
Im Arbeitsprogramm 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission am 20. Juli 2011 einen Aufruf für eine Koordinierungsmaßnahme im Bereich Beschaffungswesen, um zur Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beizutragen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und/oder ihren Agenturen zu fördern. Durch gemeinsame öffentliche Ausschreibungen sollen die Netzwerke neue Standards setzen und die Qualität und Effektivität von öffentlichen Dienstleistungen verbessern. Die Kommission verspricht sich davon insbesondere nachfragegesteuerte innovative Lösungen auf regionaler Ebene. Wichtig ist ein Bezug ist ein gemeinsamer Ansatz des öffentlichen Sektors, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen.
Antragstellende können öffentliche Einrichtungen sein (z. B. solche, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme managen) sowie öffentliche Auftraggeber, die planen, innovative Vergaben (inkl. vorkommerzieller Auftragsvergabe) in ihrem Beschaffungswesen zu integrieren. Andere Arten von Einrichtungen können sich beteiligen, sofern die Mindestteilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es müssen sich an einem Projekt mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen aus Mitglied- oder Assoziierten Staaten beteiligen. Dabei ist Voraussetzung, dass alle drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Staaten kommen.
Die Aktivitäten innerhalb eines Projekts können vielfältig sein. Sie reichen von der Etablierung und Umsetzung von "good practice", Austausch und Sammlung von "best practice", Trainingsmaßnahmen für Personal über Datensammlung, Verbreitung von Ergebnissen an Normungseinrichtungen bis hin zur Vernetzung in vielerlei Hinsicht. Die Laufzeit des Projekts kann zwischen 24 und 48 Monate betragen. Für den Aufruf steht ein Budget in Höhe von 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Einreichfrist ist der 5. Januar 2012. Informationen zum Aufruf finden Sie hier.
Die erstmalige Ausschreibung dieses Preises richtet sich an Frauen aus Mitglieds- oder Assoziierten Staaten, die ein Unternehmen gegründet bzw. mitbegründet haben. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen vor dem 1. Januar 2009 registriert wurden und der jährliche Umsatz mehr als 100.000 Euro im Jahre 2009 oder 2010 betrug. Außerdem müssen die Antragstellerinnen als natürliche Person oder durch das von Ihnen mitgetragene Unternehmen EU Zuwendungen aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm oder dem Competitiveness and Innovation Framework Programme (CIP) erhalten haben.
Die Anträge werden nach vier Kriterien begutachtet:
Es werden drei Preise ausgelobt. Der erste Preis beträgt 100.000 Euro, der zweite Preis 50.000 Euro und der dritte Preis 25.000 Euro. Die Verleihung wird anlässlich der Konferenz „Innovation Convention“ in Brüssel am 5. Dezember 2011 verliehen.
Anträge können hier eingereicht werden. Einreichfrist ist der 20. September 2011.

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(URL: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/capacities?callIdentifier=FP7-COH-2012-Procurers)
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