Anträge können aus allen Forschungsdisziplinen eingereicht werden.
Der Antrag müssen von einem einzelnen Principal Investigator (PI) gemeinsam mit einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung (der so genannten Gasteinrichtung) eingereicht werden. Jede Art von Institution, einschließlich Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen, kann den/die PI und sein/ihr Team aufnehmen.
Dabei kann es sich um eine Gasteinrichtung handeln, an der der Antragstellende bereits arbeitet oder einer Gasteinrichtung, zu der forschende spätestens zu Projektbeginn wechselt. Die Gasteinrichtung muss sich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem zu Horizont Europa assoziierten Staat befinden.
Die ERC-Förderung wird der Gasteinrichtung mit der ausdrücklichen Zusage gewährt, dass diese Einrichtung dem/der PI angemessene Bedingungen bietet, um die Forschung unabhängig zu leiten und ihre Finanzierung für die Dauer des Projekts zu verwalten. Diese Vereinbarung und Zusage der Gastinstitution, das so genannte „Commitment of the Host Institution“ muss bei der Antragstellung mit eingereicht werden.
ERC-Grants unterstützen Projekte, die von einem einzelnen Forscher durchgeführt werden, der Forscher jeder Nationalität als Teammitglieder beschäftigen kann. Es ist auch möglich, dass ein oder mehrere Teammitglieder an anderen Forschungseinrichtungen, auch in einem außereuropäischen Land ansässig sind.
Starting Grants können bis zu 1,5 Mio. EUR für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren vergeben werden. Es können zusätzlich bis zu 1 Mio. EUR beantragt werden, um förderfähige "Start-up"-Kosten für Forscher zu decken, die aus einem Drittland in die EU oder ein assoziiertes Land wechseln, für den Kauf größerer Geräte, für den Zugang zu Großanlagen oder größere Kosten für Experimente und Feldforschung. Mit dem ERC Grant können 100 % der gesamten förderfähigen direkten Kosten des Projekts und ein Overheadbeitrag von pauschal 25% der gesamten förderfähigen direkten Kosten beantragt werden.
Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Bestandteile:
- Online-Verwaltungsformulare (A-forms)
- Projektantrag:
- Der wissenschaftliche Projektantrag gliedert sich in zwei vorgeschriebene Sektionen. Teil B1 enthält das Antragstellerprofil inklusive CV und Funding ID, den Track Record sowie eine fünfseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (Extended Synopsis).
- Teil B2 beinhaltet eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens auf maximal 15 Seiten.
- Anlagen:
- Erklärung der Gastinstitution über die Unterstützung der Bewerbung und Zusicherung der Unabhängigkeit des PI (Commitment of the Host Institution);
- Promotionsurkunde / ggf. Nachweis zur Verlängerung der Antragsberechtigung;
- Ggf. Ethics Self Assessment
Folgende Bedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:
- Pro Arbeitsprogramm ist nur eine Einreichung beim ERC zulässig (wenn diese als "eligible" angenommen wird).
- Ein PI kann zeitgleich nicht mehr als einen ERC-Grant erhalten. Lediglich in den letzten beiden Jahren vor Ablauf des ERC-Grants ist die Antragstellung für einen neuen Grant möglich.
- Ist ein PI für eine Ausschreibung als Gutachter/in tätig, so darf er/sie unter derselben Ausschreibung keinen eigenen Antrag einreichen. Ebenso darf er/sie keinen Antrag in der aktuellen Ausschreibung einreichen, wenn er/sie an der zwei Jahre zurückliegenden Ausschreibung als Gutachter/in tätig war.
- Die Gasteinrichtung muss den PI mindestens für die Dauer des Projektes anstellen.
Eine Wiedereinreichung evaluierter Anträge ist möglich. Für eine Einreichung im Arbeitsprogramm 2021 gelten dabei folgende Bedingungen:
- Anträge mit einer A-Bewertung in der zweiten Evaluierungsstufe können in der darauffolgenden Ausschreibung wieder eingereicht werden.
- Anträge, die unter dem Arbeitsprogramm 2020 eingereicht und mit einer B-Bewertung in der zweiten Evaluierungsstufe bewertet wurden, können in den Ausschreibungen 2021 wieder eingereicht werden.
- Anträge, die unter dem Arbeitsprogramm 2020 eingereicht und mit einer B-Bewertung in der ersten Evaluierungsstufe bewertet wurden, können erst in den Ausschreibungen 2022 wieder eingereicht werden.
- Anträge, die unter dem Arbeitsprogramm 2019 eingereicht und mit einer C-Bewertung abgelehnt wurden, können unter dem Arbeitsprogramm 2021 nicht eingereicht werden. In der Regel muss mit einer C-Bewertung zwei Calls ausgesetzt
Eine Wiedereinreichung von Anträgen, die aus formalen Gründen abgelehnt worden sind (ineligible proposals) ist möglich.
Bitte beachten Sie: Die Regeln richten sich immer nach dem Arbeitsprogramm unter dem Sie Ihren neuen Antrag einreichen. Die Regeln können im Prinzip jedes Jahr geändert werden.
Anträge können zu den jährlich stattfindenden Ausschreibungen (calls for proposals) eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist einstufig, die anschließende Evaluierung zweistufig. Die Bewerbung erfolgt durch den Principal Investigator (PI) im Namen den Gasteinrichtung online über das Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal).
Die Dokumente zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auch jeweils auf unserer Dokumentenseite.
Die Öffnung der Ausschreibung für die StG 2021 war der 25.Februar 2021. Die Einreichungsfrist ist der 8. April 2021.
Aktuelle Entwicklungen werden durch die Exekutivagentur des ERC bekanntgegeben.