Assoziierungsabkommen mit Japan abgeschlossen

Die Assoziierung gilt für Säule II von Horizont Europa. Bis zur finalen Unterzeichnung gilt ein Übergangsabkommen.

Im Dezember 2025 wurden die Assoziierungsverhandlungen mit Japan abgeschlossen. Die Assoziierung gilt für Säule II von Horizont Europa. Mit dem Arbeitsprogramm 2026/2027 können japanische Einrichtungen als förderfähige Einrichtungen (Beneficiaries) in die Antragstellung eingebunden werden. Bis zur finalen Unterzeichnung des Assoziierungsabkommen, die für 2026 geplant ist, gilt ein Übergangsabkommen.

Weitere Informationen