Zum Start von Horizont Europa – dem neunten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – veröffentlichte das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (nun: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) eine Förderrichtlinie, die die Beteiligung deutscher Forschungs- und Entwicklungsakteure an Horizont Europa unterstützt. Mit der Förderrichtlinie wurde die Konsortialbildung und Vorbereitung für europäische Verbundforschung im zweiten Pfeiler von Horizont Europa für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten unterstützt.
Anträge auf Förderung konnten innerhalb des Zeitraums vom 31. Mai 2021 bis zum 30. September 2023 zu relevanten Stichtagen eingereicht werden. Mit dem letzten Stichtag ist die Förderrichtlinie zunächst ausgelaufen. Eine Antragseinreichung und Förderung über das Instrument "A-HEU" ist derzeit nicht gegeben.
Sofern eine Neuauflage der Förderrichtlinie erfolgen soll, werden Sie die relevanten Informationen auf der Internetseite des EU-Büros des BMFTR zu gegebener Zeit finden können oder über den Newsletter des EU-Büros des BMFTR informiert werden.
Die Anschubfinanzierung wird derzeit nicht erneut ausgeschrieben. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.
Die Förderrichtlinie – Das Wichtigste in Kürze
Mit der Förderrichtlinie unterstützte das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (nun: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) deutsche Forschungseinrichtungen dabei, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster in der zweiten Säule "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" von Horizont Europa zu erstellen. Voraussetzung war die geplante Übernahme der Koordination des angestrebten Verbundvorhabens in Horizont Europa.
Deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen konnten eine Förderung von in der Regel maximal 50.000 Euro über maximal zwölf Monate beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beantragen, wenn sie in koordinierender Funktion ein Konsortium etablieren und gemeinsam mit Forschungspartnern einen Antrag für Verbundvorhaben der zweiten Säule von Horizont Europa erarbeiten wollten. Auch die Vorbereitung von Anträgen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die der zweiten Säule thematisch zuzuordnen sind, war inbegriffen.