
Zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Europas sind strategische Rahmenbedingungen für einen effektiven Wissenstransfer unerlässlich. Kernstück dieser Rahmenbedingungen ist die von der deutschen Ratspräsidentschaft forcierte IP Charta Initiative und die darauf basierende Kommissionsempfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum, die im Mai 2008 durch eine Ratsresolution bekräftigt wurde.
Mit der IP Charta wird die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ein Stück weiter voran getrieben, indem Europa in internationalen Forschungsprojekten ein starkes Signal für den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum aus öffentlich geförderter Forschung setzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union senden damit ein klares politisches Zeichen gegen unkontrollierten Wissensabfluss und Produktpiraterie und dokumentieren so ihr Verständnis und ihre Erwartung, insbesondere auch an Kooperationspartner aus Drittstaaten, für einen fairen und gerechten Umgang mit geistigem Eigentum.
Zur Implementierung der IP Empfehlung wurde im Januar 2009 eine ERAC Arbeitsgruppe unter deutschem Vorsitz eingerichtet. Die Hauptaufgaben der Arbeitsgruppe sind der Informationsaustausch bzgl. nationaler und europäischer Initiativen zur Förderung des Wissenstransfers, die Identifizierung und Verbreitung von „best-practice“ Beispielen auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene, die Entwicklung von Leitlinien zu den wichtigsten Aspekten des geistigen Eigentums sowie das Monitoring der europaweiten Umsetzungsaktivitäten.
Für die kommenden Jahre hat die Arbeitsgruppe vier Prioritäten identifiziert:
1) Bewertung nationaler und europaweiter Initiativen zur Umsetzung der IP-Empfehlung und entsprechende Berichterstattung
2) Identifizierung der Schwerpunkte des internationalen Wissenstransfers; Entwicklung von Leitfäden
3) Festlegung von Wissenstransferindikatoren zur Messung des Fortschritts
4) Bewertung wie Wissenstransferprinzipien im Rahmen der EU Initiativen eingehalten werden
In ihrem ersten Monitoring Bericht zur Umsetzung der IP Charta vom Sommer 2010 stellte die Arbeitsgruppe fest, dass Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten in den letzten Jahren ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung des Wissenstransfers entwickelten und in diesem Bereich aktiv wurden. So verfügt eine Vielzahl von Ländern über rechtliche Bestimmungen, Richtlinien, Leitfäden und sonstige Anreize, die den Wissenstransfer zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor fördern sollen. Die Mehrzahl der Länder hat die IP Empfehlung verbreitet und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um nationale Stakeholder aktiv in die Umsetzung der IP Empfehlung einzubinden. Insbesondere bei internationalen Projekten mit Partnern unterschiedlicher rechtlicher und kultureller Belange besteht allerdings noch Bedarf an spezifischen Leitlinien, die zurzeit von der Untergruppe „Internationaler Wissenstransfer“ entwickelt werden. Zukünftig wird das Monitoring durch die Arbeitsgruppe Wissenstransfer auf Basis einer detaillierten Vorlage stattfinden, die den Vergleich der Informationen und Daten erleichtert. Darüber hinaus wird die Arbeitsgruppe Indikatoren für Wissenstransfer ermitteln, die einen breiteren Vergleich der Aktivitäten in den einzelnen Ländern ermöglichen.

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(URL: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st01/st01202.en11.pdf)