Europaweite Datennutzung wird durch Europäisches Daten-Governance-Gesetz erleichtert

Europäische Datenräume werden durch das im September 2023 in Kraft getretene Daten-Governance-Gesetz gestärkt: Datenfluss und -zugriff, insbesondere auch für die Forschung sowie die Datenwiederverwendung des öffentlichen Sektors werden erleichtert.

Europäische Datenräume werden durch das im September 2023 in Kraft getretene Daten-Governance-Gesetz gestärkt: Datenfluss und -zugriff, insbesondere auch für die Forschung sowie die Datenwiederverwendung des öffentlichen Sektors werden erleichtert. Neuartige Datenmittler können als vertrauenswürdige Akteure in der Datenwirtschaft auftreten und Einrichtungen können sich als Daten-Altruismus-Organisation registrieren lassen. Mit der Verordnung wird zudem der Europäische Rat für Dateninnovation eingerichtet.

Mehr zum Europäischen Daten-Governance-Gesetz
Pressemeldung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland