ERC präzisiert Regeln zur Nutzung von KI in der Begutachtung
Der Scientific Council des European Research Council (ERC) hat Leitlinien zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Begutachtung von Förderanträgen veröffentlicht.
Der Scientific Council des European Research Council (ERC) hat Leitlinien zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Begutachtung von Förderanträgen veröffentlicht.
Der Scientific Council des European Research Council (ERC) hat Leitlinien zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Begutachtung von Förderanträgen veröffentlicht. Ziel ist es, die Integrität des Peer-Review-Verfahrens zu sichern und einen verantwortungsvollen Einsatz von KI zu ermöglichen.
Zentrale Prinzipien sind: keine Delegation der Bewertungsaufgabe und strikter Schutz der Vertraulichkeit. Gutachterinnen und Gutachter bleiben vollständig verantwortlich. KI darf weder zur Zusammenfassung von Anträgen oder Bewertung der wissenschaftlichen Qualität noch zur Erstellung von Gutachtenentwürfen genutzt werden. Antragsinhalte dürfen nicht in externe KI-Systeme hochgeladen werden.
Erlaubt ist eine sehr eingeschränkte Nutzung, z. B. zur sprachlichen Überarbeitung von Gutachten oder allgemeinen Informationsrecherche, solange keine sensiblen Inhalte geteilt oder Bewertungsentscheidungen ausgelagert werden.
Weitere Informationen und die vollständigen Leitlinien finden Sie auf der ERC-Webseite.