Antragsbedingungen und -verfahren

Anträge können zu den jährlichen Ausschreibungen (calls for proposals) eingereicht werden.

Zwei Hände tippen auf der Tastatur eines Laptops.

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Anträge können zu den jährlichen Ausschreibungen (calls for proposals) eingereicht werden. Die aktuelle Ausschreibung und die dazu notwendigen Dokumente finden Sie jeweils auf unserer Seite zur Antragstellung.

Bewerbungsvoraussetzungen für die Starting, Consolidator und Advanced Grants

Das Antragsverfahren der Starting, Consolidator und Advanced Grants ist einstufig; die anschließende Begutachtung zweistufig. Die Bewerbung erfolgt durch die Forschenden (Principal Investigator, PI) im Namen der Gasteinrichtung online über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal).

Der Antrag muss von einem oder einer Principal Investigator gemeinsam mit einer öffentlichen oder privaten Gasteinrichtung (der so genannten host institution) eingereicht werden. Jede Art von Institution, einschließlich Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen, kann den oder die PI und das dazugehörige Team aufnehmen. Dabei kann es sich um eine Gasteinrichtung handeln, an der der oder die Antragstellende bereits arbeitet oder eine Einrichtung, zu der die Person spätestens zu Projektbeginn wechselt.

Achtung: Die Gasteinrichtung muss sich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem zu Horizont Europa assoziierten Staat befinden.

Die ERC-Förderung wird der Gasteinrichtung mit der ausdrücklichen Zusage gewährt, dass diese Einrichtung dem oder der PI angemessene Bedingungen bietet, um die Forschung unabhängig zu leiten und die Finanzierung für die Dauer des Projekts zu verwalten. Diese Vereinbarung und Zusage der Gastinstitution, das so genannte "Commitment of the host institution", muss bei der Antragstellung mit eingereicht werden. Es ist möglich, dass ein oder mehrere Teammitglieder des ERC-Projekts an anderen Forschungseinrichtungen auch in einem außereuropäischen Land ansässig sind.

Bewerbungsvoraussetzungen Synergy Grant (SyG)

Das Antragsverfahren im Synergy Grant ist einstufig; die anschließende Begutachtung dreistufig.

Der ERC-Synergy-Grant-Antrag wird vom corresponding Principal Investigator (cPI) zusammen mit der  Gasteinrichtung (corresponding Host Institution, cHI) online über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal) gestellt. Alle anderen PIs der Synergy-Grant-Gruppe werden als gleichwertige Partner im Antrag genannt. Die corresponding Host Institution kann eine Universität, Hochschule oder sonstige Forschungseinrichtung innerhalb der EU oder der zu Horizont Europa assoziierten Staaten sein. Ein oder eine PI der Synergy-Grant-Gruppe kann auch an einer Einrichtung in einem außereuropäischen Drittstaat ansässig sein.

Bei Einreichung muss jede Gasteinrichtung die Beteiligung und Unterstützung ihres PI durch ein "Commitment of the host institution" schriftlich nachweisen.

Bewerbungsvoraussetzungen Proof of Concept (POC)

ERC Proof-of-Concept-Projekte können nur durch Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen eingeworben werden, die bereits einen anderen ERC-Grant eingeworben haben, der aktuell noch läuft oder dessen Abschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt (Stichtag: 1. Januar des Ausschreibungsjahres). Bei der Antragstellung muss ein klarer Bezug des PoC-Projekts zum zugrunde liegenden ERC-Projekt aufgezeigt werden. Pro Ausschreibungsjahr darf nur ein PoC-Antrag gestellt werden.

Maximal drei PoC-Projekte können pro ERC Starting, Consolidator und Advanced Grant eingeworben werden. Maximal sechs PoC-Projekte können pro ERC Synergy Grant eingeworben werden. Ein oder eine PI kann mehrere PoC-Projekte parallel zur gleichen Zeit durchführen.

Für alle Antragseinreichungen ab 2022 (das heißt ERC-2022-PoC2) ist von der Host Institution ein Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan, GEP), spätestens zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung, einzureichen. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der bisher geförderten Projekte finden Sie auf der Webseite des ERC.

Der ERC hat ein Video mit dem Titel "Secrets of the PoC proposal evaluation process" veröffentlicht. Darin erläutert eine PoC-Gutachterin, was aus ihrer Sicht einen erfolgreichen PoC-Antrag ausmacht und gibt Ratschläge für potenzielle Antragstellende.

Allgemeine Antragsbedingungen

Folgende Bedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:

  • Die Grundlage der Antragseinreichung stellt das jährlich publizierte Arbeitsprogramm des ERC dar. Pro Arbeitsprogramm ist nur eine Einreichung beim ERC zulässig (wenn diese für die Begutachtung angenommen wird).
  • Ein beziehungsweise eine PI kann immer nur an einem ERC-Projekt forschen (Ausnahme PoC). Zwei Jahre vor Ende dieses ERC-Forschungsgrants ist die Antragstellung für einen neuen Grant möglich. ERC-PoC-Anträge können auch während laufender ERC-Forschungsförderungen gestellt werden.
  • Ist ein oder eine PI für eine Ausschreibung in der Begutachtung tätig, so darf er beziehungsweise sie unter derselben Ausschreibung keinen eigenen Antrag einreichen. Ebenso darf der PI keinen Antrag in der aktuellen Ausschreibung einreichen, wenn er oder sie an der zwei Jahre zurückliegenden Ausschreibung als Gutachtender tätig war.
  • Die Gasteinrichtung muss den oder die PI mindestens für die Dauer des Projektes anstellen. Ein Wechsel der Gasteinrichtung im laufenden Projekt ist aber jederzeit möglich.

Wiedereinreichungen

Für Anträge, die in einer vorherigen Begutachtung abgelehnt wurden, gelten bestimmte Wiedereinreichungsregeln.

Bitte beachten: Die Regeln richten sich immer nach dem Arbeitsprogramm unter dem Sie Ihren neuen Antrag einreichen. Die Regeln können im Prinzip jedes Jahr geändert werden.

Anträge, die aus formalen Gründen abgelehnt worden sind (ineligible proposals), können in jedem Fall erneut eingereicht werden. Falls ein "klassisches" ERC-Projekt (Ausnahme Proof of Concept) evaluiert und danach abgelehnt wird, kann das Projekt erneut eingereicht werden. Es gelten dafür die Wiedereinreichungsregeln des geltenden ERC-Arbeitsprogramms.

Antragstellung von Medizinerinnen und Medizinern

Für Antragstellende mit einem Dr.med.-Abschluss (Medical Doctor, MD) gilt: Um antragsberechtigt für einen ERC-Grant zu sein, muss zusätzlich die Aufnahme einer PhD-äquivalenten Stelle und der Nachweis von Forschungserfahrung nach Erwerb des Doktorgrades vorgewiesen werden. Für Antragstellende mit einem Dr. med.-Abschluss gilt zudem: Das Referenzdatum zur Berechnung des Antragszeitfensters ist der Abschluss des 3. Staatsexamens.