Bewerbung

Ihre Bewerbung für die Teilnahme an der Zertifizierungsmaßnahme zur EU-Referentin beziehungsweise zum EU-Referenten Forschung richten Sie bitte an die EU-Büro des BMBF.

Zwei Hände tippen auf einer schwarzen Computer-Tastatur, die auf einem Holztisch steht.

Syda Productions / stock.adobe.com

Wer an der Weiterbildung teilnehmen möchte, muss folgende Unterlagen einreichen:

ACHTUNG: Bitte schicken Sie uns keine Originale und keine Mappen zu. Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.

Wir benötigen jedoch die Einverständniserklärung ihrer Einrichtung als Original mit Stempel und Unterschrift.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird vom EU-Büro des BMBF binnen vier Wochen geprüft, wer zur Weiterbildung zugelassen wird.

Dann werden wir Sie schriftlich bitten, das Einschreibungsformular und den persönlichen Entwicklungs-Plan (PEP) ausgefüllt an uns zu senden.

Hinweis:

Seit 2016 gibt es keine festen Bewerbungsfristen für die Weiterbildung EU-Referentin / EU-Referent Forschung. Für die fachliche Ergänzung an den Partnerhochschulen ist eine separate Immatrikulation nach den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.

  • Um den den teilnehmenden Partnerhochschulen die Immatrikulation für die fachliche Erweiterung zu erleichtern, gelten folgende Stichtage: Bewerbungen, die bis zum 1. Juli eines jeden Jahres eingehen, können für das Wintersemester berücksichtigt werden,
  • Bewerbungen, die bis zum 1. Januar eines jeden Jahres im EU-Büro des BMBF eingehen, können für das Sommersemester berücksichtigt werden.