Förderung

Das BMBF fördert Maßnahmen zur Konsortialbildung und gemeinsamen Entwicklung eines Projektvorschlags bis zur Antragstellung in Horizont Europa. Gefördert werden verschiedene Aktivitäten, die der Vorbereitung europäischer Verbundforschung dienen.

Nahaufnahme einer Aktenmappe mit Reiter, welche mit dem Wort „Förderung“ beschriftet ist. Im Hintergrund ist verschwommen eine weitere Aktenmappe zu sehen.

 Adobe Stock / Falko Matte

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für die Zuwendung gemäß dieser Förderrichtlinie sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren. Insbesondere die exzellenten Einrichtungen, die erstmalig eine Koordination von europäischen Verbundprojekten anstreben, werden durch die Fördermaßnahme adressiert.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.

Förderumfang und -dauer

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt.

Der Förderzeitraum endet in der Regel spätestens im Monat der Einreichung des Antrags für das geplante Horizont-Europa-Projekt bei der Europäischen Kommission bzw. den Europäischen Partnerschaften.

Vorhaben dürfen gemäß Förderrichtlinie erst nach Bewilligung beginnen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Bei der zeitlichen Planung der Vorhaben sind drei bis vier Monate Vorlauf für Auswahl und Bewilligung einzuplanen.

Fördergegenstand und -voraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen, die der Vernetzung und Zusammenarbeit mit potenziellen Konsortialpartnern sowie der Projektentwicklung bis hin zur Antragstellung für Horizont Europa dienen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es in der zweiten Säule von Horizont Europa eine passende Förderoption gibt. Auch Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften, die den Clustern der zweiten Säule von Horizont Europa zugeordnet sind, bieten eine entsprechende Förderoption.

In der zweiten Säule von Horizont Europa wird Forschung zu den "Globalen Herausforderungen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas" unterstützt. Folgende Cluster sind festgelegt:

  • Gesundheit;
  • Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft;
  • Zivile Sicherheit für die Gesellschaft;
  • Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt;
  • Klima, Energie und Mobilität;
  • Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.

Informationen zu Förderoptionen finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Beratung bieten die Nationalen Kontaktstellen. Informationen zu den Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften finden sich auf den jeweiligen individuellen Webseiten. Eine Bündelung der Ausschreibungstermine der Partnerschaften bietet die Informationsplattform ERA-LEARN.

Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren. Die Konsortialbildungspläne müssen die Mindestteilnehmerzahl gemäß Teilnahmebedingungen von Horizont Europa beziehungsweise der Europäischen Partnerschaft reflektieren.

Nicht gefördert werden Vorhaben zur Vorbereitung eines Antrags auf Förderung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ein Horizont-Europa-Projekt (Coordination and Support Actions).

Finanzierungsvorgaben

Für diese Maßnahme können Ausgaben und Kosten beantragt werden, die der Vernetzung und Zusammenarbeit mit potenziellen Konsortialpartnern sowie der Projektentwicklung bis hin zur Antragstellung für Horizont Europa dienen. Unter anderem können Reise- und Aufenthaltskosten für den Antragsteller ebenso wie für Partner, die Umsetzung von Workshops sowie Personalkosten zur Koordinierung der Zusammenarbeit gefördert werden.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass grundsätzlich alle Ausgaben und Kosten, die zur Durchführung eines entsprechenden Projekts notwendig sind, beantragt werden können. Zu beachten ist, dass diese zwingend auf die Vorbereitung der europäischen Verbundforschung sowie die Vernetzung und Konsortialbildung als Gegenstand der Förderung bezogen sein müssen.

Es gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. Kostenbasis (AZK) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie sind im Formularschrank des Ministeriums abrufbar.