Geplante Änderungen am EU-Urheberrecht – bringen Sie sich in die Konsultation ein

Mit Blick auf anstehende Legislativakte ruft die Europäische Kommission zur Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation auf. Ziel ist es, Bedarfe und Präferenzen zu geplanten Änderungen im EU-Urheberrecht abzufragen. 

Mit Blick auf anstehende Legislativakte ruft die Europäische Kommission zur Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation auf. Ziel ist es, Bedarfe und Präferenzen zu geplanten Änderungen im EU-Urheberrecht abzufragen. Zum Themenbereich Urheberrecht und Forschung gibt es ein eigenes Kapitel. Dort geht es zum Beispiel um ein EU-weites Zweitveröffentlichungsrecht und mögliche Anpassungen der Copyright-Ausnahme für Lehre und Forschung. Die Konsultation ist bis zum 3. November 2026 geöffnet. Es ist möglich, im Fragebogen ausschließlich zu den forschungsrelevanten Fragen Stellung zu nehmen.

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