Der Europäische Forschungsraum

Der Europäische Forschungsraum (EFR) ist der „Binnenmarkt für Wissen“ der EU. Know-how und Ressourcen werden gebündelt, damit Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen schnell und effizient gefunden werden können.

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Ein Pakt und eine Agenda für den Europäischen Forschungsraum ab 2021

Der grüne und der digitale Wandel sind die Eckpfeiler der EU-Wachstumsstrategie für die Dekade bis 2030. Wertgeleitetes Handeln und die Orientierung der Politik am konkreten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie ein stärkeres Europa in der Welt sind Ziele, die auch maßgeblich für die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums (European Research Area, ERA) sind. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Forschung und Innovation und eine gute europäische und internationale Zusammenarbeit für die Erreichung dieser Ziele sind. Um dem Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 eine Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums angestoßen.

Die Grafik zeigt komprimiert die vier Handlungsfelder des Pakts für Forschung und Innovation in Europa.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Grundlage der Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum ist der "Pakt für Forschung und Innovation in Europa". Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben diesen Pakt, der auf zehn Jahre ausgerichtet ist, Ende 2021 verabschiedet. Er definiert die Werte, Prinzipien und prioritäre Handlungsfelder für die Zusammenarbeit. Diese werden anhand eine Maßnahmenfahrplans, der ERA Policy Agenda 2022-2024, durch die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten, Regionen und Forschungsorganisationen vorangetrieben. Teil der Roadmap sind zum Beispiel die European Open Science Cloud (EOSC), eine Initiative zum "grünen Wasserstoff", die bürgerwissenschaftliche Initiative "Plastic Pirates – Go Europe!" und die Weiterentwicklung von EURAXESS zu einer Talentplattform für Forschende.

Der Pakt definiert die folgenden vier Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum:

1. Vertiefung der Zusammenarbeit im Sinne eines "echten Binnenmarktes für Wissen"

Forschende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind die tragenden Säulen der europäischen Forschungsexzellenz. Der Europäische Forschungsraum soll ihnen möglichst attraktive Karrierechancen und Arbeitsbedingungen bieten – in der Wissenschaft, aber auch in der Wirtschaft und darüber hinaus. Dazu gehören zum Beispiel Forschungs- und Technologieinfrastrukturen von Weltniveau, die Umsetzung von offener Wissenschaft und die Gleichstellung der Geschlechter. Synergien zwischen dem Europäischen Forschungs- und dem europäischen Bildungsraum sollen ausgebaut werden. Auch die internationale Zusammenarbeit mit Partnern weltweit ist ein wichtiger Baustein des Europäischen Forschungsraums.

2. Gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen des grünen und des digitalen Wandels und eine stärkere Beteiligung der Gesellschaft am Europäischen Forschungsraum

Der grüne und der digitale Wandel sind besondere Herausforderungen für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft. Die EU und die Mitgliedstaaten wollen Unternehmen zu mehr und gezielteren Investitionen in Forschung und Entwicklung motivieren und innovative kleine und mittlere Unternehmen stärker fördern. In Verbindung mit den Maßnahmen der EU-Industriestrategie soll die Wissenszirkulation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in lokalen und regionalen Innovationsökosystemen verankert und ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine bessere Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den Forschungs- und Innovationsprozessen. Sie ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der grünen und digitalen Transformation.

3. Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz in Forschung und Innovation in der gesamten Union und Verbesserung der Verbindungen zwischen den Innovationsökosystemen in der EU

Nach wie vor besteht ein deutliches Nordwest-Südostgefälle bei der Forschungs- und Innovationsleistung in der EU. Um das gesamte vorhandene Potential zu mobilisieren, streben EU und Mitgliedstaaten ein ausgeglicheneres Exzellenzniveau an. Staaten mit Nachholbedarf sollen künftig mehr investieren und erhalten gleichzeitig gezielte Unterstützung durch die EU. Der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb der EU ("brain circulation") soll allen zugutekommen und das Exzellenzniveau insgesamt heben. Dazu ist es auch notwendig, die Forschungseinrichtungen und das Wissenschaftsmanagement strategisch weiterzuentwickeln.

4. Vorantreiben konzertierter Investitionen und Reformen im Bereich Forschung und Innovation

Nationale Investitionen in Forschung und Innovation sind die Grundlage für einen leistungsstarken Europäischen Forschungsraum. Der Investitionsrückstand gegenüber anderen Weltregionen soll aufgeholt werden. Um Europas Wettbewerbsfähigkeit in der Welt zu sichern, müssen die EU und nationale und regionale Forschungssysteme kohärent zusammenarbeiten. Dies ist auch für den Wiederaufbau nach der Covid-19-Pandemie essenziell. Dabei gilt es, nach dem Exzellenzprinzip zu investieren und Investitionen sinnvoll mit nationalen Reformen zu verknüpfen. Das Ziel, drei Prozent des Bruttoninlandsproduktes der EU (EU-BIP) in Forschung und Entwicklung zu investieren, bleibt handlungsleitend.

Horizont Europa stärkt den Europäischen Forschungsraum

Wie seine Vorgängerprogramme auch, trägt Horizont Europa durch seine thematischen Programmbereiche zur Umsetzung der Prioritäten des Europäischen Forschungsraums bei. Erstmals seit dem sechsten EU-Forschungsrahmenprogramm unterstützt Horizont Europa strukturelle Reformen im Europäischen Forschungsraum wieder mit einem eigenen Programmteil: "Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums".

Die Historie in Kürze

Erste Initiativen zu einem Europäischen Forschungsraum gab es bereits Anfang der 1970er Jahre. Das Konzept für den Forschungsraum wurde beständig weiterentwickelt. Ein Meilenstein war die Kommissionsmitteilung "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" aus dem Jahr 2000. Im Rahmen der Lissabon-Strategie 2000 bis 2010 wurde der Europäische Forschungsraum zum zentralen Leitgedanken für die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Forschung.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ein primärrechtlich verankertes Ziel der Europäischen Union (Artikel 179 AEUV) – eine wichtige Zäsur, denn: Die Umsetzung des Europäischen Forschungsraums wurde damit zur verbindlichen Aufgabe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten.

Die Europa-2020-Strategie (2010 - 2020) mit ihrer Leitinitiative "Innovationsunion" setzte im vergangenen Jahrzehnt den Kurs auf "Innovation" und den Fokus auf "Impact" (Wirkung). Der Beitrag von Forschung und Entwicklung zur Wirtschaftskraft rückte damit stärker in den Vordergrund. Die Mitgliedstaaten hatten sich auf die ERA Roadmap 2015-2020 geeinigt, einen gemeinsamen Fahrplan zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums. In diesem Rahmen wurden jeweils nationale EFR-Aktionspläne aufgestellt. Deutschland hat dazu bereits 2014 die Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum mit mehr als 40 Maßnahmen verabschiedet. Durch die regelmäßigen Fortschrittsberichte zum EFR konnte die Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten in den Mitgliedstaaten nachvollzogen werden. Die sich laut EFR-Fortschrittbericht 2018 verlangsamende Dynamik gab den Anstoß zu einer Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums ab 2020.

Die Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum

Am 16. Juli 2014 verabschiedete das Bundeskabinett unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die "Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR). Leitlinien und nationale Roadmap" – kurz "EFR-Strategie". Deutschland legte damit als erster Mitgliedstaat eine eigene nationale EFR-Strategie vor. Die Strategie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen formuliert. Sie enthält die politischen Leitlinien für Deutschlands Position im Europäischen Forschungsraum. Kern der Strategie ist eine nationale Roadmap mit mehr als 40 Maßnahmen. Der "Bundesbericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung" informiert zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Definition Europäischer Forschungsraum (EFR, engl. European Research Area, ERA)

Die Umsetzung eines Europäischen Forschungsraums, in dem Forschende Freizügigkeit genießen und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, ist eine gemeinsame Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten (Artikel 179 AEUV). Ziel ist es, die Forschungssysteme in den Mitgliedstaaten zukunftssicher zu machen, Ressourcen zu bündeln und kohärente Rahmenbedingungen für Forschende in Europa zu schaffen. So sichert sich die EU ihren Status im weltweiten Wettbewerb. Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa, ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (Artikel 180 AEUV). Der Forschungsraum ist jedoch weit mehr als die EU-Rahmenprogramme. Denn mehr als 90 Prozent der gesamten Mittel für Forschung in der EU sind nationale Mittel der einzelnen Mitgliedstaaten. Mit diesen Mitteln sichern die Mitgliedstaaten und Regionen die Durchschlagskraft EU-weiter Ziele, Vereinbarungen und Maßnahmen im Forschungsbereich.