
Die europäischen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission treten in eine neue langfristige Partnerschaft ein um sicherzustellen, dass auch in Zukunft genügend Forschungspersonal zur Verfügung steht. Gemeinsame vorrangige Maßnahmen sollen die EU zu einem attraktiveren Arbeitsmarkt für Forscher machen und die Mobilität der Forscher zwischen Ländern und Forschungseinrichtungen sowie zwischen Wirtschaft und akademischer Forschung verbessern.
Ausgangspunkt für eine europäische Partnerschaft für Forscher ist eine Mitteilung zur europäischen Charta für Forscher und zum Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (The European Charter for Researchers. The Code of Conduct for the Recruitment) vom
Im Zuge der Diskussionen um den Europäischen Forschungsraum wurde das Thema vertieft aufgegriffen. Die Mitteilung der Kommission Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine Europäische Partnerschaft für die Forscher vom
Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert Nationale Aktionspläne zu entwickeln, die den jährlichen Forschritt in diesen vier Maßnahmenbreichen dokumentieren. Der deutsche Beitrag zur „Europäischen Partnerschaft für die Forscher: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität“ wurde im November 2010 erstellt und fasst den Stand der bereits getroffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammen.
Zentrale Themen im Bereich der Forschermobilität sind soziale Absicherung und Renten für Forschende. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines „Pan-European Pension Fund for Researchers“ diskutiert. Die Kommission hat hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
Die Umsetzung der europäischen Partnerschaft wird unterstützt durch die Arbeit der „Steering Group on Human Resources and Mobility - SGHRM".
Aktuell gibt es innerhalb der Steering Group drei Arbeitsgruppen, die sich mit folgenden Themen intensiver befassen: