COST-Anträge: Aktuelle Vorgaben beachten
Besonders die Vorgabe bezüglich der Teilnahme an mehreren Konsortien sorgt wiederholt für Nachfragen der Antragstellenden.
Besonders die Vorgabe bezüglich der Teilnahme an mehreren Konsortien sorgt wiederholt für Nachfragen der Antragstellenden.
Wir möchten alle Antragstellenden an die zum aktuellen Call eingeführten Neuerungen erinnern. Besonders die Vorgabe bezüglich der Teilnahme an mehreren Konsortien sorgt wiederholt für Nachfragen: Nur noch eine Teilnahme an einem Antrag pro Individuum ist zulässig, egal ob als Hauptantragstellende/r oder sogenannte/r Secondary Proposer. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einrichtung: Beliebig viele Personen in COST-Anträgen dürfen dieselbe Einrichtung als ihre institutionelle Zugehörigkeit angeben.