Antragsverfahren und Begutachtung

Der Ralf-Dahrendorf-Preis wird derzeit nicht erneut ausgeschrieben.

Zwei Hände tippen auf der Tastatur eines Laptops.

 Adobe Stock / Urupong

Antragsverfahren

Der Ralf-Dahrendorf-Preis wird im Rahmen einer Förderbekanntmachung neu ausgeschrieben. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind über easy-Online zu stellen.

Förderanträge sind durch die Einrichtung zu stellen, der der oder die Forschende angehört. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist in dem einstufigen Antragsverfahren die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online erforderlich. Folgen Sie dort den Hinweisen und Erläuterungen.

Dem Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung zu den geplanten Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen beizufügen. Nutzen Sie dafür die Hinweise zum Erstellen der Vorhabenbeschreibung. Die Vorhabenbeschreibung mit Angaben zu den Zielen des Vorhabens und Darlegung eines europäischen Kontextbezuges sowie Finanzierungsplan darf maximal zehn Seiten umfassen und ist in deutscher Sprache zu verfassen.

Der Fokus der Beschreibung des Vorhabens sollte überdies auf Schlüssigkeit und Konsistenz der Kommunikationsmaßnahmen, Mehrwert in Hinblick auf die Erhöhung der Sichtbarkeit des Forschungsthemas und dessen Eignung den gegenseitigen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern, gelegt werden.

Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben können nicht berücksichtigt werden.

Auswahlverfahren

Im Rahmen einer Begutachtung durch den DLR Projektträger werden die Anträge zunächst hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben geprüft.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt in einem zweiten Schritt durch eine Fachjury. Die Jury für den Ralf-Dahrendorf-Preis setzt sich aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien zusammen. Sie wird für jede Ausschreibungsrunde neu berufen.

Die Jury empfiehlt bis zu sechs Projekte für die Auszeichnung. Die finale Förderentscheidung ergeht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und nach abschließender administrativer Antragsprüfung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Kann ein Antrag in vorliegender Form nicht gefördert werden, ist eine erneute Antragstellung bei einem weiteren Förderdurchgang möglich.

Das gesamte Bewilligungsverfahren kann bis zu vier Monate beanspruchen. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen bei der Wahl des Projektstarts.