Starting Independent Researcher Grant
Zielgruppe
Die Förderlinie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ab 2 und bis zu 12 (in Ausnahmen bis zu 16 1/2) Jahren nach der Promotion.
Ziel ist der Aufbau oder die Konsolidierung eines unabhängigen exzellenten Forschungsteams. Die Kreativität junger, vielversprechender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden und neue Ideen in die Forschungsfelder getragen werden.
Die Ausschreibung erfolgt im bottom-up-Verfahren, also themenoffen und über alle Bereiche der Wissenschaft hinweg.
Die Hälfte des jährlichen Budgets des ERC (661 Millionen €) sind nun für diese Förderlinie vorgesehen. Man rechnet derzeit mit jährlich etwa 300 Starting Grants, die über eine Laufzeit von je bis zu 5 Jahren mit einem Budget von 100.000 bis 400.000 € jährlich gefördert werden. Für ein Projekt können maximal 1,5 Millionen € beantragt werden, bei Wissenschaftler/innen die aus Drittstaaten kommen oder deren Projekt besonders hohe Investitionskosten beinhaltet können bis zu 2 Millionen € beantragen.
Alle Informationen zu den verschiedenen Ausschreibungen und Ausschreibungsergebnissen dieser Förderlinie finden Sie hier. Informationen zur aktuellen Ausschreibung hier.
Beteiligung
Antragsberechtigt sind vielversprechende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich zwischen 2 - 12, in Ausnahmefällen 16 1/2 Jahre, nach ihrer Promotion befinden (zu den Ausnahmen gehören Elternzeit, Zivil- oder Militärdienst, Krankheit). Gezählt wird das Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung. Für Mediziner/innen gelten gesonderte Regeln.
Der sogenannte Principal Investigator (PI) kann jeder Nationalität sein, solange die Forschungsaktivitäten an einer Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem am Rahmenprogramm assoziierten Staat durchgeführt werden.
Die/Der PI muss mindestens für die Dauer der Projektlaufzeit bei der Gasteinrichtung angestellt sein, der Wechsel der Einrichtung während der Laufzeit des Projekts ist jedoch möglich (Portablilität). Die Gasteinrichtung tritt als Rechtsperson auf und muss in einem Mitgliedstaat oder in einem am Rahmenprogramm assoziierten Staat ansässig sein.
Gefördert werden Projekte im Bereich der Pionierforschung, d.h. an der Grenze des Wissens. Forschungsanträge interdisziplinärer Natur werden begrüßt.
Projekteinreichung
Die Projekteinreichung erfolgt nach einer notwendigen Vorregistrierung des Antrags durch den PI im Namen der Gasteinrichtung. Das Antragsverfahren ist einstufig mit einer zweistufigen Evaluierung. Der Antrag unterteilt sich in drei Bereiche (Die Antrags-Vorlagen B1 und B2 sowie "Commitment of the Host Institution" finden Sie im Bereich 'Dokumente'):
1) Darstellung der Exzellenz der Person incl. einer Kurzversion des Projektes, 2) Projektdarstellung
Nur mit den zusätzlich ausgefüllten Formularen und den geforderten Anhängen ist der Antrag vollständig und wird zur Evaluierung zugelassen.
Beteiligung und Wiedereinreichung Jeder PI darf nur an einem ERC-Projekt gleichzeitig beteiligt sein. Lediglich in den letzten beiden Jahren eines StG ist die Antragstellung bei den Advanced Grants möglich.
Antragstellende der letzten Starting Grant Ausschreibung (StG-2010) müssen, um sich in diesem nächsten Jahr (Starting Grant 2011) bewerben zu können, den Schwellenwert in der ersten Evaluierungsstufe erreicht bzw. überschritten haben.
Pro Kalenderjahr ist nur eine Einreichung beim ERC zulässig.

Evaluierung
Die Evaluierung der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch 25 vom Wissenschaftlichen Rat benannte wissenschaftliche Panels, die in drei Domänen eingeteilt werden (Physical Sciences/ Engineering; Life Sciences; Social Sciences/ Humanities). Bei der Evaluierung der zweiten Stufe werden zusätzlich externe Referees einberufen.
1. Ausschreibung ERC-Starting Grants - Liste der Vorsitzenden der Evaluierungspanels in 2007 - 20 Panels - Liste der Panelmitglieder in 2007
2. Ausschreibung ERC-Starting Grants - Liste der Vorsitzenden der Evaluierungspanels - 25 Panels (Stand: 17.03.2009)
Evaluierungskriterien Für die Auswahl der durch den ERC geförderten Projekte bilden die Exzellenz (Principal Investigator und Projekt) die Auswahlkriterien. Die Bewertung des PI und des Projektes erfolgt mit einer Benotung.

Finanzielle Aspekte/ Durchführung
Die Förderung erfolgt zu 100% der projektbezogenen Kosten mit einer Pauschale für die Overheads von 20%.
Der Vertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, an der der Principal Investigator angesiedelt ist. Die Förderung ist jedoch an diesen gebunden. Die Einrichtung geht in dem Vertrag eine Verpflichtung ein, die Autonomie des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin zu gewährleisten. Bei einem Wechsel der Einrichtung wird der Zuschuss sowie bereits getätigte Anschaffungen von dem Wissenschaftler bzw. der Wissenschaftlerin mitgenommen.

Kurzprofile erfolgreicher ERC-Anträge
Der ERC hat auf seiner Webseite die Sektion „Funded Projects“ eingerichtet. Hier hat es einige Neuerungen gegeben:
- „Facts & Figures“: Hier erhalten Sie Zugang zu Zahlen und Statistiken zum ERC
- „Grantees & Projects“: Hier finden Sie Gesamtlisten mit erfolgreichen Grantees
- „Projects“: Hier werden erfolgreiche Antragstellende und Ihre Projekte mit wichtigen Rahmendaten (Abstract, Budget, etc.) vorgestellt. Diese Seite eignet sich sehr gut, um sich bereits vor der Antragsstellung ein Bild über die Art der geförderten Projekte zu machen
- „Publications of ERC grantees“: Hier veröffentlicht der ERC Publikationen und Forschungsergebnisse von geförderten Projekten.
Auch im Bereich „Find a project“ auf "CORDIS" können die Kurzprofile erfolgreicher Anträge aus den ERC-Förderlinien Starting Grant und Advanced Grant eingesehen werden. Voraussetzung zur Aufnahme ist der Abschluss der Vertragsverhandlungen.

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