Verankerung von Chancengleichheit in der EU

Chancengleichheit ist gesetzlich verankerte Aufgabe der Europäischen Union. Das gilt auch für den Forschungs- und Innovationsbereich.

Eine Hand hält eine Waage, die im Gleichgewicht steht.

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Eine Verpflichtung zur Herstellung und Wahrung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, seit Ende 2009 in Kraft) verankert. Erstmals jedoch wurde die Gleichstellung von Männern und Frauen 1999 in dessen rechtlichem Vorgänger, dem Vertrag von Amsterdam spezifische Aufgabe der Gemeinschaft. Diese Aufgabe gilt seither für alle Maßnahmen und Politikbereiche. Der Vertrag von Amsterdam zielte nicht nur darauf ab, Ungleichheiten abzuschaffen, sondern auch Gerechtigkeit und Chancengleichheit aktiv herzustellen. Alle Politikfelder – also auch Forschung und Innovation – müssen seitdem aktiv zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieses Ziels die Strategie des Gender Mainstreaming angenommen.

Schon 1999 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre erste Mitteilung "Frauen und Wissenschaft – Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung", die allgemein als Startschuss für dieses Thema auf EU-Ebene gilt.

Jüngstes Dokument der Europäischen Kommission in diesem Bereich ist die 2020 veröffentlichte Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie gilt bis 2025. Auf den Seiten der Europäischen Kommission kann man die Strategie auf Englisch, Deutsch oder Französisch herunterladen; zudem gibt es eine englischsprachige Seite mit Fragen und Antworten dazu. Die Strategie umfasst folgende politische Ziele und Maßnahmen:

  1. Freiheit von Gewalt und Stereotypen;
  2. Entfaltung in einer geschlechtergerechten Wirtschaft;
  3. Gleichberechtigte Führungsverantwortung in der Gesellschaft;
  4. Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in der EU-Politik;
  5. Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU;
  6. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau weltweit.