Europäischer Forschungsraum: Gleichstellung der Geschlechter

Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein Schwerpunkt des Pakts für Forschung und Innovation in Europa. Dieser ist Grundlage für die Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum.

Eine im Hintergrund verschwommen dargestellte Frau präsentiert auf ihrer Handfläche mehrere schematisch dargestellte Personen beiderlei Geschlechts.

 Adobe Stock / vegefox.com

Eines der großen Ziele der Europäischen Gemeinschaft ist die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt auch für die Bereiche Forschung und Innovation. Der Europäische Forschungsraum (EFR) ist eine Vision, mit der Wissenschaft und Innovation in Europa einen optimalen Rahmen bekommen soll. Der Europäische Forschungsraum soll Freizügigkeit der Forscherinnen und Forscher sowie freien Austausch von Wissen und Technologien ermöglichen.

Neue Grundlage der Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum ist seit Ende 2021 der "Pakt für Forschung und Innovation in Europa" (Ratsempfehlung). Er ist auf zehn Jahre ausgerichtet und definiert die Werte, Prinzipien und prioritären Handlungsfelder für die künftige Zusammenarbeit.

Der Pakt legt vier Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum dar; die Förderung der Gleichstellung ist im ersten Schwerpunkt ("Den Binnenmarkt für Wissen vertiefen") angesiedelt.

Die Umsetzung wird vom ERA Forum vorangetrieben (seit 2022), das als formale Expertengruppe der Europäischen Kommission aufgesetzt wird. Die bisherigen für das Themenfeld Gleichstellung zuständigen Gruppen – das heißt die Helsinki-Gruppe (bis 2017) und die Standing Working Group on Gender in Research and Innovation (SWG GRI, bis 2021) – sind damit abgelöst.

Die weitere Ausgestaltung wird konkretisiert durch die "ERA Policy Agenda 2022 - 2024", welche die Umsetzung der Zielvorgaben des Pakts im Rahmen von 20 Maßnahmen für die nächsten 3 Jahre definiert. Darunter fällt auch Aufzählungspunkt 5: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Inklusion unter Berücksichtigung der Erklärung von Ljubljana.

Dafür ist im Einzelnen vorgesehen:

  • Entwicklung eines Prozesses zur Politik-Koordinierung, um alle Aspekte von Geschlechtergleichheit zu unterstützen durch inklusive Gleichstellungspläne und -politik sowie ein der Umsetzung gewidmetes EU-Netzwerk.
  • Strategie, um geschlechtsbasierter Gewalt einschließlich sexueller Belästigung im europäischen Forschungs- und Innovationssystem entgegenzuwirken und um Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitsumgebung durch institutionellen Wandel in jeglichen Einrichtungen, die Forschung leisten beziehungsweise finanzieren, zu gewährleisten-
  • Ein Politikansatz zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit, der Gender Mainstreaming aufgreift, um den neuen EFR voranzubringen.
  • Prinzipien entwickeln zur Integration und Evaluation einer Geschlechterperspektive in Forschungs- und Innovationsinhalt, in Zusammenarbeit mit nationalen Einrichtungen der Forschungsförderung.

Wichtig: Die Dokumente sind politische Vereinbarungen und nicht rechtlich bindend. Das heißt: Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten bleibt freiwillig – wird aber unter ein kontinuierliches Monitoring gestellt.