Antragstellung
Anträge können jährlich zu festen Ausschreibungsfristen (calls for proposals) eingereicht werden. Die Forschenden, bzw. Principal Investigators (PI) reichen Ihre Bewerbungen immer gemeinsam mit einer Gasteinrichtung (Host Institution/HI) ein. Die Antragseinreichung erfolgt online über das Teilnehmerportal (Funding & Tender Opportunities Portal).
Folgende Bedingungen sind bei der Antragstellung zu beachten:
- Die Grundlage der Antragstellung stellt das jährlich publizierte Arbeitsprogramm des ERC dar. Pro Arbeitsprogramm ist nur eine Einreichung beim ERC zulässig (wenn diese für die Begutachtung angenommen wird).
- Ein PI kann immer nur an einem ERC-Projekt forschen. Zwei Jahre vor Ende dieses ERC-Forschungsgrants ist die Antragstellung für einen neuen Grant möglich. ERC PoC-Anträge können auch während laufender ERC-Forschungsgrants gestellt werden.
- Ist ein PI für eine Ausschreibung als Gutachtender tätig, so darf er/sie unter derselben Ausschreibung keinen eigenen Antrag einreichen. Ebenso darf er/sie keinen Antrag in der aktuellen Ausschreibung einreichen, wenn er/sie an der zwei Jahre zurückliegenden Ausschreibung als Gutachtender tätig war.
- Die Gasteinrichtung muss den PI mindestens für die Dauer des Projektes anstellen. Ein Wechsel der Gasteinrichtung im laufenden Projekt ist aber jederzeit möglich.
Antragstellung bei Medizinerinnen und Medizinern
Für Antragstellende mit einem MD-/ „Dr.med.“-Abschluss gilt: Um antragsberechtigt für einen ERC-Grant zu sein, muss zusätzlich die Aufnahme einer PhD-äquivalenten Stelle und der Nachweis von Forschungserfahrung nach Erwerb des MD vorgewiesen werden. Für Antragstellende mit einem „Dr. med.“-Abschluss gilt zudem: Das Referenzdatum zur Berechnung des Antragszeitfensters ist der Abschluss des 3. Staatsexamens.
Wiedereinreichung
Für Anträge, die in einer vorherigen Begutachtung abgelehnt wurden, gelten bestimmte Wiedereinreichungsregeln.
Bitte beachten: Die Regeln richten sich immer nach dem Arbeitsprogramm unter dem Sie Ihren neuen Antrag einreichen. Die Regeln können im Prinzip jedes Jahr geändert werden.
Anträge, die aus formalen Gründen abgelehnt worden sind (ineligible proposals), können in jedem Fall erneut eingereicht werden.
Bei Ablehnung eines evaluierten Antrags eines „klassischen“ Forschungsgrants (Starting Grant, Consolidator Grant, Advanced Grant) ist eine Wiedereinreichung unter dem nachfolgenden Arbeitsprogramm unter folgenden Bedingungen möglich:
Wiedereinreichungsregeln
Ergebnis
1. Stufe |
Call Jahr -3
und früher |
Call-Jahr-2 |
Call-Jahr -1 |
A |
ja |
ja |
ja |
B |
ja |
ja |
NEIN |
C |
ja |
NEIN |
NEIN |
Anträge mit einer A-Bewertung in der zweiten Evaluierungsstufe können in der darauffolgenden Ausschreibung wieder eingereicht werden.
Anträge, die mit einer B-Bewertung in der zweiten Evaluierungsstufe bewertet wurden, können in der darauffolgenden Ausschreibung wieder eingereicht werden.
Anträge, die mit einer B-Bewertung in der ersten Evaluierungsstufe bewertet wurden, müssen eine Ausschreibung aussetzen und können erst unter dem übernächsten Arbeitsprogramm wieder einreichen.
Anträge, die mit einer C-Bewertung abgelehnt wurden, müssen zwei Ausschreibungsrunden (zwei Arbeitsprogramme) aussetzen.
Für die ERC Synergy Grant gelten gesonderte Wiedereinreichungsregeln. Diese finden Sie hier.
Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Bestandteile
Der ERC-Antrag besteht aus den zwei Teilen A und B. Teil A umfasst die Online-Verwaltungsformulare (A-forms). In diesen befindet sich die Budgetaufstellen mitsamt Begründung sowie ggfs. ein Ethics Self Assessment.
Der Teil B umfasst den Projektantrag:
Der wissenschaftliche Projektantrag gliedert sich in zwei vorgeschriebene Sektionen.
Teil B1 enthält das Antragstellerprofil inklusive CV und Funding ID, den Track Record sowie eine fünfseitige Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (Extended Synopsis).
Teil B2 beinhaltet eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens auf maximal 14 Seiten. Darüber hinaus stehen 8.000 Zeichen für die Budgetbeschreibung und -begründung in den online auszufüllenden A-Forms zur Verfügung.
Anlagen:
- Erklärung der Gastinstitution über die Unterstützung der Bewerbung und Zusicherung der Unabhängigkeit des PI (Commitment of the Host Institution)
- Ggf. Promotionsurkunde / ggf. Nachweis zur Verlängerung der Antragsberechtigung
Die aktuell geöffneten Ausschreibungen finden Sie auf dem Funding and Tenders Portal sowie auf der Webseite des ERC.
Benachrichtigungszeiträume für laufende Evaluationsverfahren von Förderlinien finden Sie auf der Webseite des ERC unter „Funding“.
Zeitplan Ausschreibungen
Das ERC Arbeitsprogramm 2021 wurde am 22. Februar 2021 veröffentlicht.
Förderline |
Deadlines Arbeitsprogramm 2021 |
Startin Grants |
08.04.2021 |
Consolidator Grants |
20.04.2021 |
Advanced Grants |
31.08.2021 |
Proof of Concept |
Keine Ausschreibung |
Synergy Grants |
Keine Ausschreinung |
Weitere nützliche Dokumente und Links