Kohärente Entwicklung der Politiken

Ausschreibungen

 

Ausschreibung im Bereich „Kohärente Entwicklung der Forschungspolitiken“

Im Arbeitsprogramm 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission am 20. Juli 2011 einen Aufruf für eine Koordinierungsmaßnahme im Bereich Beschaffungswesen, um zur Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beizutragen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und/oder ihren Agenturen zu fördern. Durch gemeinsame öffentliche Ausschreibungen sollen die Netzwerke neue Standards setzen und die Qualität und Effektivität von öffentlichen Dienstleistungen verbessern. Die Kommission verspricht sich davon insbesondere nachfragegesteuerte innovative Lösungen auf regionaler Ebene. Wichtig ist ein Bezug ist ein gemeinsamer Ansatz des öffentlichen Sektors, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen.

Antragstellende können öffentliche Einrichtungen sein (z. B. solche, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme managen) sowie öffentliche Auftraggeber, die planen, innovative Vergaben (inkl. vorkommerzieller Auftragsvergabe) in ihrem Beschaffungswesen zu integrieren. Andere Arten von Einrichtungen können sich beteiligen, sofern die Mindestteilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es müssen sich an einem Projekt mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen aus Mitglied- oder Assoziierten Staaten beteiligen. Dabei ist Voraussetzung, dass alle drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Staaten kommen.

Die Aktivitäten innerhalb eines Projekts können vielfältig sein. Sie reichen von der Etablierung und Umsetzung von "good practice", Austausch und Sammlung von "best practice", Trainingsmaßnahmen für Personal über Datensammlung, Verbreitung von Ergebnissen an Normungseinrichtungen bis hin zur Vernetzung in vielerlei Hinsicht. Die Laufzeit des Projekts kann zwischen 24 und 48 Monate betragen. Für den Aufruf steht ein Budget in Höhe von 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Einreichfrist ist der 5. Januar 2012. Informationen zum Aufruf finden Sie hier.

 

European Union Women Innovators Prize

Die erstmalige Ausschreibung dieses Preises richtet sich an Frauen aus Mitglieds- oder Assoziierten Staaten, die ein Unternehmen gegründet bzw. mitbegründet haben. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen vor dem 1. Januar 2009 registriert wurden und der jährliche Umsatz mehr als 100.000 Euro im Jahre 2009 oder 2010 betrug. Außerdem müssen die Antragstellerinnen als natürliche Person oder durch das von Ihnen mitgetragene Unternehmen EU Zuwendungen aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm oder dem  Competitiveness and  Innovation Framework Programme (CIP) erhalten haben.

Die Anträge werden nach vier Kriterien begutachtet:

  1. Originalität und Marktfähigkeit des entwickelten Produkts oder der Dienstleistung
  2. Wirtschaftliche Relevanz des Produkts oder der Dienstleistung
    Dies wird erstens anhand der Anzahl der Staaten (inner- und außerhalb der EU) gemessen, in denen das Produkt oder die Dienstleistung verkauft wird und zweitens anhand des Umsatzes, der dadurch in 2010 erzielt wurde.
  3. Soziale Relevanz des Produkts oder der Dienstleistung
    Hier wird das Potenzial des Produkts oder der Dienstleistungen hinsichtlich des Nutzens für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa wie z. B. den Klimawandel, die Energie- und Ressourcenknappheit sowie Fragen der Gesundheit und des Alterns in den Vordergrund gestellt.
  4. Hoher wissenschaftlicher Inhalt der Innovation
    Die Teilnehmerin muss nachweisen, dass sie in Forschungs- und Innovationsaktivitäten eingebunden ist, die verbunden sind mit der Entstehung des Produkts oder Dienstleistung in dem von ihr gegründeten Unternehmen. Teilnahmebeiträge werden anhand der Anzahl von Patenten, wissenschaftlichen Publikationen und Markenzeichen verglichen.

Es werden drei Preise ausgelobt. Der erste Preis beträgt 100.000 Euro, der zweite Preis 50.000 Euro und der dritte Preis 25.000 Euro. Die Verleihung wird anlässlich der Konferenz „Innovation Convention“ in Brüssel am 5. Dezember 2011 verliehen.
Anträge können hier eingereicht werden. Einreichfrist ist der 20. September 2011.

Kontakt

  • Cornelia Borek

    • PT-DLR, EU-Büro des BMBF
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: 030 / 67055-788
    • Faxnummer: 0228 / 3821-1649
    • E-Mail-Adresse: cornelia.borek@dlr.de
    • Homepage: http://www.eubuero.de