Begutachtung

Die Begutachtung eines ERC-Antrags findet in mehreren Stufen statt. Die Anträge aus den verschiedenen Forschungsbereichen werden fachlich aufgeteilten Begutachtungsgruppen, bestehend aus Expertinnen und Experten, zugewiesen und von diesen evaluiert.

Eine Frau, deren Oberkörper verschwommen im Hintergrund zu sehen ist, hält eine Lupe über einen aufgeschlagenen Aktenordner. Darunter liegt ein weiterer Ordner.

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Die Exzellenz ist das einzige Bewertungskriterium des ERC. Vorrangig wird die wissenschaftliche Exzellenz, Ambition und Durchführbarkeit der Projektidee bewertet; auch in der Bewertung der Antragstellenden ist alleiniges Evaluierungskriterium Exzellenz.

Beschreibungen des Verfahrens und der Kriterien der Begutachtung finden Sie im jeweiligen Arbeitsprogramm sowie in den Leitfäden für Antragstellende der jeweils aktuellen Ausschreibung.

Das Begutachtungsverfahren in den Starting, Consolidator und Advanced Grants

Die eingereichten Anträge werden in zwei Stufen begutachtet.

Die Anträge werden in beiden Stufen jeweils zuerst von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern individuell und dann im Panel abschließend bewertet. Sowohl die Einzelgutachten als auch die Panelbewertung beinhalten eine Benotung des Antrags, im Vordergrund steht dabei das Forschungsvorhaben, bewertet werden aber auch Forschungsleistungen und Werdegang des Antragstellenden.

Die Struktur der Panels mit den ihnen zugeordneten Forschungsbereichen sind den aktuellen Arbeitsprogramm ebenso wie den Leitfäden für Antragstellende zur aktuellen Ausschreibung zu entnehmen.

In der ersten Evaluierungsstufe wird Teil B1 des Antrags von mindestens drei Mitgliedern des Panels bewertet. Die Einzelbewertungen werden im Panel diskutiert und gegebenenfalls modifiziert. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt die Eingruppierung des Antrags in eine Rangliste. Zum Erreichen der zweiten Evaluierungsstufe muss ein Antrag eine Mindestbewertung erreicht haben. Als Ergebnis der ersten Stufe wird den Antragstellenden der Status ihres Antrags mitgeteilt:

  • A - invited: Projekt ist von hoher Qualität und kommt in die zweite Stufe
  • A - not invited: Projekt ist von hoher Qualität, kommt jedoch nicht in die zweite Stufe
  • B - Projekt ist von guter Qualität, kommt aber nicht in die zweite Stufe
  • C - Projekt ist von nicht ausreichender Qualität und kommt nicht in die zweite Stufe

In der zweiten Evaluierungsstufe wird der gesamte Antrag unter Hinzuziehung externer Fachgutachterinnen und -gutachter vom Panel erneut bewertet. Zusätzlich finden Interviews in Brüssel statt, bei denen die PIs ihr Forschungsvorhaben im jeweiligen Panel präsentieren. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt wiederum eine Eingruppierung des Antrags in eine Panelrangliste. Nach Abschluss der Panelbegutachtungen erstellen die Panelvorsitzenden jedes Förderbereichs gemeinsam eine konsolidierte Rangliste aller Anträge.

Um gefördert zu werden, muss ein Antrag eine herausragende Bewertung erreicht haben und gleichzeitig im Rahmen des jeweiligen Panelbudgets liegen. Anträge außerhalb des Panelbudgets gelangen auf die Reserveliste. Als Ergebnis der zweiten Stufe wird den PIs der Status ihres Antrages folgendermaßen mitgeteilt:

  • A - Projekt zur Förderung empfohlen
  • B - Projekt nicht zur Förderung empfohlen

Das Begutachtungsverfahren im Synergy Grant

Dem einstufigen Antragsverfahren folgt in den "Synergy Grant"-Ausschreibungen ein dreistufiges Evaluierungsverfahren. Anträge werden in einem Peer-Review-Verfahren von unabhängigen Experteninnen und Experten begutachtet. Wissenschaftliche Exzellenz ist das alleinige Auswahlkriterium. Die Bewertung der Principal Investigators und des Projektes erfolgt mit einer Benotung (A/B/C). Die PIs werden separat unter Berücksichtigung des Karrierestands und des Wissenschaftsumfelds bewertet.

Stufe 1: nur Teil B1 wird bewertet (5-seitige Zusammenfassung des Projekts, CVs, Track Records). Die Evaluierung erfolgt durch einen Pool von rund 80 Gutachterinnen und Gutachtern. Die jeweiligen Panels werden dynamisch zusammengestellt, um die bestmögliche Expertise für eine Gruppe von Anträgen zu gewährleisten.

Ergebnis:

  • A - invited: Hohe Qualität - erreicht Stufe 2
  • A - not invited: Projekt ist von hoher Qualität, kommt jedoch nicht in die zweite Stufe
  • B: Gute Qualität - erreicht Stufe 2 nicht
  • C: Nicht ausreichende Qualität

Stufe 2: Der gesamte Antrag wird bewertet, das heißt B1 (siehe oben) und B2 (15-seitige Projektbeschreibung). Der vollständige Antrag wird geprüft. Die ausgewählten Anträge werden von fünf Panels erneut bewertet. Auf Grundlage dieser Beurteilungen wird eine Teilgruppe der eingereichten Anträge in die nächste Phase überstellt, was die Einladung der Antragstellenden zum Interview nach Brüssel (beziehungsweise derzeit zum virtuellen Interview) zur Folge hat.

Ergebnis:

  • A: Hohe Qualität – Erreicht Stufe 3
  • B: Hohe Qualität - Nicht ausreichend um in Stufe 3 zu gelangen

Stufe 3: Principal Investigators werden zu einem Interview eingeladen. An diesem Punkt des Auswahlverfahrens werden die Antragstellenden der ausgewählten A-Anträge aus Stufe 2 zu einem Interview durch die Panels nach Brüssel (beziehungsweise derzeit zum virtuellen Interview) eingeladen.

Ergebnisse / Einstufung:

  • A: Projekt wird zur Förderung vorgeschlagen
  • B: Projekt wird nicht zur Förderung vorgeschlagen

Das Ergebnis hat Auswirkungen auf eine erneute Einreichung beim ERC.

Das Begutachtungsverfahren im Proof of Concept (PoC)

Die Begutachtung beim PoC erfolgt in einem einstufigen Evaluierungsverfahren (Peer Review), wobei sich das Panel nur in Ausnahmenfällen trifft. Die Gutachtenden weisen in vielen Fällen keine gesonderte fachliche Expertise auf, sondern werden vor allem aufgrund ihrer Wirtschaftskompetenz ausgewählt.

Auch beim PoC ist "Excellence" das einzige Begutachtungskriterium. Bewertet wird das Projekt hinsichtlich Innovationspotential und Passfähigkeit der gewählten Methode. Der oder die PI wird hinsichtlich der Fähigkeiten und des Engagements beurteilt. Die Bewertung erfolgt für die drei Begutachtungselemente "Breakthrough innovation potential", "Approach and methodology" und "Principal Investigator - strategic lead and project management" mit den Noten "very good", "good" und "fail".

Um gefördert zu werden, muss ein Antrag für jedes Kriterium die Zustimmung ("very good" oder "good") der Mehrheit der Gutachtenden erhalten. Diese Anträge werden dann in eine Rangfolge gebracht.

Die Interviews im Begutachtungsverfahren

In allen Förderlinien mit Ausnahme der Proof of Concepts sind Interviews Bestandteil der Begutachtung.

In den Interviews haben die Panelmitglieder noch einmal die Möglichkeit Rückfragen an den Antragstellenden zu stellen. Die Fragen können direkt von den Mitgliedern des Panels vor Ort kommen oder von den externen Gutachterinnen und Gutachtern, die Fragen an das Panel geschickt haben. Klassischerweise hält der PI einen kurzen Vortrag von 5 bis 10 Minuten (panelabhängig) zum Projektvorhaben. Direkt an den Vortrag schließt sich dann die Fragen- und Antwortrunde an. Hier hat der oder die PI die Möglichkeit die Rückfragen zum Projekt und zur Person kurz zu beantworten.

Die Vorgaben zum Ablauf und für die Vorbereitung auf das Interview können nach Instrument, Forschungsfeld und Panel unterschiedlich ausfallen. Alle eingeladenen PIs erhalten ihre spezifischen Informationen direkt vom ERC.

Die NKS ERC organisiert für die jeweilige Instrumente Starting Grants, Consolidator Grants, Advanced Grants und Synergy Grants jeweils Interviewtrainings nach Forschungsfeldern unterteilt.

Die Begutachtungspanels

Beim ERC eingereichte Projektanträge werden in einem international ausgerichteten Peer-Review-Verfahren von unabhängigen Expertinnen und Experten begutachtet. Diese werden durch den "Scientific Council" auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Reputation ausgewählt. Der Auswahlprozess und die Begutachtungskriterien folgen bestimmten Regeln.

Zur Strukturierung des Begutachtungsprozesses hat der Scientific Council 28 bei den Starting Grants, Consolidator Grants und Advanced Grants thematisch fokussierte Begutachtungspanels etabliert, die sich den drei großen Förderbereichen unterordnen:

  • Sozial- und Geisteswissenschaften: 8 Panels
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften: 11 Panels
  • Lebenswissenschaften: 9 Panels

Jedes Panel besteht aus einem Vorsitz und circa 10 bis 15 Mitgliedern. Daneben werden weitere externe Experteninnen und Experten in den Begutachtungsprozess eingebunden.

Die Namen der Panelvorsitzenden werden vor Ende der Einreichungsfrist bekanntgegeben. Auch die Namen der Panelmitglieder werden veröffentlicht – allerdings erst nach Ende des Begutachtungsprozesses.

Bei der Antragstellung muss der oder die Principal Investigator das gewünschte primäre Evaluierungspanel selbst angeben. Bei inter- und multidisziplinären Projekten kann der oder die PI auch mehr als ein Panel auswählen. Ebenso ist es möglich, dass das jeweilige Primärpanel interdisziplinären Anträge an ein weiteres Panel zur Zweitbegutachtung übersendet beziehungsweise Gutachterinnen oder Gutachter dieses Sekundärpanels zur Begutachtung heranziehen.