Forschung und Innovation

Der Europäische Forschungsraum

Verwirklichung einer Vision

Der damalige Forschungskommissar Philippe Busquin die Idee der Verwirklichung eines Europäischen Forschungsraums (EFR) auf und legte im Januar 2000 die Mitteilung „Hin zu einem Europäischen Forschungsraum“ vor. Als zentrales Ziel des Europäischen Forschungsraums galt die Vernetzung der zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bis dahin weitgehend unkoordinierten Maßnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung auf Programm- und Projektebene.

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ist seitdem einer der zentralen Leitgedanken für die Ausrichtung der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Forschung und damit auch für die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen in den Forschungsrahmenprogrammen. Mit dem Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft getreten ist, stellt die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums auch ein primärrechtlich verankertes Ziel der Europäischen Union dar.

Sieben Jahre nach der ersten Mitteilung zum Europäischen Forschungsraum zog die Europäische Kommission eine Zwischenbilanz und legte unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im April 2007 Vorschläge für eine Neuausrichtung des EFR anhand von sechs zentralen Zielen vor:

  1. Etablierung eines einheitlichen europäischen Arbeitsmarktes für Forschende
  2. Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
  3. Stärkung der Europäischen Forschungseinrichtungen durch bessere Vernetzung und Kooperation sowie die Bildung von Innovationsclustern
  4. Etablierung eines einfachen und harmonisierten Regelungssystems für Rechte an geistigem Eigentum zur Steigerung der Effizienz des Wissenstransfers
  5. Bessere Koordinierung von Forschungsprogrammen und -schwerpunkten
  6. Breite Öffnung des Europäischen Forschungsraums für die Welt

Der Ljubljana-Prozess

Im Mai 2008 startete der Rat der Europäischen Union dann den Ljubljana-Prozess, dessen Ziel die verbesserte und verstärkte Gestaltung des EFR ist. Erreicht werden sollte dies durch die Entwicklung einer strategischen Partnerschaft zwischen Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten sowie der Europäische Kommission und durch die Entwicklung einer langfristigen Vision für den EFR mit folgenden Merkmalen:
  • freier Verkehr von Wissen als „fünfte Grundfreiheit“
  • moderne Universitäten und Forschungsorganisationen zum Aufbau global wettbewerbsfähiger Spitzenkompetenzzentren
  • günstige Rahmenbedingungen für alle Akteure im Forschungsbereich u.a. zur Erleichterung von Forschungsinvestitionen und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
  • Bürger Europas profitieren unmittelbar von der Forschung, da diese zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beiträgt

Vision 2020

Konkretisiert wurde die Vision auf der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit am 2. Dezember 2008 durch die Ratsschlussfolgerungen „Definition einer Vision 2020 für den Europäischen Forschungsraum“ mit folgenden drei Zielkorridoren:
  1. Der EFR ist fest in der Gesellschaft verankert und trägt in dem Streben nach nachhaltiger Entwicklung ihren Bedürfnissen und Erwartungen Rechnung.
  2. Der EFR gibt den europäischen Weg zu Spitzenleistungen in der Forschung vor und ist wichtiger Motor der europäischen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch
    • Modernisierung der Systeme im Bereich Forschung im Einklang mit der
    • Modernisierung der Bildungs- und Innovationssysteme,
    • koordinierte Unterstützung für herausragende Forscher und Institutionen und Vorantreiben des Aufbaus wissenschaftlich-technologischer Kapazitäten in der EU.
  3. Der EFR bietet einen grenzenlosen, weltoffenen Raum der Freiheit und der Möglichkeiten für Dialog, Austausch und Interaktion.

Realisierung des Europäischen Forschungsraums

Zur Umsetzung des Ljubljana-Prozesses und der Vision 2020 wurden in der weiteren Folge fünf Initiativen gestartet, die seither der Realisierung des Europäischen Forschungsraums dienen.
Mit der Strategie Europa 2020 hat sich nun die Notwendigkeit ergeben, das bereits seit langem bestehende Ziel, den Europäischen Forschungsraum zu schaffen, zu verbinden mit den Zielen und Instrumenten der  Strategie im Allgemeinen und der Innovationsunion im Besonderen. Demnach soll der EFR bis 2014 vollendet werden.

Dazu hat die Europäische Kommission 2011 eine öffentliche Konsultation zum EFR-Rahmen durchgeführt. Dieser basiert auf den fünf EFR-Initiativen und soll den Forschungsraum weiterentwickeln. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in eine Mitteilung zum Europäischen Forschungsraum einfließen, die Mitte 2012 erwartet wird.

 

EFR-Konsultation

Die Europäische Kommission führte von 13. September bis 30. November 2011 - eine öffentliche Konsultation zum Rahmen für den Europäischen Forschungsraum (EFR, engl. ERA) durch. Es sollen ungenutzte Potenziale für die Weiterentwicklung des EFR aufgedeckt werden.

Vorläufige Zusammenfassung der Ergebnisse

Online-Fragebogen der Europäischen Kommission

pdf-Version des Fragebogens

Hintergrunddokument

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