Kleine Vereinfachungen zu den Mindestanforderungen für Gender Equality Plans

Für die Einrichtungen sind die Änderungen als Vereinfachungen zu sehen. Hintergrund war die Anforderung, dass die Kriterien klar überprüfbar sein müssen, auch im Falle eines Rechtsstreits. 

Für deutsche Einrichtungen dürfte es keine wirkliche Rolle spielen, dennoch sei es erwähnt: Die vorgeschriebenen Elemente eines Gleichstellungsplans (Gender Equality Plan, GEP) wurden für das aktuelle Arbeitsprogramm 2026/27 marginal verändert. Für die Einrichtungen sind die Änderungen als Vereinfachungen zu sehen. Hintergrund war die Anforderung, dass die Kriterien klar überprüfbar sein müssen, auch im Falle eines Rechtsstreits. Dies ist erforderlich, um festmachen zu können, ob eine Einrichtung im Rahmen der "random spot checks", die während der Projektlaufzeit durchgeführt werden können, einen regelkonformen Gleichstellungsplan vorweisen kann oder nicht. Immerhin ist ja das Vorhandensein eines GEP ein Element der Förderfähigkeit – die Nichteinhaltung der Kriterien kann also im ärgsten Fall eine Rückforderung von EU-Mitteln nach sich ziehen.

In den General Annexes heißt es im neuen Arbeitsprogramm 2026/27 nun im Teil B – Eligibility im Abschnitt "Gender equality plans and gender mainstreaming" auf Seite 18 zu den Mindestanforderungen an einen GEP (Änderungen in Fettdruck):

  • publication: a formal document published on the institution's website and signed and/or adopted by the top management (wenn es also in einer Einrichtung nicht üblich ist, solche Dokumente wortwörtlich zu unterschreiben, kann ein GEP auch auf andere Weise angenommen werden);
  • dedicated resources: commitment of resources and expertise in gender equality to implement the plan (keine Änderung);
  • data collection and monitoring: sex/gender disaggregated data on personnel (and students, for the establishments concerned) and reporting at least every two years based on indicators (Berichterstattung mindestens alle zwei Jahre statt jährlich);
  • training: awareness raising/training for staff and decision-makers on gender equality, for instance on unconscious gender biases (Unconscious gender bias training ist also nur ein Beispiel).

Diese Änderungen gelten sogar noch rückwirkend für alle Grants, die ab 2022 vergeben wurden.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 entsprechend auch ein neues Infoblatt zur Gleichstellung herausgegeben.