
Die Förderlinie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ab 7 und bis zu 12 (in Ausnahmen bis zu 16 1/2) Jahren nach der Promotion.
Ziel ist der Aufbau oder die Konsolidierung eines unabhängigen exzellenten Forschungsteams. Die Kreativität junger, vielversprechender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden und neue Ideen in die Forschungsfelder getragen werden.
Die Ausschreibung erfolgt im bottom-up-Verfahren, also themenoffen und über alle Bereiche der Wissenschaft hinweg.
Für ein Projekt können maximal 2 Millionen € beantragt werden, bei Wissenschaftler/innen die aus Drittstaaten kommen oder deren Projekt besonders hohe Investitionskosten beinhaltet können bis zu 2,75 Millionen € beantragen bei einer maxinalen Projektdauer von 5 Jahren.
Antragsberechtigt sind vielversprechende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich zwischen 7 - 12, in Ausnahmefällen 16 1/2 Jahre, nach ihrer Promotion befinden (zu den Ausnahmen gehören Elternzeit, Zivil- oder Militärdienst, Krankheit). Gezählt wird das Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung.
Für Mediziner/innen gelten gesonderte Regeln.
Es ist unerheblich welche Nationalität der/die Principal Investigator hat und wo er/sie zur Zeit der Antragstellung arbeitet. Für die Dauer des Projektes muss der/die PI aber an einer Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem am Rahmenprogramm assoziierten Staat beschäftigt sein.
Die/Der PI muss mindestens für die Dauer der Projektlaufzeit bei der Gasteinrichtung angestellt sein, der Wechsel der Einrichtung während der Laufzeit des Projekts ist jedoch möglich (Portablilität). Die Gasteinrichtung tritt als Rechtsperson auf und muss in einem Mitgliedstaat oder in einem am Rahmenprogramm assoziierten Staat ansässig sein.
Gefördert werden Projekte im Bereich der Pionierforschung, d.h. an der Grenze des Wissens. Forschungsanträge interdisziplinärer Natur werden begrüßt.
Die Projekteinreichung erfolgt nach einer notwendigen Vorregistrierung des Antrags durch den PI im Namen der Gasteinrichtung. Das Antragsverfahren ist einstufig mit einer zweistufigen Evaluierung. Der Antrag besteht aus drei Hauptteilen: die Online-Formulare A, der Teil B1 und der Teil B2. Die Antrags-Vorlagen B1 und B2 sowie "Commitment of the Host Institution" finden Sie im Bereich 'Dokumente', sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist.
Nur mit den zusätzlich ausgefüllten Formularen und den geforderten Anhängen ist der Antrag vollständig und wird zur Evaluierung zugelassen.
Jede/r PI darf nur an einem ERC-Projekt gleichzeitig beteiligt sein. Lediglich in den letzten beiden Jahren eines ERC-Grants ist die Antragstellung für einen neuen Grant möglich.
Antragstellende der vorangegangenen Starting Grant Ausschreibung müssen, um sich erneut bewerben zu können, den Quality Threshold (Benotung mit B) in der ersten Evaluierungsstufe erreicht bzw. überschritten haben.
Pro Jahr ist nur eine Einreichung beim ERC zulässig (Förderlinien-übergreifend).
Die Evaluierung der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch 25 vom Wissenschaftlichen Rat benannte wissenschaftliche Panels, die in drei Domänen eingeteilt werden (Physical Sciences/ Engineering; Life Sciences; Social Sciences/ Humanities). Bei der Evaluierung der zweiten Stufe werden zusätzlich externe Referees einberufen.
Die Liste der Panels (mit Beschreibung) finden Sie im Guide for Applicants ab S. 55. Die Namen der Panelmitglieder der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Wissenschaftliche Exzellenz ist das einzige Auswahlkriterium. Die Bewertung des PI und des Projektes erfolgt mit einer Benotung (A/B/C).
Stufe 1 (A/B/C):
• A: Hohe Qualität - Erreicht Stufe 2
• B: Gute Qualität - Erreicht Stufe 2 nicht
• C: Nicht ausreichende Qualität - Wiedereinreichung im Folgejahr nicht möglich
Stufe 2 (A/B)
In Stufe 2 der Evaluierung wird nur mit A oder B bewertet.
In der ersten Stufe erfolgreiche Antragstellende werden zu einem Interview nach Brüssel eingeladen, um das Projekt vorzustellen und sich den Fragen des Panels zu stellen. Weitere Informationen finden dazu Sie in unserem Interviewleitfaden.
Die Förderung erfolgt zu 100% der projektbezogenen Kosten mit einer Pauschale für die Overheads von 20%.
Der Vertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, an der der Principal Investigator (PI) angesiedelt ist. Die Förderung ist jedoch an diesen gebunden. Die Einrichtung geht in dem Vertrag eine Verpflichtung ein, die Autonomie des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin zu gewährleisten. Der/Die PI hat die Möglichkeit, den Grant an eine andere Einrichtung in Europa mitzunehmen.
Zur besseren Orientierung und Einschätzung der Erfolgschancen ist es ratsam, sich die bisher geförderten Personen und Projekte im eigenen Fachbereich anzusehen. Über die ERC-Seiten erhalten Sie die kompletten Listen der ausgewählten Projekte, in der CORDIS-Datenbank können Sie alle Projekte finden, bei denen der Zuwendungsvertrag bereits unterschrieben wurde.
In den vergangenen Jahren waren die "Consolidator Grants" Teil der Starting Grants.
Die erste eigene Ausschreibung der Consolidator Grants (ERC-2013-CoG) wurde am 7. November 2012 veröffentlicht, mit Deadline am 21. Februar 2013. Es gingen 3673 Anträge ein. In den Jahren zuvor waren die "Consolidator Grants" Teil der Starting Grants.
Die nächste Ausschreibung der Consolidator Grants wird vermutlich unter dem neuen Rahmenprogramms "Horizont 2020" im zweiten Quartal 2014 erfolgen (s. ERC-Seite).
Auf diesen Seiten erfahren Sie, wann mit einer Benachrichtigung in Ihrem Evaluationsverfahren zu rechnen ist.

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Informationen zur Antragstellung von der Nationalen Kontaktstelle (URL: http://www.eubuero.de/_media/NKS_ERC/Antragstellung_beim_ERC.pdf)
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Informationen zur Vorbereitung der Interviews bei den ERC Starting Grants (URL: http://www.eubuero.de/_media/NKS_ERC/Interviewleitfaden_ERC_Magazin_2010-09-06.pdf)
(URL: http://www.eubuero.de/erc-gewusst.htm)
(URL: http://www.eubuero.de/erc-dokumente.htm#Vorlagen_StG)