In der neuen Version der kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement, Version vom 1. April 2025) hatte die Europäische Kommission bereits einen Leitfaden zur Umsetzung des Schemas "Finanzielle Unterstützung Dritter" angekündigt. Projekte mit finanzieller Unterstützung für Dritte (Financial Support to Third Parties – "FSTP" oder "Kaskadenfinanzierung") haben in der Budgetkategorie "D.1 Financial support to third parties" Mittel vorgesehen, die von den Projektpartnern genutzt werden können, um nachgelagert kleine Projektaufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (Calls) aufzusetzen. Das FSTP-Schema kann nur dann verwendet werden, wenn dies bereits explizit in der Projektausschreibung vorgesehen ist.
FSTP-Zuschüsse ermöglichen es, auch kleinere Konsortien und Einrichtungen zu erreichen, die nicht unbedingt die Kapazitäten haben, um sich direkt als Projektpartner (Beneficiary) zu bewerben.
Der Leitfaden "Good practices for implementing financial support to third parties (FSTP) in EU grants" (Version 1) wurde nun zum 15. Juni 2025 veröffentlicht.
Das Dokument soll Antragstellenden und Projektpartnern, die in ihrem Projekt das FSTP-Schema implementieren, helfen, FSTP-Ausschreibungen aufzusetzen. Ziel ist es, die Projektpartner bei der Gestaltung ihrer FSTP-Calls zu unterstützen, indem Beispiele und Vorlagen bereitgestellt werden. Es werden unter anderem Vorlagen für die FSTP-Ausschreibungsseite und Evaluationsbögen bereitgestellt. Weiterhin gibt der FSTP-Leitfaden Hinweise, wie die direkt von der EU geförderten Konsortien mit Änderungen im Projektverlauf und mit der Berichterstattung bezüglich der FSTP-Implementierung umgehen können.
Dieser Leitfaden befasst sich nur mit den Standardtypen von FSTP und umfasst keine Ausführungen für die Implementierung von Kaskadenfinanzierung, die in Horizont Europa in EIT-KIC-Aufrufen oder den kofinanzierten Europäischen Partnerschaften (Co-funded Actions) umgesetzt werden.
Bei Fragen zum FSTP-Leitfaden sowie der Implementierung des FSTP-Schemas in Ihrem Projekt können Sie sich gerne an die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen wenden.