Gutachterinnen

Die Tätigkeit als Gutachterin ist ein regelrechter Crash-Kurs, wie man selbst einen guten Antrag schreibt.

Eine Frau, deren Oberkörper verschwommen im Hintergrund zu sehen ist, hält eine Lupe über einen aufgeschlagenen Aktenordner. Darunter liegt ein weiterer Ordner.

 Adobe Stock / H_Ko

Alle Anträge in Horizont Europa werden im Peer-Review-Verfahren evaluiert.

Wegen der großen Zahl an Ausschreibungen gibt es jedes Jahr einen hohen Bedarf an Gutachterinnen und Gutachtern. Der Zielwert von 40 Prozent des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts bei der Begutachtung ist in vielen Bereichen bei Weitem nicht erreicht. Daher sind insbesondere Wissenschaftlerinnen dazu eingeladen, sich in der Datenbank zur registrieren. Der Zeitaufwand ist überschaubar, die Registrierung sollte aber sorgfältig durchgeführt werden.

Bewerben Sie sich als Gutachterin in Brüssel!

Als Gutachterin zu arbeiten lohnt sich:

  • Sie erhalten Einblicke in das Evaluierungsverfahren.
  • Sie erlangen wichtiges Know-how für eigene Antragsvorhaben.
  • Sie stärken Ihren eigenen wissenschaftlichen Lebenslauf und Ihre internationale Sichtbarkeit.
  • Sie können potenzielle Kooperationspartnerschaften mit europäischen und internationalen Kolleginnen und Kollegen sondieren.
  • Sie knüpfen Kontakte zur Europäischen Kommission.
  • Die Europäische Kommission zahlt eine Aufwandsentschädigung abhängig von der erbrachten Begutachtungsleistung, die in aller Regel "remote" erfolgt (beispielsweise Anzahl der Anträge, Teilnahme an Sitzungen).

Welche Profile werden gesucht?

Voraussetzung zur Begutachtung ist entsprechende Expertise, nicht aber beispielsweise eine Professur! Sowohl Wissenschaftlerinnen im privaten oder öffentlichen Sektor können begutachten als auch Expertinnen, die nicht selbst forschen (zum Beispiel aus der Industrie oder der öffentlichen Verwaltung).

Die Europäische Kommission ruft Expertinnen und Experten dazu auf, sich im Funding & Tenders Portal mit einem eigenen Profil zu registrieren. Damit bewerben Sie sich als Gutachterin für das laufende Rahmenprogramm, können Ihre Dienste gleichzeitig aber auch für andere Programme der Europäischen Kommission anbieten. Die Gutachterinnen und Gutachter für den Europäischen Forschungsrat (ERC) werden primär vom verwaltenden "Scientific Council" selbst ausfindig gemacht und angefragt; hier ist die Datenbank nur eine weitere mögliche Quelle.

Die Registrierung allein ist noch kein Garant, dass Sie auch tätig werden können. Sie müssen zuerst in der Datenbank gefunden und angefragt werden. In welchen Bereichen der Bedarf gerade hoch ist, hängt von den jeweiligen Ausschreibungen ab und schwankt daher sowohl zeitlich als auch fachlich. Eine strategische Auswahl von "Keywords" und "Expertise" spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da die Identifizierung von Begutachtenden über eine Stichwortsuche erfolgt.

Wir unterstützen bei Ihrer Registrierung als Gutachterin

Sie können uns Ihre Registrierung per E-Mail zusenden. Wir überprüfen, ob wir Hinweise für eine Optimierung des Eintrags geben können. Dabei nehmen wir selbstverständlich keine inhaltliche Bewertung Ihres Profils vor, sondern beschränken uns auf formale Kriterien und unser Wissen zu den Themen des laufenden Rahmenprogramms.

Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren besteht aus mehreren Schritten. Zunächst überprüfen die Europäische Kommission bzw. die zuständigen Exekutivagenturen der Europäischen Kommission, ob ein Antrag alle Zulässigkeitskriterien der jeweiligen Ausschreibung erfüllt.

Die Gutachterinnen und Gutachter erhalten vor dem Begutachtungsverfahren ein Briefing. Darin erläutert die Europäischen Kommission den Ablauf der Evaluierung im Detail.

Dann beginnt mit dem Peer-Review-Verfahren die Arbeit der unabhängigen Expertinnen und Experten. In aller Regel werden einzelne Anträge in sogenannter "remote evaluation" durch die ausgewählten Expertinnen und Experten gelesen und bewertet. Auf elektronischem Wege geben die Gutachterinnen und Gutachter ihre Bewertung ab und sehen erst dann, wie die Bewertung durch die anderen Beteiligten aussieht.

Meist folgt dann eine mehrtägige Konsenssitzung, die entweder in Brüssel oder remote durchgeführt wird und in der alle Anträge sowie die Punktevergabe diskutiert werden. Am Ende steht eine Unterteilung der gelesenen Anträge in "ineligible" / "below threshold" / "above threshold". Anträge über dem Schwellenwert werden in eine Reihenfolge gebracht, die der Europäischen Kommission als Empfehlung überreicht wird.

Der Arbeitsaufwand lässt sich nicht pauschal benennen. Die Anzahl der Anträge, die einzelnen Sitzungen spielen eine genau so wichtige Rolle, wie die Erfahrung beziehungsweise Arbeitsweise der einzelnen Gutachterin beziehungsweise Gutachter.

Sie müssen im Vorfeld sicherstellen, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Mehr zur Begutachtung in Horizont Europa erfahren Sie auch auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Werden die Namen der Gutachterinnen und Gutachter veröffentlicht?

Die Namen der Gutachterinnen und Gutachter werden mindestens einmal jährlich von der Europäischen Kommission rückwirkend für die abgeschlossenen Ausschreibungen veröffentlicht.

Für Horizont Europa sind sie im Funding & Tenders Portal bei den "Reference Documents" als letzter Punkt unter "Expert names (annual lists)" zu finden. Die Namen können dabei keiner bestimmten Ausschreibungen oder etwa einem Topic zugeordnet werden.

Wie funktioniert die Registrierung?

Im Funding & Tenders Portal wählen Sie in der obersten blauen Menüleiste den Reiter "Work as an Expert". Entsprechend erfolgt die Registrierung auch für alle Programme der Europäischen Kommission. Die eigentliche Registrierung funktioniert nur mit Ihrem persönlichen Log-in.

Screenshot der Seite Find calls for proposals and tenders des Funding and Tenders Portals der Europäischen Kommission mit angewähltem Menüpunkt Work as an Expert.

Screenshot Funding & Tenders Portal

 Europäische Kommission

Auf der Webseite zur Registrierung als Gutachterin können Sie sich Schritt für Schritt registrieren. Detaillierte Informationen zur Registrierung finden Sie im "Online Manual" .