
Folgende Schwerpunktbereiche werden in der neuen Mitteilung der EU-Kommission für den Europäischen Forschungsraum benannt:
Neben Äußerungen zur prozentualen Unterrepräsentanz von Frauen in der EU-Forschung heißt es in dem begleitenden Text auch: "Die Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Gestaltung, Bewertung und Durchführung der Forschung ist noch zu begrenzt."
Die Kommission ersucht in ihrer Mitteilung die Mitgliedstaaten, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und Anreize unter anderem für Folgendes zu schaffen:
Forschungsakteurinnen und -akteure ersucht die Kommission, institutionelle Veränderungen in Bezug auf das HR-Management, die Finanzierung, die Entscheidungsfindung und die Forschungsprogramme durch Gleichstellungspläne zu verwirklichen (weitere Details bezüglich Audits, Strategien und Monitoring im Dokument).
Die Kommission selbst kündigt an, "die Gleichstellung der Geschlechter und die Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Programme und Projekte von Horizont 2020 bei der Konzeption, Durchführung und Bewertung" zu fördern und kündigt dazu (nicht näher genannte) Anreize an. Darüber hinaus soll 2013 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten ergehen, in der gemeinsame Leitlinien für institutionelle Veränderungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen und Forschungseinreichtungen vorgeschlagen werden.
