
Im 7. FRP setzt die Kommission erstmals auf ein umfassendes Monitoringsystem, das die effektive Umsetzung des Programms unterstützen soll. Im Zentrum steht der systematische Aufbau von Datengrundlagen und Indikatoren. Diese gehen in die Evaluationsberichte ein, die durch externe Expertengruppen erstellt werden und sind Basis der jährlichen Monitoringberichte zum 7. Forschungsrahmenprogramm. Rechtsgrundlage für das Monitoring sind Art 7 (1) der Entscheidung Nr. 1982/2006/EC zum 7. FRP und Art 6 (1) der Entscheidung Nr. 2006/970/EURATOM vom 18.12.2006.
Ex-ante-Evaluierung 7. FRP (2005)
Zwischenevaluierung 7. FRP (2010)
Ex-post-Evaluierung 7. FRP (2015)
Programmteile/Instrumente
Zwischenevaluierung EUROSTARS (2011)
Zwischenevaluierung RSFF (2010)
Zwischenevaluierung JTI Artemis, Eniac (2010)
Zwischenevaluierung JTI IMI (2010)
Zwischenevaluierung EURATOM Direkte Maßnahmen (2010)
Zwischenevaluierung EURATOM Indirekte Maßnahmen (2010)
Implementierung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms
Jahresberichte der Kommission zu Forschung und technologischer Entwicklung
Jährliche Monitoringberichte zum 7. FRP
Stärkerer Beitrag der Rahmenprogramme zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und der Ziele der Innovationsunion durch Integration der Forschungsbasis und Defragmentierung der Forschungslandschaft sowie eine bessere Arbeitsteilung zwischen EU- und nationalen Programmen. Konzentration der Mittel insbesondere auf Themen mit notwendiger kritischer Masse und internationaler Dimension (große gesellschaftliche Herausforderungen) und/oder Innovationspotential
Ausbau der Forschungsinfrastrukturen
Das Budget soll (mindestens) auf geplanter Höhe bleiben, sowohl für die verbleibende Laufzeit des 7. FRP als auch für das Nachfolgeprogramm
Wohldurchdachte Innovationsstrategie
Quantensprung bei Maßnahmen zur Vereinfachung (Simplification), im 7. FRP durch die Umsetzung der bereits vorgeschlagenen Maßnahmen, im Nachfolgeprogramm durch die geänderte Haushaltsordnung
Besserer Mix der Förderansätze zwischen bottom-up und top-down
Moratorium für neue Instrumente
Stärkere Beteiligung von Frauen
Bessere Voraussetzungen für die Beteiligung von Mitgliedstaaten, die im Programm bisher unterrepräsentiert sind
Auf diese Empfehlungen geht die Kommission in einer Stellungnahme ein (COM (2011)52 final vom 9. Februar 2011). Die Kommission stimmt den Empfehlungen zu, sie führt in ihrer Stellungnahme aus, welche konkreten Maßnahmen sie zur Erreichung der einzelnen Empfehlungen einleiten wird. Der Rat hat am 9. März 2011 Schlussfolgerungen (7585/11) zur Zwischenevaluierung verabschiedet.
Die Kommission veröffentlicht auf der Basis von Art. 190 (1) AEUF jährlich einen Bericht zur Forschung und technologischen Entwicklung in der Europäischen Union. Zentrale Themen sind der Europäische Forschungsraum und das
Herunterladen Jahresberichte
Die Kommission veröffentlicht in den jährlichen Monitoringberichten zum
Herunterladen der Monitoringberichte

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(URL: http://www.eubuero.de/_media/ZEW-Studie_final_BITV.pdf)
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(URL: http://www.eubuero.de/_media/ZEW-Studie_Tabellenanhang_BITV.pdf)
[PDF - 177,2 kB]

(URL: http://www.eubuero.de/_media/ZEW-Studie_Summary_EN_BITV.pdf)