
Die Gemeinsame Programmplanung ist ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Auf diese Weise soll aus Sicht der Kommission der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werden. Zudem soll mehr Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten erreicht und unnötige Doppelarbeit vermieden werden.
Ausgangspunkt für das Konzept der Gemeinsamen Programmplanung war die Kommissionsmitteilung Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit vom
Argumente für die Gemeinsame Programmplanung lagen aus Sicht der Kommission zum Beispiel darin, dass der Hauptteil der öffentlichen Forschung in Europa auf nationaler Ebene geplant, finanziert, überwacht und evaluiert werde. Zu wenig Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten finde statt. Zudem fände in nationalen Forschungsprogrammen in manchen Fällen unnötige Doppelarbeit statt oder sie seien nicht umfangreich bzw. tiefgreifend genug.
Bei der Gemeinsamen Programmplanung handelt es sich nun um ein strategisches Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bewältigung der großen gesellschaftlichen, europäischen bzw. globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Nahrungsmittelversorgung oder Bevölkerungsalterung. Die Ratsschlussfolgerungen vom
Der Rat hat für die Identifikation von Themen und die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die gemeinsame Programmplanung ein spezifisches Gremium eingesetzt (Groupe de haut niveau pour la programmation conjointe, GPC). Nach Annahme durch den Rat werden zu diesen Themen von den beteiligten Mitgliedstaaten so genannte Joint Programming Initiatives (JPI) auf den Weg gebracht, d.h. sie verständigen sich unter anderem auf eine gemeinsame Managementstruktur, eine gemeinsame Forschungsvision und Forschungsagenda. Die Teilnahme an Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Die Mitgliedstaaten bestimmen den gesamten Prozess und werden dabei von der Kommission unterstützt.
Die Instrumente der Initiativen können dann z. B. als Maßnahmen nach
Neben der Aufgabe, Themen für die Gemeinsame Programmplanung zu finden, bestand eine weitere Aufgabe der GPC darin, Leitlinien für Rahmenbedingungen zu entwickeln. Nach diesen sollen sich die Initiativen richten, wenn sie Aktivitäten durchführen. Die Leitlinien sind aber freiwillig und unverbindlich:
Der Rat hat (Stand Anfang 2011) insgesamt zehn Themen der Gemeinsamen Programmplanung identifiziert. Weitere Themen sollen vorerst nicht benannt werden.

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(URL: http://ec.europa.eu/research/era/areas/programming/joint_programming_de.htm)
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(URL: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st17/st17166.de10.pdf)
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(URL: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st16/st16775.de08.pdf)