Aktualisierung des Personalkosten-Dashboard für Pauschalfinanzhilfen (Lump Sums)

Das Personalkosten-Dashboard für Pauschalfinanzhilfen (Lump Sums) wurde aktualisiert. Grundlage sind nun die Werte aus den in Horizont Europa geschlossenen Förderverträgen ab 2021.

Das Personalkosten-Dashboard, das Personalkosten auf Monatsbasis abbildet, soll Gutachterinnen und Gutachter bei der Einschätzung der Angemessenheit der beantragten Kosten für Projekte mit pauschalem Finanzhilfebetrag (Lump Sum Grant) unterstützen. Für entsprechende Anträge müssen Personalkosten, die über den berechneten Durchschnittswerten (ab dem 80. Perzentil) liegen, begründet werden. Die Europäische Kommission hat die hinterlegten Durchschnittswerte für Personalkosten je Land und Einrichtungstyp zum ersten Mal seit der Einführung des Personalkosten-Dashboards aktualisiert. Seit Mitte Juni werden die Zahlen aus den in Horizont Europa geschlossenen Förderverträgen ab 2021 für die Auswertung berücksichtigt und nur in Einzelfällen um Daten aus Horizont 2020 (Jahre 2018 - 2020) ergänzt.

Hintergrund für die Aktualisierung ist die Kritik an den zum Teil noch aus Horizont 2020 stammenden Abrechnungswerten. Für die erste Version des Personalkosten-Dashboards wurden Werte aus den Finanzberichten von Horizont-2020-Projekten (2014 - 2020) zu Grunde gelegt, die für die meisten antragstellenden Einrichtungen inzwischen deutlich höher ausfallen. Da Personalkostensätze pro Personenmonat, die über dem 80. Perzentil der Durchschnittswerte liegen, bei der Antragstellung besonders gerechtfertigt werden mussten, wurde befürchtet, dass es zu einer Benachteiligung im Evaluationsprozess kommen könnte.

Mit der Aktualisierung der Daten ist der Median für die erfassten Länder und Einrichtungen insgesamt um 10 Prozent gestiegen. Für Deutschland sind die durchschnittlichen Personalkosten für einen Personenmonat im Median von 6.650 Euro (Horizont 2020) auf 7.000 Euro (Horizont Europa) gestiegen. Über dem 80. Perzentil liegen aktuell die durchschnittlichen Personalkosten für Hochschuleinrichtungen ab 7.160 Euro, für Forschungseinrichtungen ab 8.080 Euro, für kleine und mittelständische Unternehmen ab 7.800 Euro, für alle anderen Unternehmen ab 10.380 Euro, für sonstige öffentliche Einrichtungen ab 7.480 Euro und alle anderen Einrichtungstypen (u. a. Nicht-Regierungsorganisationen) ab 7.520 Euro pro Personenmonat. Eine regelmäßige Aktualisierung der Daten ist vorgesehen.

Damit einhergehend werden die Informationen für die Gutachterinnen und Gutachter angepasst, so dass deutlicher hervorgehoben wird, dass monatliche Personalkosten, die über dem 80. Perzentil liegen, akzeptiert werden können.  

Zum Personalkosten-Dashboard der Europäischen Kommission