Kommission bittet um Beiträge für den ersten Aktionsplan für Frauen in Forschung und Innovation

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2026 dazu aufgerufen, Beiträge einzureichen, um den ersten "Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start-ups" mitzugestalten. Frist für Beiträge ist der 23. Februar 2026.

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2026 dazu aufgerufen, Beiträge einzureichen, um den ersten "Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start-ups" mitzugestalten. Der Aktionsplan soll die EU bis Ende des Jahrzehnts zum bevorzugten Ort für Frauen in Forschung und Innovation machen.

Der entsprechende 5-seitige "Call for evidence" mit näheren Informationen zum Aktionsplan kann auf der Informationsseite der Europäischen Kommission eingesehen werden. Die Beiträge können ebenfalls über diese Webseite eingereicht werden; dafür ist ein EU Login erforderlich. Frist dafür ist der 23. Februar 2026.

Inhaltlich geht es um Fragen, die auf Seite 4 des Calls for evidence aufgegriffen werden, hier in Kurzform:

  • Herausforderungen und Barrieren, die speziell für Frauen gelten;
  • Gründe für die geringe Anzahl von Frauen, die sich für MINT-Fächer entscheiden;
  • Auswirkungen der Unterrepräsentanz von Frauen;
  • Herausforderungen und Barrieren aus intersektionaler Perspektive;
  • Einflussfaktoren im Investitionssystem, die Frauen / Gründerinnen am stärksten betreffen;
  • Empfehlungen an die Europäische Kommission, was Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung angeht;
  • Umgang mit / Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt in Forschung und Innovation.

Für die Beiträge ist ein Freitextfeld vorgesehen, das mit maximal 4000 Zeichen befüllt werden kann; alternativ kann man auch ein Dokument von bis zu 5 MB hochladen. Forschende und akademische Einrichtungen mit Gender-Expertise sind eingeladen, entsprechende Forschungsarbeiten, Analysen und Daten einzureichen.