären Einrichtungen aus den teilnahmeberechtigten Staaten Deutschland und Schweden.

Exemplarischer Aufbau: Twinning

 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Excellence Hubs

Ziel des "Excellence Hub" ist es, nachhaltige und ortsbezogene Innovationsökosysteme ("place based ecosystems") in den Widening-Ländern durch konkrete Aktionspläne und gemeinsame Forschungs- und Innovationsstrategien zu initiieren. Im Gegensatz zu den Teaming-Projekten, die sich auf einzelne Begünstigte konzentrieren, handelt es sich bei dem Excellence Hub um einen multiplen Kooperationsansatz. Innovations-Ökosysteme in einem spezifischen, territorialen, das heißt regionalen oder lokalen Kontext agieren hier gemeinsam und profitieren von geografisch engen Verbindungen zwischen Akteuren. Dabei handelt es sich um miteinander kooperierende Unternehmen, Forschungseinrichtungen, staatliche Stellen und gesellschaftliche Akteure. Gemeinsam verkörpern sie das "quadruple helix principle" und erhöhen das Niveau der Innovationsexzellenz in ihrem regionalen oder nationalen Gefüge.

Das neu entstehende Excellence Hub muss dabei mindestens aus zwei verschiedenen "place based ecosystems" entstehen, welche aus mindestens zwei unterschiedlichen Widening-Ländern stammen müssen. Weitere Partner sind teilnahmeberechtigt, wenn ein spezifischer Wissenstransfer stattfindet, der entscheidend für den Aufbau des Excellence Hubs in den Widening-Ländern ist.

•    Letzte Einreichfrist: 7. März  2024 (zur Ausschreibung)
•    Projektbudget: 2 bis 6 Millionen Euro
•    Dauer: bis zu drei Jahre
•    Deutsche Einrichtungen können als führende Partner in begründeten Fällen beteiligt werden.

Die Grafik illustriert den Exemplarischen Aufbaus eines Konsortiums unter dem Aufruf Excellence Hubs. Beispielhaft wird hier dargestellt, dass ein Ortsbezogenes Innovationsökosystem verortet in Polen mit einem Ortsbezogenen Innovationsökosystem verortet in Lettland-Litauen ein Excellence-Hub bilden könnte. Diese stellen den geografischen Projektschwerpunkt dar. Mögliche denkbare zusätzliche Partner wären zum Beispiel Akteure aus den führenden Partnerländern Schweden und Deutschland.

Exemplarischer Aufbau: Excellence Hubs

 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Pathways to Synergies

Synergien zwischen Horizont Europa und den kohäsionspolitischen Programmen, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sind wichtig für die Steigerung der F&I-Leistung und zur Verringerung der Innovationskluft in Europa. Häufig entstehen Synergien eher zufällig und ohne strategische Ambitionen. hier greift der Aufruf "Pathways to Synergies". In der Ausschreibung werden vorgelagerte Synergien ("upstream synergies") und nachgelagerte Synergien ("downstream synergies") unterschieden. "Upstream synergies" ebnet den Weg zu mehr erfolgreichen Horizont-Europa-Anträgen. Dies geschieht durch die Aktivitäten in den Bereichen Personalentwicklung, Internationalisierung oder durch bessere Sichtbarkeit. Dem gegenüber stehen die "downstream synergies". Hier steht die Valorisierung und Übernahme von Horizont-Ergebnissen im Mittelpunkt. Die Projektbeteiligten bereiten sich darauf vor, bereits erzielte Ergebnisse zu Projektanträgen im Bereich der Strukturförderung weiterzuentwickeln. Durch die Unterstützung von Synergien soll der Wissenstransfer zwischen den Partnern beschleunigt und die Technologiereife von Innovationen erhöht werden.

  • Letzte Einreichfrist: 28. September 2023 (zur Ausschreibung)
  • Projektbudget: 0,5 bis 1,2 Millionen Euro
  • Konsortien bestehen aus mindestens drei Fokusregionen aus mindestens zwei Widening-Ländern. Deutsche Einrichtungen können beteiligt werden.

ERA Chairs (EFR-Lehrstühle)

Mit der Einrichtung von EFR-Lehrstühlen werden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen aus Widening-Ländern und -Regionen bei der Gewinnung von hochqualifiziertem Personal unterstützt. Das Instrument bietet außerdem eine attraktive Karriereoption, die die Abwanderung bereits etablierter Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber verhindern kann. Vorbild sind die ERC Advanced Grants. Die koordinierende Einrichtung bewirbt sich zusammen mit der oder dem interessierten Forschenden. Bedingung ist, dass es sich um eine herausragende Forscherpersönlichkeit handeln muss. Die Förderung erlaubt den Aufbau einer Forschungsgruppe rund um den neu einzurichtenden EFR-Lehrstuhl. Nicht mehr als die Hälfte der Teammitglieder darf zuvor in einer vertraglichen Beziehung zur koordinierenden Einrichtung gestanden haben.

  • Letzte Einreichfrist: 7. März 2024 (zur Ausschreibung)
  • Projektbudget: 1,5 bis 2,5 Millionen Euro
  • Dauer: bis zu fünf Jahre
  • Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich auf einen EFR-Lehrstuhl in einem Widening-Land bewerben.

ERA Fellowships

Die Ausschreibung für "ERA Fellowships" ist direkt mit der Ausschreibung für Postdoktoranden im Marie-Skłodowska-Curie-Arbeitsprogramm (MSCA Postdoctoral Fellowships) verbunden. Um sich für ein ERA Fellowship zu bewerben, müssen die Forschenden in ihrem Antrag für ein Postdoctoral Fellowship der anschließenden Einreichung als "ERA Fellowship" zustimmen. Wenn der Antrag aufgrund fehlender Mittel nicht als MSC-Stipendium gefördert werden kann, erfolgt eine Förderung als "ERA Fellow". Voraussetzung für die Förderung ist eine herausragende Vita und ein Forschungsprojekt, das grenzüberschreitende Mobilität in ein Widening-Land erfordert.

  • Letzte Einreichungsfrist: 11. September 2024 (zur Ausschreibung)
  • Projektbudget: 100.000 bis 500.000 Euro
  • Anzahl der geförderten Projekte: ca. 50 je Ausschreibung
  • Projektdauer: 12 bis 24 Monate

ERA Talents

Die Ausschreibung "ERA Talents" richtet sich Forschende, Innovatorinnen und Innovatoren sowie Wissenschaftsmanagerinnen und -manager, die sich für die Arbeit im außeruniversitären Bereich interessieren. In den geförderten Projekten geht es um den Erwerb von Wissen und Kompetenzen, die intersektoral angewendet werden können. Die Beschäftigungsfähigkeit und die Mobilität der Geförderten soll so erhöht werden. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Mobilität zwischen dem akademischen und dem nicht-akademischen Sektor, die durch Entsendungen zwischen den teilnehmenden Einrichtungen erreicht wird. Alle Projekte müssen von einer Einrichtung aus einem Widening-Land koordiniert werden.

  • Letzte Frist: 26. September 2024 (zur Ausschreibung)
  • Dauer der Projekte: 4 Jahre
  • Zuwendungsfähigkeit: Konsortien müssen aus mindestens drei Einrichtungen bestehen, von denen mindestens zwei aus einem Widening-Land sein müssen. Deutsche Einrichtungen können als Partner beteiligt werden, wenn diese Bedingung erfüllt ist.