Das Evaluierungsverfahren bei StG, CoG, AdG
Die eingereichten Anträge werden von den Panels des ERC in zwei Stufen begutachtet - unterstützt durch externe Gutachter/innen. Die Begutachtungskriterien variieren ein wenig nach Förderbereich. Die Exzellenz des Antrages ist das einzige Begutachtungskriterium. Eine ausführliche Beschreibung des Begutachtungskriteriums finden Sie in den Standard Evaluation Forms (H2020).
Die Anträge werden in beiden Stufen jeweils zuerst von mehreren Gutachtern/innen individuell und dann im Panel abschließend bewertet. Sowohl die Einzelgutachten als auch die Panelbewertung beinhalten eine Benotung des Antrags (A/B/C - jeweils bezogen auf die Person des Principal Investigators sowie das Forschungsvorhaben).
In der ersten Evaluierungsstufe wird Teil B1 des Antrags von mindestens drei Gutachter/innen innerhalb des Panels bewertet. Die Einzelbewertungen der Gutachter/innen werden im Panel diskutiert und ggf. modifiziert. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt die Eingruppierung des Antrags in eine Rangliste. Zum Erreichen der zweiten Evaluierungsstufe muss ein Antrag eine Mindestbewertung erreicht haben. Als Ergebnis der ersten Stufe wird den Antragstellenden der Status ihres Antrags mitgeteilt:
- A - Projekt ist von hoher Qualität und kommt in die zweite Stufe
- B - Projekt ist von guter Qualität, kommt aber nicht in die zweite Stufe
- C - Projekt ist von nicht ausreichender Qualität und kommt nicht in die zweite Stufe
In der zweiten Evaluierungsstufe wird der gesamte Antrag unter Hinzuziehung externer Fachgutachter/innen vom Panel erneut bewertet. Zusätzlich finden - bei den Starting und Consolidator Grants – Interviews in Brüssel statt, bei denen die Antragsteller/innen ihr Forschungsvorhaben im jeweiligen Panel präsentieren. Auf der Grundlage der im Panel getroffenen Entscheidung erfolgt wiederum eine Eingruppierung des Antrags in eine Panelrangliste. Nach Abschluss der Panelbegutachtungen erstellen die Panelvorsitzenden jedes Förderbereichs gemeinsam eine konsolidierte Rangliste aller Anträge.
Um gefördert zu werden, muss ein Antrag eine herausragende Bewertung erreicht haben und gleichzeitig im Rahmen des jeweiligen Panelbudgets liegen. Anträge außerhalb des Panelbudgets gelangen auf die Reserveliste. Als Ergebnis der zweiten Stufe wird den Antragstellenden der Status ihres Antrages folgendermaßen mitgeteilt:
- A - Projekt zur Förderung empfohlen
- B - Projekt nicht zur Förderung empfohlen
Als Vorbereitung auf das Interview bietet die NKS ERC spezielle Trainings für Bewerber/innen um einen Starting/Consolidator Grant an.
Die Interviews im Begutachtungsverfahren
In den Interviews haben die Panellist noch einmal die Möglichkeit Rückfragen an den Antragstellenden zu stellen. Die Fragen können direkt von den Panellists vor Ort kommen oder von den externen Gutachtern, die Fragen an das Panel geschickt haben. Klassischer Weise hält der/die Antragstellende einen kurzen Vortrag von 5-10 min. (panelabhängig) zum Projektvorhaben. Direkt an den Vortrag schließt sich dann die Fragen und Antwortrunde an. Hier hat der/die Antragstellende die Möglichkeit die Rückfragen zum Projekt und zur Person kurz zu beantworten.
Die Vorgaben zum Ablauf und für die Vorbereitung auf das Interview können nach Instrument, Domäne und Panel unterschiedlich ausfallen. Alle eingeladenen Antragstellende erhalten ihre spezifischen Informationen direkt vom ERC.
Die NKS ERC organisiert für die jeweiligen Instrumente StG, CoG, AdvG und SyG jeweils Interviewtrainings nach Domänen unterteilt. Bei den Trainings wird die Interviewsituation simuliert und geübt. Die NKS ERC informiert vorab kurz über den aktuellen Stand der Evaluierungsphase, ein/e erfolgreiche/r ERC Grantee wird zusätzlich von seinen/ihren Interviewerfahrungen berichten und steht kurz für Fragen zur Verfügung. Ein externer Coach gibt allgemeine Präsentationstipps.
Weitere Informationen zum Interview finden Sie hier
Begutachtungspanels
Beim ERC eingereichte Projektanträge werden in einem international ausgerichteten Peer-Review-Verfahren von unabhängigen Experten/innen begutachtet. Diese werden durch den Scientific Council (Verlinkung: https://erc.europa.eu/about-erc/erc-president-and-scientific-council) auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Reputation ausgewählt. Der Auswahlprozess und die Begutachtungskriterien werden in den ERC Rules for Submission and Evaluation beschrieben.
Zur Strukturierung des Begutachtungsprozesses hat der Scientific Council 27 bei den Starting Grants, Consolidator Grants und Advanced Grants thematisch fokussierte Begutachtungspanels etabliert, die sich den drei großen Förderbereichen unterordnen:
- • Sozial- und Geisteswissenschaften: 7 Panels
- • Natur- und Ingenieurwissenschaften: 11 Panels
- • Lebenswissenschaften: 9 Panels
Jedes Panel besteht aus einem/r Vorsitzenden und ca. 10 bis 15 Mitgliedern. Daneben werden weitere externe Experten/innen in den Begutachtungsprozess eingebunden.
Die Namen der Panelvorsitzenden werden vor Ende der Einreichungsfrist auf der ERC-Webseite veröffentlicht. Auch die Namen der Panelmitglieder werden veröffentlicht, allerdings erst nach Ende des Begutachtungsprozesses. Sie finden die entsprechenden Listen hier.
Bei der Antragstellung muss der/die Principal Investigator das gewünschte primäre Evaluierungspanel selbst angeben. Bei inter- und multidisziplinären Projekten können auch mehr als ein Panel gewählt werden. Das jeweilige Primärpanel kann solche interdisziplinären Anträge an ein weiteres Panel zur Zweitbegutachtung übersenden bzw. Gutachter/innen dieses Sekundärpanels zur Begutachtung heranziehen. Die Panels sind im Leitfaden für Antragstellende "(Annex 1, Information for Applicants)" beschrieben.
Begutachtungsverfahren beim Synergy Grant
Evaluierung: Dem einstufigen Antragsverfahren folgt ein dreistufiges Evaluierungsverfahren. Anträge werden in einem Peer Review-Verfahren von unabhängigen Experten/innen begutachtet. Wissenschaftliche Exzellenz ist das alleinige Auswahlkriterium. Die Bewertung der Principal Investigators und des Projektes erfolgt mit einer Benotung (A/B/C). Die PIs werden separat unter Berücksichtigung des Karrierestands und des Wissenschaftsumfelds bewertet.
Stufe 1: nur Teil B1 wird bewertet (5-seitige Zusammenfassung des Projekts, CVs, Track Records)
Die Evaluierung erfolgt durch einen Pool von rund 80 Gutachtern. Die jeweiligen Panels werden dynamisch zusammengestellt, um die bestmögliche Expertise für eine Gruppe von Anträgen zu gewährleisten.
Ergebnisse/Einstufung:
- A: Hohe Qualität - Erreicht Stufe 2
- B: Gute Qualität - Erreicht Stufe 2 nicht
- C: Nicht ausreichende Qualität
Stufe 2: gesamter Antrag wird bewertet, d.h. B1 (s.o.) und B2 (15-seitige Projektbeschreibung)
Der vollständige Antrag wird geprüft. Die ausgewählten Anträge werden von fünf Panels erneut bewertet. Auf Grundlage dieser Beurteilungen wird eine Teilgruppe der eingereichten Anträge in die nächste Phase überstellt, was die Einladung der PIs zum Interview nach Brüssel zur Folge hat.
Ergebnisse/ Einstufung:
• A: Hohe Qualität – Erreicht Stufe 3
• B: Hohe Qualität - Nicht ausreichend um in Stufe 3 zu gelangen
Stufe 3: Principal Investigators werden zu Interview eingeladen
An diesem Punkt des Auswahlverfahrens werden die PIs der ausgewählten A-Anträge aus Stufe 2 zu einem Interview durch die Panels nach Brüssel eingeladen.
Ergebnisse/ Einstufung:
- • A: Projekt wird zur Förderung vorgeschlagen
- • B: Projekt wird nicht zur Förderung vorgeschlagen
Das Ergebnis hat Auswirkungen auf eine erneute Einreichung beim ERC.
Siehe Wiedereinreichungsregeln für Synery Grants
Die Nationale Kontaktstelle ERC unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung des Interviews in Brüssel.
Sollte es zu einer Einladung nach Brüssel kommen, wenden Sie sich gerne an das Team der NKS ERC.
Informationen zu den NKS-ERC Interviews