Zur Verdeutlichung: In der letzten Ausgabe hatten wir auf die Zwischenevaluation von Horizont Europa verwiesen und darauf, dass 81 Prozent aller Einrichtungen bei der Antragstellung angegeben haben, über einen Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan, GEP) zu verfügen. Das ist so auch richtig, hat nun aber bei einigen Einrichtungen die Frage aufgeworfen, warum denn nicht alle Einrichtungen über einen GEP verfügen (müssten). Diese Anforderung bezieht sich aber "nur" auf öffentliche Einrichtungen sowie Universitäten / Hochschulen und Forschungseinrichtungen (privat oder öffentlich) aus Mitglieds- oder Assoziierten Staaten. Damit sind also Unternehmen und Einrichtungen aus Drittstaaten von diesem Erfordernis ausgenommen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Quote hier nicht 100 Prozent beträgt.