
Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
In Deutschland gibt es ein auf das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) spezialisiertes Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung (NKS), das über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für jeden Teilaspekt des 7. FRP verfügt. Die deutschen NKS werden von den zuständigen Fachministerien der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Innovation (BMWi) - benannt und finanziert. Sie agieren im Auftrag dieser Fachministerien und arbeiten in enger Abstimmung mit ihnen.
Nationale Kontaktstellen gibt es in allen europäischen Mitgliedstaaten sowie in den an das 7. FRP assoziierte Staaten. Darüber haben auch eine Reihe von Drittstaaten Nationale Kontaktstellen eingerichtet, um potenzielle Antragstellende aus ihren Ländern bei einer Beteiliung an Anträgen im Europäischen Forschungsrahmenprogramm zu unterstützen.
Im EU-Büro des BMBF sind folgende Aufgaben des NKS-Systems sowie NKS angesiedelt:

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(URL: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/nks.htm)
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(URL: http://cordis.europa.eu/fp7/ncp_en.html)
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(URL: http://cordis.europa.eu/fp7/third-countries_en.html)