Das ERC-Arbeitsprogramm 2027 (dessen erste Ausschreibungen im Juli 2026 starten) wird mehrere Änderungen in Bezug auf Antragsberechtigung und Wiedereinreichung enthalten. Insbesondere sind erweiterte Zeitfenster für die Antragsberechtigung bei Starting und Consolidator Grants, die Beschränkung auf insgesamt nur einen Grant pro Förderlinie (gilt für Starting oder Consolidator Grants) sowie verlängerte Sperrfristen für eine erneute Antragstellung geplant. Mit diesen Maßnahmen beabsichtigt der Wissenschaftliche Rat des ERC, die weiter steigenden Antragszahlen besser zu bewältigen. Sämtliche Informationen stehen unter dem Vorbehalt der (noch ausstehenden) formalen Verabschiedung des ERC-Arbeitsprogramms 2027.
Ankündigung des ERC
Erläuterungen der ERC-Präsidentin