ERC verdoppelt Zusatzförderung für Forschende aus dem Ausland
Der ERC verdoppelt die Zusatzförderung für Forschende, die im Rahmen eines ERC-Grants aus dem Ausland in einen EU-Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Land ziehen – von bisher max. 1 Mio. € auf bis zu 2 Mio. €.