Antragstellende aus dem Call-Jahr 2021 mit Gasteinrichtungen im Vereinigten Königreich

Da das Vereinigte Königreich aktuell noch nicht an Horizont Europa assoziiert ist, müssen erfolgreiche britische Antragstellende für StG, CoG und AdG der 2021er Ausschreibungen nun entscheiden, ob sie die Förderung annehmen möchten.

Da das Vereinigte Königreich aktuell noch nicht an Horizont Europa assoziiert ist, müssen erfolgreiche britische Antragstellende für Starting, Consolidator und Advanced Grants der 2021er Ausschreibungen nun entscheiden, ob sie die Förderung annehmen möchten. Dies bedeutet, dass sie zu einer förderfähigen Gastinstitution in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land außerhalb des Vereinigten Königreichs wechseln oder andernfalls auf die Finanzhilfe verzichten müssten. Der ERC hat am 8. April 2022 entsprechende Mitteilungen an die betroffenen Antragstellenden verschickt, in denen er ihnen zwei Monate (d. h. bis zum 8. Juni 2022) Zeit einräumt, eine Entscheidung zu treffen. Der ERC wird bereit sein, diese Frist in außergewöhnlichen, begründeten Fällen zu verlängern.

Im Vereinigten Königreich ansässige Forschende waren und sind weiterhin berechtigt, sich für die Ausschreibungen des 2022er Arbeitsprogramms zu bewerben, z. B. für den ERC AdG-Call, der am 28. April schließt. Denn Antragstellende, die in Horizont 2020-assoziierten Ländern oder in anderen Drittstaaten, die sich aktuell in Assoziierungsverhandlungen zu Horizont Europa befinden, niedergelassen sind, werden als Kandidaten behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen mit Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.

Weitere Informationen finden Sie in dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Q&A-Dokument zur Teilnahmeberechtigung des Vereinigten Königreichs an Horizont Europa