
Das Strategieforum ESFRI regte 2007 an, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für neue Forschungsinfrastrukturen zu etablieren, damit die Vorhaben der ESFRI-Roadmap auf europäuscher Ebene von den Mitgliedstaaten schneller umgesetzt werden.
Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine europäisches Konsortium für eine Forschungsinfrastruktur (ERIC) wurde am 25. Juni 2009 verabschiedet und trat am 28. August 2009 in Kraft.
Kernstück der ERIC ist die Einstufung eines künftige ERIC als internationale Einrichtung im Sinne des Artikel 143 Buchstabe g) und 151 Absatz 1 Buchstabe b) der Mehrwertsteuerrichtlinie. Die Anerkennung als internationle Einrichtung und die damit verbundene Befreiung von der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erfolgt durch den Mitgliedstaat, die als Sitzland der künftigen neuen Forschungsinfrastruktur vom Konsortium bestimmt wurde. Die Anerkennung als internationale Einrichtung durch einen Mitgliedstaat hat die Anerkennung der am Vorhaben (Projekt) beteiligten Mitgliedstaaten zur Folge. Die Niederlande sind bisher das einzige Land, dass Regelungen für die Anerkennung eines ERIC veröffentlicht hat.
Als Alternative zu ERIC kommen auch weitere Rechtsformen in Frage, wie z. B. eine GmbH, ein Muster zum Abschluss eines internationalen Abkommens liegt zur Information vor.
Die Europäische Kommission hat in Zusmmenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen praktischen Leitfaden für die Etablierung eines ERIC erarbeitet.

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