Gemeinsame Programmplanung

Gemeinsame Programmplanung

Die Gemeinsame Programmplanung ist ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Auf diese Weise soll aus Sicht der Kommission der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werden. Zudem soll mehr Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten erreicht und unnötige Doppelarbeit vermieden werden.

Entstehung

Ausgangspunkt für das Konzept der Gemeinsamen Programmplanung war die Kommissionsmitteilung Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit vom 17. Juli 2008. Nach langen und schwierigen Diskussionen unter französischer Ratspräsidentschaft wurden im Rat Wettbewerbsfähigkeit am 2. Dezember 2008 Schlussfolgerungen zur Kommissionsmitteilung verabschiedet.

Argumente für die Gemeinsame Programmplanung lagen aus Sicht der Kommission zum Beispiel darin, dass der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werde. Zu wenig Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten finde statt. Zudem fände in nationalen Forschungsprogrammen in manchen Fällen unnötige Doppelarbeit statt oder sie seien nicht umfangreich bzw. tiefgreifend genug.

Wie funktioniert gemeinsame Programmplanung?

Bei der Gemeinsamen Programmplanung handelt es sich nun um ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen, europäischen bzw. globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Die Ratsschlussfolgerungen vom 2. Dezember 2008 unterstreichen die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter ihrer eigenen Federführung, da kein Mitgliedstaat diese Herausforderungen allein lösen kann.

Der Rat hat für die Identifikation von Themen und die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die gemeinsame Programmplanung ein spezifisches Gremium eingesetzt (Groupe de haut niveau pour la programmation conjointe, GPC). Nach Annahme durch den Rat werden zu diesen Themen von den beteiligten Mitgliedstaaten so genannte Joint Programming Initiatives (JPI) auf den Weg gebracht, d.h. sie verständigen sich unter anderem auf eine gemeinsame Managementstruktur, eine gemeinsame Forschungsvision und Forschungsagenda. Die Teilnahme an Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die Mitgliedstaaten bestimmen den gesamten Prozess und werden dabei von der Kommission unterstützt.

Die Instrumente der Initiativen können dann z. B. als Maßnahmen nach Art. 185 AEUV (Art. 169 EGV) gestaltet werden. Bereits existierende Maßnahmen zur Programmkoordinierung im Rahmen internationaler Organisationen sowie andere grenzüberschreitende oder zwischenstaatliche Initiativen wie EUREKA oder COST bleiben unberührt und sollen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen weitergeführt werden.

Leitlinien

Neben der Aufgabe, Themen für die Gemeinsame Programmplanung zu finden, bestand eine weitere Aufgabe der GPC darin, Leitlinien für Rahmenbedingungen zu entwickeln. Nach diesen sollen sich die Initiativen richten, wenn sie Aktivitäten durchführen. Die Leitlinien sind aber freiwillig und unverbindlich:

  • Peer Review Prozesse
  • Foresight Aktivitäten
  • Evaluierung von Programmen
  • Finanzierung grenzüberschreitender Forschung durch nationale oder regionale Stellen
  • Bestmögliche Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen
  • Schutz, Umgang und gemeinsame Nutzung von Geistigen Eigentumsrechten

Themen der Gemeinsamen Programmplanung

Der Rat hat (Stand Anfang 2011) insgesamt zehn Themen der Gemeinsamen Programmplanung identifiziert. Weitere Themen sollen vorerst nicht benannt werden.

Pilotinitiative:

Drei Themen der “ersten Welle”:

Sechs Themen der “zweiten Welle”:

 

Kontakt

  • Birte Wollenhaupt

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