Forschungsinfrastrukturen

Forschungsinfrastrukturen

Forschungsinfrastrukturen spielen im Europäischen Forschungsraum (EFR) für bahnbrechende Forschung und Innovation eine wichtige Rolle. Für die Generierung von neuem Wissen und Erkenntnissen sind sie in allen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen unentbehrlich.

ESFRI

Das Forum ESFRI (Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen), das 2002 ins Leben gerufen wurde, hat einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Strategie und somit zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums geleistet.

ESFRI setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten und der am Rahmenprogramm assoziierten Staaten zusammen sowie einem Vertreter/in der Europäischen Kommission zusammen. Es hat die Aufgabe, neue Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse für die kommenden Jahre zu identifizieren und zu implementieren, um den Forschungsstandort Europa zu stärken. ESFRI ist ein hochrangiges Koordinierungsgremium für die Umsetzung eines kohärenten Ansatzes für die Politik im Bereich der Forschungsinfrastrukturen und für abgestimmte Entscheidungen zur Errichtung neuer Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse .

ESFRI hat die für Europa wichtigsten Vorhaben für künftige Forschungsinfrastrukturen in einer Roadmap 2006 zusammengefasst, die 2008 und 2010 auf insgesamt 48 Vorhaben aus allen Bereichen der Wissenschaft erweitert wurde. Die Nationalstaaten, die für Errichtung/Bau und Betrieb von Forschungsinfrastrukturen zuständig sind, wurden veranlasst, sich in europäischen Konsortien zusammenzuschließen und die Implementierung der Vorhaben der ESFRI-Roadmap auf europäischer Ebene voranzutreiben.

Zur Erleichterung der Implementierung neuer Forschungsinfrastrukturen veranlasste ESFRI 2007 die Vorlage eines Vorschlags eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens für Forschungsinfrastrukturen durch die Europäische Kommission.

Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für ein europäisches Konsoritum für eine Forschungsinfrastruktur (ERIC)

Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein europäisches Konsortium für eine Forschungsinfrastruktur (ERIC) wurde 2009 vom Rat verabschiedet und trat Ende August 2009 in Kraft. Kernstück der Verordnung ist die Einstufung von künftigen ERICs als internationale Organisation im Sinne des Artikel 143 Buchstabe g) und 151 Absatz 1 Buchstabe b) der Mehrwertsteuerrichtliche. Die Anerkennung als internationale Organisation erfolgt durch das Sitzland eines ERIC, die Anerkennung als ERIC durch ein Antragsverfahren an die Europäische Kommission und Entscheidung durch unabhängige Gutachter.

Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen praktischen Leitfaden erarbeitet.

Forschungsinfrastrukturen in der Innovationsunion

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommision sind angehalten, bis 2015 die Arbeit an 60% der derzeit vorrangigen Vorhaben der ESFRI-Roadmap eingeleitet bzw. abgeschlossen zu haben. (Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion vom 6.10.2010, S. 12)

 

 


 

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