ERC-Arbeitsprogramm 2026: Wichtige Änderungen in der Antragstellung und Förderung

Der ERC hat auf seiner Webseite Neuerungen für das Arbeitsprogramm 2026 bekannt gegeben.

Der ERC hat auf seiner Webseite Neuerungen für das Arbeitsprogramm 2026 bekannt gegeben.

Änderung der Antragstellung

Die Struktur der Anträge bleibt weitgehend erhalten, mit Anpassungen jedoch im B-Teil:

  • Teil B 1 wird weiterhin max. 5 Seiten umfassen, aber zukünftig konzentriert sein auf Idee, Forschungsfragen, Ziele und Strategie.
  • Teil B2 wird auf max. 7 Seiten bzw. 10 Seiten bei den Synergy Grants beschränkt sein und Ausführungen zu Methodik, Ressourcen, Risiken und Umsetzung enthalten.

Mit der Öffnung der Calls werden damit neue Templates zur Verfügung gestellt. Diese Call-spezifischen Templates gilt es zu nutzen und ihren Hinweisen zu folgen. Weitere Informationen liegen der NKS dazu bislang nicht vor.

Änderung im Evaluationsverfahren

Das Evaluationsverfahren wird entsprechend auch geändert: Die Evaluierung erfolgt weiterhin in zwei Stufen, wobei Machbarkeit/Feasibility nun erst in der zweiten Stufe des Evaluationsverfahrens bewertet wird.

In der ersten Begutachtungsstufe steht vor allem die wissenschaftliche Idee im Mittelpunkt. Bewertet wird auf Grundlage von Teil B1 des Antrags, der die CV & Track Record Section weiterhin umfasst. Methodische Details oder Machbarkeit werden in Stufe 1 nicht bewertet.

In der 2. Stufe wird der vollständige Antrag begutachtet. Neben B1 wird hier auch der Teil B2 bewertet, der Ausführungen zur konkreten Umsetzung, Methodik, Zeitplanung, Risikoeinschätzung und Ressourcenplanung enthält, d.h. hier wird auch Durchführbarkeit bewertet.

Fragen zur Durchführung und Umsetzung gehören dann ausschließlich in Teil B2 und werden in Stufe 2 bewertet. Diese Änderung soll lt. ERC sicherstellen, dass bahnbrechende Ideen zunächst rein auf ihre wissenschaftliche Originalität und Relevanz hin geprüft werden.

Additional Funding/ Zusätzliche Mittel

Antragstellende, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat leben, können für die Umsiedlung in einen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat künftig bis zu 2 Mio. € zusätzliche Mittel beantragen. Die zusätzlichen Mittel sind für alle anderen Antragstellenden nach wie vor bei 1 Mio. € gedeckelt. Neu ist, dass die zusätzlichen Mittel auch für Personalkosten genutzt werden können.

Neues Förderinstrument

Erst mit einem für Ende 2025 angekündigten Amendment des Arbeitsprogramms 2026 wird ein neues Förderinstrument beim ERC eingeführt: mit bis zu sieben Jahren Laufzeit und einer entsprechend höheren budgetären Ausstattung, der den Förderprinzipien des ERC folgen wird.

Wiedereinreichungsregeln

Die Wiedereinreichungsregeln für die Synergy Grants werden angepasst: Wer 2025 bei Synergy Grants eine „B“-Bewertung erhielt, darf sich 2026 nicht erneut bewerben.

Eligibility Windows der Starting und Consolidator Grants

Das Zeitfenster für die Bewerbung (Eligibility Window) für die Starting und Consolidator Grants kann für Opfer von Gewalt in Zukunft auch erweitert werden.

Parental leave/Elternzeit zusätzlich zu den bisherigen Regelungen zu Mutter- und Vaterschaft wird des Weiteren gelistet als Grund für eine Erweiterung des Zeitfensters.

Ankündigung für die Arbeitsprogramme ab 2027

Für die Arbeitsprogramme ab 2027 hat der ERC eine grundlegende Anpassung der Eligibility Windows angekündigt: von bis zu 10 Jahren (Starting Grants) bzw. von 5 bis 15 Jahren (Consolidator Grants) nach der Promotion. Als Neuerung angekündigt ist auch, dass alle Forschenden nur je einen Starting und Consolidator Grant erhalten können.