Was wird gefördert?
Gefördert werden die Sondierung und der Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die gemeinsame Entwicklung der Projektvorschläge für europäische Verbundvorhaben, für die es eine Förderoption im zweiten Pfeiler von Horizont Europa laut erstem Arbeitsprogramm von Horizont Europa gibt. Insbesondere exzellente Antragstellende ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten sowie auch neuartige Vorhaben mit neu zu bildenden Konsortien stehen im Fokus der Förderung. In der Vorhabenbeschreibung sind unter anderem die Pläne und Schritte zur Konsortialbildung ebenso darzulegen wie die Maßnahmen zur Entwicklung des Antrags für die europäischen Forschungsaktivitäten.
Die reine Antragstellung kann mit dieser Förderrichtlinie nicht gefördert werden; das heißt die Antragstellung allein ist kein hinreichender Gegenstand / kein hinreichendes Ziel für ein Vorhaben für die Vernetzungsmaßnahme.
Gefördert werden können dabei unter anderem Reise- und Aufenthaltskosten, die der Vernetzung und Zusammenarbeit mit potenziellen Konsortialpartnern dienen, die Umsetzung von Workshops sowie Personalkosten zur Koordinierung der Zusammenarbeit.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Wie lange wird gefördert?
In der Regel beträgt die Förderdauer maximal zwölf Monate und endet in der Regel spätestens im Monat der Einreichung des Antrags bei der Europäischen Kommission bzw. den Europäischen Partnerschaften.
Wann sollen die Vorhaben beginnen?
Es gibt kein vorgegebenes Datum für den Start der Vorhaben. Dieses ist individuell anzugeben bzw. kann in der Bewilligungsphase bedarfsgerecht festgelegt werden. Der Projektstart kann erst nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass Auswahlverfahren und Bewilligung drei bis vier Monate in Anspruch nehmen können.
Nach Antragseingang wird der Antragsteller in der Regel innerhalb von sechs Wochen über die Auswahlentscheidung informiert. Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung wird im Anschluss der Antrag geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt zum DLR-PT auf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Kommunen und KMU. Der Antragsteller soll der geplante Koordinator des EU-Projektvorhabens sein. Insbesondere die exzellenten Einrichtungen, die erstmalig ein Konsortium aufbauen und eine Koordination von europäischen Verbundprojekten anstreben, werden durch die Fördermaßnahme adressiert.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Darf eine Einrichtung mehrere Anträge einreichen?
Ja, wenn die Anträge nicht demselben Ziel und Thema gewidmet sind, verschiedene Anträge zur Einreichung auf europäischer Ebene vorbereitet werden und sich insbesondere die zu bildenden Konsortien unterscheiden, das heißt die beantragten Vorhaben sich klar voneinander unterscheiden lassen.
Was muss ich als KMU bei der Antragstellung beachten?
Was sind besondere Voraussetzungen der Förderung?
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Anträgen für Verbundvorhaben, für die es im zweiten Pfeiler von Horizont Europa eine Förderoption gibt. Auch Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften, die den Clustern des zweiten Pfeilers von Horizont Europa zugeordnet sind, bieten eine entsprechende Förderoption.
Im zweiten Pfeiler von Horizont Europa wird Forschung zu den "Globalen Herausforderungen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas" unterstützt. Folgende Cluster sind festgelegt:
- Gesundheit;
- Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft;
- Zivile Sicherheit für die Gesellschaft;
- Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt;
- Klima, Energie und Mobilität;
- Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.
Informationen zu Förderoptionen bieten der "Strategic Plan" und insbesondere das erste Arbeitsprogramm von Horizont Europa, die auf den Seiten der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Das Arbeitsprogramm wird voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht. Auch aktuelle Ausschreibungen werden auf den Seiten der Europäischen Kommission veröffentlicht. Informationen zu den Ausschreibungen der Europäischen Partnerschaften finden sich auf den jeweiligen individuellen Webseiten. Eine Bündelung der Ausschreibungstermine der Partnerschaften bietet die Informationsplattform ERA-LEARN.
Aktuelle Informationen zu Ausschreibungen sowie dem Arbeitsprogramm von Horizont Europa erhalten Sie auch bei den Nationalen Kontaktstellen.
Orientierung zu den Themen der Cluster des zweiten Pfeilers von Horizont Europa bieten die "Orientations towards the first Strategic Plan implementing the research and innovation framework programme Horizon Europe".
Jedes geplante Konsortium des EU-Antrags muss die Mindestteilnehmerzahl gemäß Teilnahmebedingungen von Horizont Europa bzw. der Europäischen Partnerschaft umfassen, darunter den deutschen Antragsteller als geplantem Koordinator. Über die Mindestteilnehmerzahl hinaus können weitere Partner, ggf. auch aus Drittstaaten beteiligt sein.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt entlang dieser Kriterien:
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen und Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung;
- Relevanz und Neuartigkeit des Vorhabens und Passgenauigkeit mit dem Themenschwerpunkt in Horizont Europa;
- Bewertung des geplanten Konsortiums;
- Kompetenzen des Antragstellers für die Konsortialbildung, die Antragstellung und die spätere Koordination;
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.
Insbesondere exzellente Antragstellende ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten sowie auch neuartige Vorhaben mit neu zu bildenden Konsortien stehen im Fokus der Förderung. Denn Gegenstand der Förderung wird die Konsortialbildung sowie die gemeinsame Erarbeitung neuer und relevanter Projektvorschläge.
Bitte nehmen Sie auch die Beratungsangebote der Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung wahr, wenn Sie einen Projektvorschlag für europäische Verbundforschung erarbeiten wollen. Die Nationalen Kontaktstellen unterstützen und beraten zu sämtlichen inhaltlichen und administrativen Aspekten der EU-Ausschreibungen, nicht zuletzt auch bezüglich der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, Aufgaben der Projektkoordination und guter Managementpraxis bei EU-Projekten.
Wann wird die Förderbekanntmachung veröffentlicht?
Die Förderbekanntmachung wird voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht.
Bitte melden Sie sich beim DLR-PT und bekunden dort Ihr Interesse; Sie erhalten dann zeitnahe Informationen über die Veröffentlichung der Förderbekanntmachung.
Die Förderbekanntmachung werden Sie nach Veröffentlichung auf den Seiten des BMBF finden.
Wann können Anträge gestellt werden?
Nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachung voraussichtlich im April 2021 können Anträge beim DLR-PT eingereicht werden.
Nach drei Stichtagen jährlich wird eine Auswahl vorgenommen. Die Stichtage sind:
- 31. Januar,
- 31. Mai,
- 30. September.
Der erste Stichtag, zu dem Anträge eingereicht werden können, ist der 31. Mai 2021.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich.
Nach den Stichtagen durchlaufen die eingegangenen Anträge ein Auswahlverfahren. Über die Auswahl wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen Stichtag informiert.
Das gesamte Bewilligungsverfahren kann bis zu vier Monate beanspruchen. Bitte beachten Sie diesen Zeitrahmen bei der Wahl des Projektstarts.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen finden Sie im Förderportal des Bundes.
Welche Angaben und Ausführungen müssen im Antrag enthalten sein?
Das Antragsverfahren ist einstufig. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Der Umfang der Vorhabenbeschreibung ist auf zehn Seiten begrenzt. Sie soll folgende Gliederungspunkte enthalten:
- Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung (1.1.) genannten förderpolitischen Zielsetzungen und Ziele des Vorhabens (max. 2 Seiten):
- Wissenschaftlich-technische Fragestellungen / Aktivitäten, die auf europäischer Ebene bearbeitet werden sollen;
- Zuordnung des Vorhabens zu einem Cluster und Themenschwerpunkt im zweiten Pfeiler von Horizont Europa bzw. zu einer Ausschreibung einer Europäischen Partnerschaft, zu der der EU-Antrag gestellt werden soll;
- Darstellung der Relevanz der Fragestellungen / Aktivitäten für die Ziele und die gewünschte Wirkung der EU-Förderung;
- Darstellung des geplanten Konsortiums (Angaben zur Konsortialbildung, Profile der (potenziellen) Partner, Aufgabenteilung und Komplementarität des Konsortiums; wenn möglich Nachweis von Interessenbekundungen);
- Darstellung der Forschungskompetenz und des Profils der antragstellenden Einrichtung (max. 1 bis 2 Seiten);
- Arbeitsplan: Darstellung der Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Forschungsaktivitäten, inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung;
- Verwertungsplan: z. B. Verstetigung der Kooperation, geplante Kooperation in Folgeprojekten, geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke;
- vorhabenbezogene Ressourcenplanung;
- Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung.
Angaben zu "Ziele des Vorhabens", "Darstellung des Konsortiums" sowie der "Verwertungsplan" können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden; eine Zusammenfassung, Arbeits- und Finanzplan sind zwingend auf Deutsch einzureichen.
Die Darlegung der Relevanz und Zuordnung des Vorhabens zu einem Themenschwerpunkt ("Topic") von Horizont Europa ist grundlegend für die Auswahl. Die eingehende Auseinandersetzung mit den Themenschwerpunkten von Horizont Europa wird daher vorausgesetzt. Bitte nehmen Sie dazu auch die Beratungsangebote der Nationalen Kontaktstellen wahr.
Pläne, ggf. Sachstände über die Zusammensetzung des Konsortiums und die Profile der beteiligten Partner sind im Antrag festzuhalten. Beachten Sie bitte, dass die Angaben zum geplanten Konsortium die Teilnahmebedingungen (unter anderem die Mindest-Partnerzahl) von Horizont Europa reflektieren muss.
Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben können nicht berücksichtigt werden.
Für die Förderung stehen begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Deswegen werden Anträge entlang der oben genannten Kriterien begutachtet und ausgewählt.
Für welche EU-Forschungsprogramme sind Antragsvorbereitungen im Rahmen der Richtlinie förderfähig?
Das Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Erstellung von konkreten EU-Forschungsanträgen für Verbundvorhaben im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Das heißt dass die vorzubereitenden Anträge zu Ausschreibungen der thematischen Cluster von Horizont Europa eingereicht werden sollen.
Die Vorbereitung von Antragstellungen zu Ausschreibungen innerhalb der Europäischen Partnerschaften, die den thematischen Clustern des zweiten Pfeilers von Horizont Europa zugeordnet sind, können auch gefördert werden.
Antragstellungen zu weiteren EU-Förderungen sind nicht förderfähig.
Wer berät zu den Ausschreibungen von Horizont Europa?
Für Fragen zu Horizont Europa und dem Arbeitsprogramm stehen verschiedene Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen zur Verfügung. Sie beraten Interessenten, informieren über Horizont Europa und unterstützen den Prozess der Antragstellung mit ihrer Expertise.
Gibt es andere Förderungen zur Vorbereitung von Projektvorschlägen für Horizont Europa?
Ja. Unter anderem unterstützt das BMBF mit dem Förderprogramm Bridge2ERA diejenigen Forschungsakteure, die Beiträge zur Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum leisten.
Auch Fachhochschulen profitieren von gezielter BMBF-Förderung: Mit FH-Europa wird mit der Unterstützung der Antragstellung auch die Europäisierung der Forschung von Fachhochschulen gefördert.
Durch eine weitere Förderrichtlinie leistet das BMBF gezielte Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung.
Förderung gewährt wird auch durch Landesförderung, so z. B. durch die Programme Hessen Horizon oder das Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.