Seit Mitte Januar hat der Europäische Rechnungshof eine Reihe von Stellungnahmen zu den Plänen für den EU-Haushalt 2028-2034 veröffentlicht, dem sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR).
Im Jahr 2025 legte die Europäische Kommission einen Gesamthaushalt von fast 2 Billionen Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren vor. Der Rat der EU und das Europäische Parlament, die letztlich über den Haushalt entscheiden werden, hatten den Europäischen Rechnungshof um Stellungnahme gebeten, bevor sie die Vorschläge prüfen.
Insgesamt werden die Prüferinnen und Prüfer die finanzielle Solidität von zwölf Vorschlägen kommentieren, die die EU-Exekutive im Sommer letzten Jahres vorgelegt hat. Die Prüfer werden eine Reihe wichtiger Punkte herausarbeiten, die die EU-Gesetzgeber bei ihren bevorstehenden Verhandlungen berücksichtigen sollten.
Am 12. Januar 2026 wurden die ersten beiden Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission für Horizont Europa 2028–2034 (FP10) sowie für den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) vorgelegt. Der Europäische Rechnungshof gibt in den Stellungnahmen Empfehlungen zur Gestaltung des Haushaltsplans, zur Governance, zum Leistungsrahmen und zu den Finanzkontrollregelungen ab. Die beiden Stellungnahmen konzentrieren sich auf folgende Hauptpunkte:
- Europäischer Mehrwert (EU added value),
- Ausrichtung der Ausgaben auf die politischen Prioritäten der EU (u.a. auch zum Grundsatz der Exzellenz und Förderkriterien),
- Flexibilität bei der Mittelverwendung,
- Vereinfachung (u.a. zum Single Rulebook und Governance beider Programme),
- Performance Framework sowie Compliance,
- solide Finanzverwaltung,
- Transparenz,
- Rechenschaftspflicht und
- Rückverfolgbarkeit der Ausgaben.
Deutsche Version der Stellungnahme zum ECF (Opinion 01/2026)
Deutsche Version der Stellungnahme zu FP10 (Opinion 02/2026)
Am 28. Januar 2026 wurde eine weitere Stellungnahme veröffentlicht, unter anderem zur Dauer, Struktur und Obergrenzen des nächsten Siebenjahreshaushalts ab 2028.
Stellungnahme zum MFR (Opinion 03/2026)
Die zuletzt veröffentlichte Stellungnahme liegt derzeit nur auf Englisch vor. Eine Übersetzung ins Deutsche folgt.