
Zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Europas sind strategische Rahmenbedingungen für einen effektiven Wissenstransfer unerlässlich. Kernstück dieser Rahmenbedingungen ist die von der deutschen Ratspräsidentschaft forcierte IP Charta Initiative und die darauf basierende Kommissionsempfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum, die im Mai 2008 durch eine Ratsresolution bekräftigt wurde.
Mit der IP Charta wird die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ein Stück weiter voran getrieben, indem Europa in internationalen Forschungsprojekten ein starkes Signal für den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum aus öffentlich geförderter Forschung setzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union senden damit ein klares politisches Zeichen gegen unkontrollierten Wissensabfluss und Produktpiraterie und dokumentieren so ihr Verständnis und ihre Erwartung, insbesondere auch an Kooperationspartner aus Drittstaaten, für einen fairen und gerechten Umgang mit geistigem Eigentum.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wandel“ vom Juli 2012 treibt die Entwicklung des Bereichs Wissenstransfers voran. Spezifisches Ziel ist die optimale Verbreitung und der Zugang zum sowie der Transfer von wissenschaftlichem Wissen. Dieses Ziel soll bis 2014 durch folgende drei Schritte verwirklicht werden:
Ebenfalls im Juli 2012 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung „Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen: Steigerung der Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung“. Diese zeigt detailliert die geplanten Maßnahmen der Kommission auf, um den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu verbessern und die Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung zu steigern. Weiterhin erläutert die Kommission ihre Strategien des freien Zugangs, die im Rahmen von „Horizont 2020”, dem Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation (2014-2020), umgesetzt werden sollen.
Zur Implementierung der IP Empfehlung wurde im Januar 2009 eine ERAC Arbeitsgruppe unter deutschem Vorsitz eingerichtet. Die Hauptaufgaben der Arbeitsgruppe sind der Informationsaustausch bzgl. nationaler und europäischer Initiativen zur Förderung des Wissenstransfers, die Identifizierung und Verbreitung von "best-practice"-Beispielen auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene, die Entwicklung von Leitlinien zu den wichtigsten Aspekten des geistigen Eigentums sowie das Monitoring der europaweiten Umsetzungsaktivitäten.
Für die kommenden Jahre hat die Arbeitsgruppe vier Prioritäten identifiziert:
Im Juni 2012 veröffentlichte die Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer zweiten Priorität einen Leitfaden zum Umgang mit Geistigen Eigentum bei Kooperationen mit Projektpartnern aus nicht-europäischen Staaten. Das Dokument enthält diverse Anregungen für Einrichtungen, um langfristige Strategien für den Umgang mit Geistigem Eigentum und Wissenstransfer zu etablieren. Weiterhin werden die wichtigsten zu regelnden Vertragspunkte in internationalen Kooperationen aufgezeigt, es werden Handlungsempfehlungen gegeben. Zudem wird eine nützliche Checkliste mit einer Übersicht aller Regelungspunkte zur Verfügung gestellt.
In ihrem ersten Monitoring Bericht zur Umsetzung der IP Charta vom Sommer 2010 stellte die Arbeitsgruppe fest, dass Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten in den letzten Jahren ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung des Wissenstransfers entwickelten und in diesem Bereich aktiv wurden. So verfügt eine Vielzahl von Ländern über rechtliche Bestimmungen, Richtlinien, Leitfäden und sonstige Anreize, die den Wissenstransfer zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor fördern sollen. Die Mehrzahl der Länder hat die IP Empfehlung verbreitet und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um nationale Stakeholder aktiv in die Umsetzung der IP Empfehlung einzubinden. Insbesondere bei internationalen Projekten mit Partnern unterschiedlicher rechtlicher und kultureller Belange besteht allerdings noch Bedarf an spezifischen Leitlinien, die zurzeit von der Untergruppe „Internationaler Wissenstransfer“ entwickelt werden. Zukünftig wird das Monitoring durch die Arbeitsgruppe Wissenstransfer auf Basis einer detaillierten Vorlage stattfinden, die den Vergleich der Informationen und Daten erleichtert. Darüber hinaus wird die Arbeitsgruppe Indikatoren für Wissenstransfer ermitteln, die einen breiteren Vergleich der Aktivitäten in den einzelnen Ländern ermöglichen.

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Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen (URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008H0416:DE:NOT)
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Commission Recommendation on the management of intellectual property in knowledge transfer activities and Code of Practice for universities and other public research organisations (URL: http://ec.europa.eu/invest-in-research/pdf/download_en/ip_recommendation.pdf)
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(URL: http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/era-communication-partnership-excellence-growth_en.pdf)
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(URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0401:FIN:DE:PDF)
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(URL: http://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/international_cooperation_guidelines_erac_kt_group.pdf)
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(URL: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st01/st01202.en11.pdf)