
Die Leitinitiative „Innovationsunion“ der Strategie „Europa 2020“ verfolgt das Ziel, den Europäischen Forschungsraum (EFR) bis 2014 auf eine solide Grundlage zu stellen. Die Mitteilung der Kommission ist ein wichtiger Wegbereiter dafür. Sie richtet die Prioritäten des EFR neu aus.
Während es nach den europäischen Verträgen in der Vergangenheit im Bereich der Forschung fast ausschließlich um die Aufstellung des Forschungsrahmenprogramms und Euratom ging, ist das Ziel der Errichtung des Europäischen Forschungsraums im Vertrag von Lissabon erstmals primärrechtlich verankert worden (Art. 179 AEUV).
Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission am 17. Juli 2012 die Mitteilung „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“ verabschiedet. Diese beinhaltet Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Verwirklichung eines einheitlichen Europäischen Forschungsraums (EFR) bis 2014. Sie richtet sich an die Akteure der europäischen Forschungslandschaft, die EU-Mitgliedsstaaten und verpflichtet die Kommission selbst.
Die Europäische Kommission strukturiert in der Mitteilung Handlungsempfehlungen in fünf Prioritäten. Überwiegend entwickelt sie damit die fünf EFR-Initiativen des bestehenden Ljubljana-Prozesses weiter und ergänzt diese basierend auf den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung.
Die fünf Handlungsfelder/Prioritäten der EFR –Mitteilung im Überblick:
Effektivere nationale Forschungssysteme
- mit gesteigertem Wettbewerb innerhalb der nationalen Grenzen sowie Fortführung bzw. Aufstockung der Investitionen in die Forschung
Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
- Festlegung und Durchführung gemeinsamer Forschungspläne zu den großen Herausforderungen, Anhebung der Qualität durch europaweiten offenen Wettbewerb sowie Aufbau und effektiver Betrieb zentraler Forschungsinfrastrukturen auf paneuropäischer Grundlage
Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
- Beseitigung der Hindernisse, die der Mobilität und der Ausbildung der Forscherinnen und Forscher sowie attraktiven Laufbahnentwicklungen entgegenstehen
Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
- Beendigung der Talentverschwendung, die wir uns nicht leisten können, sowie Diversifizierung der Ansichten und Konzepte in der Forschung und Förderung von Exzellenz
- Gewährleistung des Zugangs und der Aufnahme von Wissen durch alle.
Quelle: EFR-Mitteilung „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“, KOM(2012)392, deutsche Übersetzung, Seite 4
Die bestehenden Initiativen „Forschermobilität und Laufbahnentwicklung“ sowie „Wissenstransfer und Geistiges Eigentum“ werden unter neuen Namen im Wesentlichen weitergeführt. Die „Gemeinsame Programmplanung“ und die „Förderung europäischer Forschungsinfrastrukturen“ werden zu einer Priorität zusammengefasst.
Neue Prioritäten sind „Effektivere nationale Forschungssysteme“, was bisher teilweise unter dem Titel „Moderne Hochschulen“ bearbeitet wurde sowie „Geschlechter-Gleichstellung und Gender-Mainstreaming in der Forschung“. Diese neue Priorität unterstreicht die gewachsene Bedeutung des Themas für die europäische Forschungslandschaft.
Zur EFR-Initiative "Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung" hat die Europäische Kommission im September 2012 eine separate Mitteilung veröffentlicht.
Ergänzend zur Mitteilung unterzeichnete die Europäische Kommission mit Dachorganisatoren von Forschungsakteuren (EARTO, EUA, LERU, Nordforsk und ScienceEurope (SE)) ein gemeinsames Statement sowie (mit Ausnahme von Science Europe) jeweils ein Memorandum of Understanding. Darin werden die konkreten Beiträge der jeweiligen Mitgliedsorganisationen zur Weiterentwicklung des EFR bis 2014 festgehalten. Entsprechend verzichtet die Europäische Kommission zumindest vorerst auf "harte" Gesetzgebung, die sie mit Art. 182 Abs. 5 AEUV begründen könnte.
Auf dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit im Oktober 2012 soll eine Orientierungsdebatte geführt werden, am 11. Dezember 2012 sollen Ratsschlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zum Europäischen Forschungsraum folgen.
