Neue Version der kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Grant Agreement) veröffentlicht

Zum 1. April 2025 hat die Europäische Kommission eine neue Version der kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Grant Agreement – AGA) veröffentlicht.

Zum 1. April 2025 hat die Europäische Kommission eine neue Version der kommentierten Finanzhilfevereinbarung (Annotated Grant Agreement – AGA) veröffentlicht. Das AGA enthält für alle EU-Programme, die ab dem Programmjahr 2021 die Musterfinanzhilfevereinbarung nutzen, Erläuterungen zu den jeweiligen Regelungen in der Finanzhilfevereinbarung.

Die neue Version ist unter dem bereits bestehenden Link zum AGA hinterlegt. Falls die Version 1 (vom 1. Mai.2024) angezeigt wird, kann die aktuelle Version durch das Auffrischen der Seite geladen werden.

Allgemeine Hinweise zur neuen Version:

  • Alle Änderungen sind im Versionsverlauf (History of Changes) zu Beginn des Dokumentes zusammengefasst und substanzielle Änderungen mit einem grünen Kasten im Text versehen.
  • Neu aufgenommen wurden Kommentierungen zu den beiden EU Programme RELEX (External Action programmes (NDICI-GE, IPAIII, INSC, DOAG, UF)) und Business Consumer Surveys (BCS). Alle im AGA berücksichtigen EU-Programme sind auf Seite 7 gelistet.

Mit der Version 2.0 wurden folgende, für Horizont Europa relevante Erläuterungen neu eingefügt (Auswahl):

  • Einleitung:
    Im Zuge der Überarbeitung der EU-Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (NEU: Regulation (EU, Euratom) 2024/2509 vom 23. September 2024) sind die Musterfinanzhilfevereinbarungen mit kleineren Veränderungen angepasst worden. Die aktualisierte Version der Musterfinanzhilfevereinbarung für Horizont Europa wurde im November letzten Jahres veröffentlicht und wird ab Mitte 2025 für Anträge, die nach dem 30. September 2024 eingereicht wurden, genutzt.
  • Artikel 6.1 "Grundsätzliche Förderfähigkeit" (Seite 43) - Kosten nach Projektende (costs for reporting at the end of the action):
    Einführung eines neuen Zusatzes, dass auch Kosten für die Projektüberprüfungen (project review) förderfähig sind.
  • Artikel 6.1.A1. Personalkosten für Beschäftigte (Seite 54):
    Die Tagessatzberechnung für Personalkosten, welche nach Projektende für die Berichtslegung entstanden sind, wurde neu eingefügt.
  • Artikel 6.1. A2, A3, A4., A6. Personalkostenkategorien, in denen für den Tagessatz ein Stückkostensatz (unit costs) verwendet wird:
    Neu eingefügt bzw. ergänzt wurde, dass das Horizontal Ceiling (Anzahl von maximal abrechenbaren Tagen pro Kalenderjahr) zum Teil auch bei der Abrechnung in einem EU Grant angewendet werden muss.
    Bitte beachten Sie, dass für die Personalkostenkategorie A.1. (Beschäftigte), das Horizontal Ceiling weiterhin nur dann berücksichtigt werden muss, wenn Personalkosten für eine Person in mehreren EU Grants abgerechnet werden. Weitere Informationen
  • Artikel 20 Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Record-keeping):
    Neu eingefügter Hinweis, dass Vereinfachungsmaßnahmen der EU-Förderprojekte, unter anderem für die Aufbewahrung von Dokumenten (wie zum Beispiel bei Lump Sum Projekten), sich nur auf die Vorgaben der EU-Finanzhilfevereinbarung beziehen und nationale Vorgaben weiterhin beachtet werden müssen.
  • Artikel 20 Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Record-keeping) (Seite 210):
    Es wurde ein Abschnitt zur Umrechnung von dokumentierten Stunden in Tagesäquivalente neu hinzugefügt: Option 2c (Durchschnittliche Arbeitszeit pro Jahr festgelegt). Des Weiteren wurden neue Erläuterungen für Änderungen von organisationsweit festgelegten, durchschnittlichen Arbeitszeiten (beispielsweise Änderungen der Wochenarbeitszeit im Tarifvertrag) sowie saisonalen Änderungen der organisationsweit festgelegten Arbeitszeiten hinzugefügt.

Im AGA sind außerdem Änderungen mit einem grünen Kästchen angezeigt, in denen sich entweder nur die Bezeichnung geändert hat oder die Regelung auf andere EU-Programme ausgeweitet wurde. An dem Wortlaut der Kommentierung hat es keine Änderungen gegeben, unter anderem bei "Multiple parallel or consecutive contracts" (Seite 56) und "Average Personnel Costs" (Seite 59).

Weiterhin wird im AGA auf zwei neue Guidance-Dokumente verwiesen:

  • Informationen zum System- und Verfahrensaudit (Systems and Process Audit – SPA);
  • Informationen zur praktischen Umsetzung von "Finanzielle Unterstützung für Dritte" (Financial Support to Third Parties – FSTP).  Diese Budgetkategorie gilt nur für Ausschreibungen, in denen dies explizit als Möglichkeit genannt wird. Der Leitfaden ist noch nicht veröffentlicht. Die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen informiert hierzu separat, sobald dieser vorliegt.