Was wird gefördert?
Gefördert werden die Sondierung und der Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die gemeinsame Entwicklung der Projektvorschläge für europäische Verbundvorhaben, für die es eine Förderoption in der zweiten Säule von Horizont Europa gibt. Insbesondere exzellente Antragstellende ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten sowie auch neuartige Vorhaben mit neu zu bildenden Konsortien stehen im Fokus der Förderung. In der Vorhabenbeschreibung sind unter anderem die Pläne und Schritte zur Konsortialbildung ebenso darzulegen wie die Maßnahmen zur Entwicklung des Antrags für die europäischen Forschungsaktivitäten.
Gefördert werden können dabei unter anderem Reise- und Aufenthaltskosten, die der Vernetzung und Zusammenarbeit mit potenziellen Konsortialpartnern dienen, die Umsetzung von Workshops sowie Personalkosten zur Koordinierung der Zusammenarbeit.
Können Kosten / Ausgaben für Aufträge an Dritte beantragt werden?
Laut Förderbekanntmachung sind grundsätzlich alle Ausgaben / Kosten, die zur Durchführung der Projekte notwendig sind, beantragbar. Diese Regelung soll insbesondere den Umgang mit der Corono-Lage erleichtern.
Zu erklären ist bei geplanten Aufträgen an Dritte unter anderem, welche Leistung in Auftrag gegeben werden soll und warum die Leistung nicht selbst erbracht wird. Zu beachten ist, dass in der Vorhabenbeschreibung inklusive der dazugehörigen vorhabenbezogenen Ressourcenplanung, die Teil des Antrags werden muss, der Bezug zu den Zielen der Förderbekanntmachung ("Verdichtung der Netzwerke im EFR durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren") herzustellen ist.
Die Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung gehört auch zu den Kriterien der Bewertung, ebenso die Kompetenzen des Antragstellers für die Konsortialbildung, die Antragstellung und die spätere Koordination.
Aufträge an Dritte sind nur in begrenztem Umfang möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem DLR-PT auf, wenn Sie diesbezügliche Pläne haben.
Was ist bei der zeitlichen Planung der Vorhaben zu beachten?
Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Vorhaben. Dieses ist individuell anzugeben bzw. kann in der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festgelegt werden. Der Projektstart kann erst nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass Auswahlverfahren und Bewilligung drei bis vier Monate in Anspruch nehmen können.
Nach Antragseingang wird der Antragsteller in der Regel innerhalb von sechs Wochen über die Auswahlentscheidung informiert. Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung wird im Anschluss der Antrag geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt zum DLR-PT auf.
Wie lange wird gefördert?
In der Regel beträgt die Förderdauer maximal zwölf Monate und endet in der Regel spätestens im Monat der Einreichung des Antrags bei der Europäischen Kommission bzw. den Europäischen Partnerschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Kommunen und KMU. Der Antragsteller soll der geplante Koordinator des EU-Projektvorhabens sein. Insbesondere die exzellenten Einrichtungen, die erstmalig ein Konsortium aufbauen und eine Koordination von europäischen Verbundprojekten anstreben, werden durch die Fördermaßnahme adressiert.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Darf eine Einrichtung mehrere Anträge einreichen?
Ja, wenn die Anträge nicht demselben Ziel und Thema gewidmet sind, verschiedene Anträge zur Einreichung auf europäischer Ebene vorbereitet werden und sich insbesondere die zu bildenden Konsortien unterscheiden, das heißt die beantragten Vorhaben sich klar voneinander unterscheiden lassen.
Was muss ich als KMU bei der Antragstellung beachten?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Erklärung zur Einstufung als KMU dem Antrag als Anlage beizufügen. Informationen zur Definition finden Sie im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
Die Förderung von KMU erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Nach der De-minimis-Verordnung darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro (im Straßentransportsektor 100.000 Euro) nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikel 2 der De-minimis-Verordnung zum Begriff "ein einziges Unternehmen" sind dabei zu berücksichtigen.
Beantragt ein KMU eine Förderung, wird in der Regel vom DLR Projektträger eine Wirtschaftsauskunft eingeholt. Eine vertiefte Bonitätsprüfung wird unter anderem dann vorgenommen, wenn der Bonitätsindex einen kritischen Wert aufweist.
Auch wenn sich die Eigenanteile der vom BMBF geförderten Vorhaben in einem Haushaltsjahr auf über 100.000 Euro kumulieren, müssen weitere Unterlagen zur Bonitätsprüfung eingereicht werden (siehe Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK), E22 Bonität). Hierzu sind dann eine Auskunft der Hausbank, der Gesellschaftsvertrag / Satzung sowie die durch einen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater bestätigten Jahresabschlüsse der beiden letzten Wirtschaftsjahre einschließlich Lagebericht (soweit vorhanden) nötig; sollten noch keine Jahresabschlüsse vorliegen, ist hilfsweise eine vom Wirtschaftsprüfer / Steuerberater geprüfte Betriebswirtschaftliche Auswertung einzureichen.
Was sind besondere Voraussetzungen der Förderung?
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Anträgen für Verbundvorhaben, für die es in der zweiten Säule von Horizont Europa eine Förderoption gibt. Auch Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften, die den Clustern der zweiten Säule von Horizont Europa zugeordnet sind, bieten eine entsprechende Förderoption.
In der zweiten Säule von Horizont Europa wird Forschung zu den "Globalen Herausforderungen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas" unterstützt. Folgende Cluster sind festgelegt:
- Gesundheit;
- Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft;
- Zivile Sicherheit für die Gesellschaft;
- Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt;
- Klima, Energie und Mobilität;
- Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.
Über die Erarbeitung und Entwürfe der Horizont-Europa-Arbeitsprogramme ab 2023 informieren Sie sich bitte bei den Nationalen Kontaktstellen.
Aktuelle Ausschreibungen werden auf den Seiten der Europäischen Kommission veröffentlicht. Informationen zu den Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften finden sich auf den jeweiligen individuellen Webseiten. Eine Bündelung der Ausschreibungstermine der Partnerschaften bietet die Informationsplattform ERA-LEARN.
Aktuelle Informationen zu Ausschreibungen von Horizont Europa erhalten Sie bei den Nationalen Kontaktstellen.
Die Konsortialbildungspläne für den EU-Antrag müssen die Mindestteilnehmerzahl gemäß Teilnahmebedingungen von Horizont Europa bzw. der Europäischen Partnerschaft reflektieren. Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren. Über die Mindestteilnehmerzahl hinaus können weitere Partner, ggf. auch aus Drittstaaten beteiligt sein.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Für die Förderung stehen begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Deswegen werden Anträge entlang folgender Kriterien begutachtet und ausgewählt:
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen und Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung;
- Relevanz und Neuartigkeit des Vorhabens und Passgenauigkeit mit dem Themenschwerpunkt in Horizont Europa;
- Bewertung des geplanten Konsortiums;
- Kompetenzen des Antragstellers für die Konsortialbildung, die Antragstellung und die spätere Koordination;
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.
Bitte nehmen Sie auch die Beratungsangebote der Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung wahr, wenn Sie einen Projektvorschlag für europäische Verbundforschung erarbeiten wollen. Die Nationalen Kontaktstellen unterstützen und beraten zu sämtlichen inhaltlichen und administrativen Aspekten der EU-Ausschreibungen, nicht zuletzt auch bezüglich der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, Aufgaben der Projektkoordination und guter Managementpraxis bei EU-Projekten.
Wann können Anträge gestellt werden?
Nach drei Stichtagen jährlich wird eine Auswahl vorgenommen. Die Stichtage sind:
- 31. Januar,
- 31. Mai,
- 30. September.
Der erste Stichtag, zu dem Anträge eingereicht werden können, ist der 31. Mai 2021.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich.
Nach den Stichtagen durchlaufen die eingegangenen Anträge ein Auswahlverfahren. Über die Auswahl wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen Stichtag informiert.
Das gesamte Bewilligungsverfahren kann bis zu vier Monate beanspruchen. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen bei der Wahl des Projektstarts.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen finden Sie im Förderportal des Bundes.
Welche Angaben und Ausführungen müssen im Antrag enthalten sein?
Hinweise zum Antragsverfahren finden sich in der Förderbekanntmachung (7 Verfahren). Das Antragsverfahren ist einstufig. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich. Zur Antragstellung gelangen sie hier.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Weitere Hinweise zum Erstellen der Vorhabenbeschreibung sind hier zusammengestellt.
Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben können nicht berücksichtigt werden.
Für welche EU-Forschungsprogramme sind Antragsvorbereitungen im Rahmen der Richtlinie förderfähig?
Das Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Erstellung von konkreten EU-Forschungsanträgen für Verbundvorhaben in der zweiten Säule von Horizont Europa. Das heißt dass die vorzubereitenden Anträge zu Ausschreibungen der thematischen Cluster von Horizont Europa eingereicht werden sollen.
Die Vorbereitung von Antragstellungen zu Ausschreibungen innerhalb der Europäischen Partnerschaften, die den thematischen Clustern der zweiten Säule von Horizont Europa zugeordnet sind, können auch gefördert werden. Eine Zuordnung der Partnerschaften zu den Clustern findet sich unter anderem in der Publikation "Horizont Europe – The next generation of European partnerships: contributing to a greener and more digital Europe".
Antragstellungen zu weiteren EU-Förderungen sind nicht förderfähig.
Wer berät zu den Ausschreibungen von Horizont Europa?
Für Fragen zu Horizont Europa und dem Arbeitsprogramm stehen verschiedene Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen zur Verfügung. Sie beraten Interessenten, informieren über Horizont Europa und unterstützen den Prozess der Antragstellung mit ihrer Expertise.
Welche Kosten / Ausgaben ordne ich welchen Positionen in easy-online zu?
Untenstehend finden Sie die häufig nachgefragten Kosten-/Ausgabenarten und ihre Zuordnung zu den Positionen in easy-online:
- 0844 Reisen des Antragstellers im Inland;
- 0845 Reisen des Antragstellers ins Ausland;
- 0842 Reisen externer Partner sowie gegebenenfalls Tagegeld;
- 0841 Veranstaltungsausgaben;
- 0850 u. a. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (mit entsprechender Begründung).
Personalausgaben werden bei AZK-Anträgen unter 0831 eingegeben; bei AZA-Anträgen werden vorhabenbezogene Ausgaben für wissenschaftliches Personal (in der Regel bis TV-L / TVöD EG 13) unter 0812 eingetragen, vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches Personal unter 0822.
Was ist bei der Kalkulation von Personalausgaben / -kosten zu beachten?
Der Berechnung von Personalausgaben bei Anträgen auf Ausgabenbasis legen Sie den aktuell gültigen Tarifvertrag zugrunde. Eventuell anstehende, noch nicht beschlossene Tarifsteigerungen können nicht berücksichtigt werden. Sind Mitarbeitende im Projekt bereits bekannt, reichen Sie nach Möglichkeit eine personenbezogene Gehaltsberechnung Ihrer Personalstelle mit ein. Ist das Personal noch nicht bekannt (N.N.-Personal), kalkulieren Sie bitte durchgängig auf Grundlage der Zahlen für Erfahrungsstufe 2. Jahressonderzahlungen dürfen bei Projekten im letzten Laufzeitjahr nur mitberechnet werden, wenn die Auszahlung innerhalb der Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis erfolgt. Dies ist regelmäßig bei einem Laufzeitende ab dem 31.05. und später im Jahr der Fall.
KMU, die einen Antrag auf Kostenbasis mit pauschalierter Abrechnung stellen, kalkulieren die Personalkosten auf Stundenbasis. Bitte geben Sie dazu an, wie viele produktive Stunden Sie pro Monat angesetzt haben und wie viele Fehlzeiten Sie dabei berücksichtigt haben. Bitte teilen Sie auch mit, ob für das Projekt fest angestelltes Personal in Ansatz gebracht wird oder freie Mitarbeitende oder Personal mit Werk-, Dienstleistungs- oder Honorarverträgen eingesetzt werden. Wird die Geschäftsführung in dem Projekt mitarbeiten, geben Sie dies bitte auch an und ebenso, ob diese der Sozialversicherungspflicht in der Arbeitslosen – und Rentenversicherung unterliegt. Zusätzlich ist bei Geschäftsführenden die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mitzuteilen. Diese ist erfahrungsgemäß höher als die der Normalbeschäftigten.
Gibt es andere Förderungen zur Vorbereitung von Projektvorschlägen für Horizont Europa?
Ja. Unter anderem unterstützt das BMBF mit dem Förderprogramm Bridge2ERA diejenigen Forschungsakteure, die Beiträge zur Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum leisten.
Auch Fachhochschulen profitieren von gezielter BMBF-Förderung: Mit FH-Europa wird mit der Unterstützung der Antragstellung auch die Europäisierung der Forschung von Fachhochschulen gefördert.
Durch eine weitere Förderrichtlinie leistet das BMBF gezielte Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung.
Förderung gewährt wird auch durch Landesförderung, so z. B. durch die Programme Hessen Horizon oder das Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.