
Die europäischen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission treten in eine neue langfristige Partnerschaft ein um sicherzustellen, dass auch in Zukunft genügend Forschungspersonal zur Verfügung steht. Gemeinsame vorrangige Maßnahmen und die Beseitigung bestehender Hindernisse sollen die EU zu einem attraktiveren Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher machen und die Mobilität der Forschenden zwischen Ländern und Forschungseinrichtungen sowie zwischen Wirtschaft und akademischer Forschung verbessern.
Ausgangspunkt für eine europäische Partnerschaft für Forscherinnen und Forscher ist die „Europäische Charta für Forscher / Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ (The European Charter for Researchers. The Code of Conduct for the Recruitment) vom
Im Zuge der Diskussionen um den Europäischen Forschungsraum wurde das Thema vertieft aufgegriffen. Die Mitteilung der Kommission "Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine Europäische Partnerschaft für die Forscher" vom
Der deutsche Beitrag zur „Europäischen Partnerschaft für die Forscher: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität“ wurde im November 2010 erstellt und fasst den Stand der bereits getroffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammen. Zentrale Themen im Bereich der Forschermobilität sind soziale Absicherung und Renten für Forschende. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines „Pan-European Pension Fund for Researchers“ diskutiert. Die Kommission hat hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.Zudem befasste sich eine „Steering Group on Human Resources and Mobility - SGHRM" mit folgenden Themen:
• Arbeitsbedingungen von Forschenden (inkl. offene Einstellungsverfahren und Übertragbarkeit von Rentenansprüchen)
• Training und Fähigkeiten von Forschenden – Beziehung Wissenschaft – Industrie
• Monitoring und Indikatoren
Aktuell: Mitteilung der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2012
Die Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“ bündelt nun im Bereich 2.3 „Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher“ durch die oben skizzierten Vorarbeiten konkrete Vorschläge für Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für Kommission, EU-Mitgliedstaaten und Akteure der europäischen Wissenschaftslandschaft insbesondere in den folgenden Bereichen:
1. Offene, leistungsbezogenen und transparente Einstellungsverfahren,
2. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung der Forscherinnen und Forscher und Verstärkung der Mobilität zwischen öffentlicher Forschung und Wirtschaft,
3. europaweite Übertragbarkeit von nationalen Grants und Stipendien,
4. Attraktive und die Chancengleichheit fördernde Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und
5. Vereinheitlichung der Regeln für Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscherinnen und Forscher auf europäischer Ebene.

Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung zum Europäischen Forschungsraum - Relevanz auch für den Bereich Arbeitmarkt für Forscher/innen weiter