Teilnahmefähigkeit einiger ungarischer Einrichtungen an Horizont Europa eingeschränkt

Aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist es nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit bestimmten ungarischen Einrichtungen zu schließen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist es aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit Einrichtungen zu schließen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen beziehungsweise über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden. Darunter fallen 21 Hochschulen, die nun nicht mehr zuwendungsfähig in Horizont Europa sind.

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