Gemeinsame Programmplanung

Gemeinsame Programmplanung

Die Gemeinsame Programmplanung ist ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Auf diese Weise soll aus Sicht der Kommission der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werden. Zudem soll mehr Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten erreicht und unnötige Doppelarbeit vermieden werden.

Entstehung

Ausgangspunkt für das Konzept der Gemeinsamen Programmplanung war die Mitteilung der Europäischen Kommission "Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit" vom 17. Juli 2008. Nach langen und schwierigen Diskussionen unter französischer EU-Ratspräsidentschaft wurden im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" der Europäischen Union am 2. Dezember 2008 Schlussfolgerungen zur Kommissionsmitteilung verabschiedet.

Argumente für die Gemeinsame Programmplanung lagen aus Sicht der Europäischen Kommission zum Beispiel darin, dass der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werde. Es gebe zu wenig Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Zudem fände in nationalen Forschungsprogrammen in manchen Fällen unnötige Doppelarbeit statt oder sie seien nicht umfangreich bzw. tiefgreifend genug.

 

Wie funktioniert gemeinsame Programmplanung?

Bei der Gemeinsamen Programmplanung handelt es sich nun um ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen, europäischen bzw. globalen Herausforderungen, wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Die Ratsschlussfolgerungen vom 2. Dezember 2008 unterstreichen die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter ihrer eigenen Federführung, da kein Mitgliedstaat diese Herausforderungen allein lösen kann.

Der Rat der Europäischen Union hat für die Identifikation von Themen und die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die gemeinsame Programmplanung ein spezifisches Gremium eingesetzt (Groupe de haut niveau pour la programmation conjointe, GPC). Nach Annahme durch den Rat werden zu diesen Themen von den beteiligten Mitgliedstaaten sogenannte Joint Programming Initiatives (JPI) auf den Weg gebracht, d. h. sie verständigen sich unter anderem auf eine gemeinsame Managementstruktur, eine gemeinsame Forschungsvision und Forschungsagenda. Die Teilnahme an Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die Mitgliedstaaten bestimmen den gesamten Prozess und werden dabei von der Kommission unterstützt.

Die Instrumente der Initiativen können dann z. B. als Maßnahmen nach Art. 185 AEUV (Art. 169 EGV) gestaltet werden. Bereits existierende Maßnahmen zur Programmkoordinierung im Rahmen internationaler Organisationen sowie andere grenzüberschreitende oder zwischenstaatliche Initiativen wie EUREKA oder COST bleiben unberührt und sollen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen weitergeführt werden.

 

Leitlinien

Neben der Aufgabe, Themen für die Gemeinsame Programmplanung zu finden, bestand eine weitere Aufgabe der GPC darin, Leitlinien für Rahmenbedingungen zu entwickeln. Nach diesen sollen sich die Initiativen richten, wenn sie Aktivitäten durchführen. Die Leitlinien sind aber freiwillig und unverbindlich:

  • Peer-Review-Prozesse
  • Foresight-Aktivitäten
  • Evaluierung von Programmen
  • Finanzierung grenzüberschreitender Forschung durch nationale oder regionale Stellen
  • Bestmögliche Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen
  • Schutz, Umgang und gemeinsame Nutzung von Geistigen Eigentumsrechten

Nähere Informationen zu den Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung finden Sie hier.

 

Die Gemeinsame Programmplanung als Priorität im Europäischen Forschungsraum

In ihrer Mitteilung zum Europäischen Forschungsraum vom 17. Juli 2012 hat die Europäische Kommission die Priorität "Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb - Gemeinsame Bewältigung großer Herausforderungen" benannt, die sich aus der Gemeinsamen Programmplanung und den europäischen Forschungsinfrastrukturen zusammensetzt. Die Europäische Kommission möchte an der Koordinierung der nationalen Forschungspolitiken mittels der Gemeinsamen Programmplanung festhalten, zeigt sich aber von den bisherigen Erfolgen gemessen am ursprünglichen Anspruch enttäuscht. Vor diesem Hintergrund kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Vorraussetzungen geschaffen werden müssen, damit alle Mitgliedstaaten von einer stärkeren transnationalen Kooperation profitieren können. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Gemeinsame Prioritäten identifizieren ("Agenda setting"). Basis sollen die Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung sein.
  • Einzelne Forschungsagenden zusammen umsetzen ("Joint Implementation") und Förderstandards untereinander harmonisieren. Hierbei kann auf die guten Erfahrungen mit den ERA-NETs zugegriffen werden.
  • Transnationale Maßnahmen mit den europäischen Initiativen abstimmen ("Partnering"). Insbesondere wird künftig die Abstimmung mit Horizont 2020 wichtig sein.          

Kontakt

  • Birte Wollenhaupt

    • PT-DLR, EU-Büro des BMBF
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: 0228 / 3821-1892
    • Faxnummer: 0228 / 3821-1649
    • E-Mail-Adresse: birte.wollenhaupt@dlr.de
    • Homepage: http://www.eubuero.de
  • Evelina Santa-Kahle

    • PT-DLR, EU-Büro des BMBF
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    • Homepage: http://www.eubuero.de